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Was für Euch ab Montag noch möglich ist und was nicht

Der Bundesrat hat die geltenden Corona-Massnahmen um fünf Wochen verlängert und weitere einschneidende Massnahmen beschlossen. Hier eine Übersicht, was ab kommendem Montag noch möglich ist.

Südostschweiz
13.01.21 - 15:16 Uhr
Politik
SCHWEIZ BASEL RESTAURANT MISTER WONG
Restaurants müssen weiterhin geschlossen bleiben. Take-away ist erlaubt.
SYMBOLBILD/KEYSTONE

Läden und Märkte

Einkaufsläden und Märkte für Güter des nicht täglichen Bedarfs werden ab Montag geschlossen. Lebensmittelläden, Kioske, Bäckereien, Tankstellenshops, Apotheken, Optiker, Hörgeräteläden, Telekomanbieter, Reparatur- und Unterhaltsgeschäfte, Wäschereien, Coiffeursalons, Bau- und Gartengeschäfte, Blumenläden dürfen offenbleiben. Läden dürfen auch wieder nach 19 Uhr sowie sonntags Güter des täglichen Bedarfs verkaufen. Dienstleister wie Coiffeursalons, Poststellen, Banken, Reisebüros, Solarien und Waschboxen müssen zwischen 19 und 6 Uhr sowie sonntags schliessen - auch in Bahnhöfen und Flughäfen. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. In Läden dürfen sich noch wenige Menschen aufhalten. Massgebend ist die freie Fläche. Die Geschäfte müssen weiterhin Schutzkonzepte einhalten.

Homeoffice-Pflicht

Ab Montag gilt eine Homeoffice-Pflicht. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten.

Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Wo Homeoffice nicht oder nur zum Teil möglich ist, gilt in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. Wer sich von der Maskentragpflicht dispensieren will, braucht ein Attest einer Ärztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten.

Schutz gefährdeter Personen

Besonders gefährdete Personen haben das Recht auf Homeoffice oder auf einen gleichwertigen Schutz am Arbeitsplatz. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

Veranstaltungen und Menschenansammlungen

Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt. An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden mitgezählt. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt. Es gilt weiterhin die Empfehlung, private Treffen auf maximal zwei Haushalte zu beschränken.

Restaurants

Gastronomiebetriebe müssen mindestens bis Ende Februar geschlossen bleiben. Öffnen dürfen nur Take-aways, Schul- und Betriebskantinen sowie Hotelrestaurants für Hotelgäste. Auch Lieferdienste bleiben erlaubt.

Kultur- und Freizeitbetriebe

Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben bis mindestens Ende Februar geschlossen, so etwa Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos, aber auch Bars, Discos und Tanzlokale. Kulturelle Aktivitäten in Kleingruppen und von unter 16-jährigen Kindern und Jugendlichen bleiben möglich, Anlässe mit Publikum sind weiterhin verboten.

Sportanlagen

Sportanlagen bleiben bis mindestens Ende Februar geschlossen. Im Freien dürfen bis zu fünf Personen zusammen Sport treiben. Profispiele ohne Zuschauer sind weiterhin erlaubt. Kinder bis 16 Jahre dürfen zusammen Sport treiben, aber keine Wettkämpfe austragen.

Skigebiete

Über Skigebiete und Hotels entscheiden weiterhin die Kantone. Sie dürfen die Öffnung nur erlauben, wenn es die epidemiologische Lage zulässt und bei genügend Kapazitäten von Tests, Contact Tracing und Spitälern. Es müssen strenge Schutzkonzepte eingehalten werden. Après-Ski-Aktivitäten sind nicht erlaubt.

Schulen

Die Kantone sollen sich überlegen, welche Massnahmen in den obligatorischen Schulen getroffen werden könnten, falls zusätzliche Massnahmen unumgänglich werden sollten. Entscheide hierzu hat der Bundesrat noch nicht gefällt. Hochschulen müssen auf Fernunterricht setzen.

Öffentliche Einrichtungen

Spitäler, Kliniken und Arztpraxen, soziale Einrichtungen (Anlaufstellen), Dienststellen der öffentlichen Verwaltung und der Polizei, Schalter von Betrieben des öffentlichen Verkehrs und die Autovermietung dürfen weiterhin öffnen.

Appelle

Die Menschen sind aufgefordert, zu Hause zu bleiben und soziale Kontakte auf ein Minimum beschränken. Auf nicht notwendige Reisen und Ausflüge soll verzichtet werden. Gemeinsam gesungen werden soll nur in der Familie und in der Schule. Weiter sind die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.

(sda/so)

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Und wann werden entlich die Grenzen dicht gemacht? Ist schon komisch, auf der ganzen Welt darf man Ferien machen aber in der Beiz nebenan darf man nicht rein.

konfus... würd ich dia Lischta bezeichna... eimola hü und denna widr hot.. Benachteiligt sind äh mengi Betrieb --isch das legal ??? --- Äs isch wia immana schlechta Film, miar sölland adr frischa Luft ( Fetza im Gsicht träga ) macht kei Sinn, aber wenn denna dr Tourist üss überrennt lauft er oben ohne umma.. tzzztzz.. Vernünftig ischas , alles mit " Abstand " haltä, denn passiert au nüt adr frischa Luft ( ohne ähn Fahne im gsicht ) ..--logisch oder ??? -- *rina**

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