×

Um 24 Uhr wird der Laden dicht gemacht

Neben der obligatorischen Schule und diversen Breitensportarten können auch Restaurants unter Einhaltung von Auflagen am kommenden Montag ihren Betrieb wieder aufnehmen. Am Freitagabend hat der Bund die Regeln für Restaurants und Bars konkretisiert. Die Änderungen haben es in sich. Schweizweit müssen alle Bars und Restaurants um 24 Uhr schliessen.

Südostschweiz
09.05.20 - 10:01 Uhr
Politik
Um 24 Uhr ist Schluss. Bars und Restaurants müssen in der Schweiz ab dem kommenden Montag um 24 Uhr schliessen.
Um 24 Uhr ist Schluss. Bars und Restaurants müssen in der Schweiz ab dem kommenden Montag um 24 Uhr schliessen.
ARCHIV

Die Nachricht wurde am Freitagabend, weit unten auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit publiziert und trägt den Titel «Erläuterungen gültig ab dem 11. Mai 2020». Dahinter wird unter anderem festgehalten unter welchen Bedingungen Restaurants und Bars am kommenden Montag öffnen können.

Um 24 Uhr ist Schluss

Neben den bereits bekannten Massnahmen der Vierergruppen in Restaurants (ausgenommen Eltern mit Kindern) und den zwei Meter Abstand zwischen den Tischen, heisst es weiter: «Für sämtliche Betriebstypen gilt: Zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr müssen die Restaurationsbetriebe (einschliesslich Bars) geschlossen bleiben. Die Gefahr, dass sich Gästegruppen vermischen und das Einhalten der sozialen Distanz weniger beachtet wird, ist bei längeren Öffnungszeiten erhöht. Einerseits, weil im Rahmen des typischen «Ausgangs» an einem Abend mehrere Restaurationsbetriebe besucht werden und sich neue Gästegruppen bilden können. Anderseits, da die Möglichkeit eines übermässigen Alkoholkonsums steigt und damit die Gefahr zunimmt, dass sich die Leute nicht mehr an die behördlichen Vorgaben halten.»

Auch der Corona Stab Chur zeigt sich auf Facebook überrascht von der unerwarteten Ankündigung des Bundes: 

Keine Spiele oder Konzerte im kleinen Rahmen

Weiter wird in der Erläuterung der COVID-19 Verordnung 2 festgehalten, dass in Bars und Restaurants nur die Abgabe von Speisen und Getränken gestattet ist. Weitere Angebote wie Spiele oder Konzerte sind untersagt. 

Für Bars in der Churer Altstadt bedeutet dies, dass die Betriebszeiten an den Wochenenden um eine Stunden gekürzt werden. Normalerweise dürfen Bars dort am Wochenende bis um 1 Uhr geöffnet haben. (bae)

Hier geht es zu den Erläuterungen des BAG:

COVID-19 Verordnung 2 (stand 8. Mai 2020)

Erläuterungen der COVID-19 Verordnung 2 (stand 8. Mai 2020)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.

Ich vermute:Es wird schwierig werden für die Gastronomie ,wenn keine Familienfeste ,Geburtstage.Klassen Zusammenkünfte,Hochzeiten,Musig Stubeten und Live Musik verboten ist in den Restaurants.

Mehr zu Politik MEHR