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Wolf-Abschüsse bleiben in Graubünden Sache der Wildhut

Im Wallis sollen künftig alle Jäger Jagd auf Wölfe machen dürfen, die zum Abschuss freigegeben wurden. Beim Amt für Jagd und Fischerei Graubünden setzt man auf eine andere Strategie. Auch zum Wohl der Bündner Jagd.

Südostschweiz
14.03.19 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Wolf
Muss ein Problemwolf von Amtes wegen geschossen werden, tut das in Graubünden die Wildhut.
KANTON GRAUBÜNDEN

In Graubünden und im Wallis leben inzwischen mehrere stabile Wolfsrudel in den Bergen. Im Wallis plant die Politik nun den Druck auf Tiere, die Probleme machen, zu erhöhen. Konkret sollen in Fällen von amtlich bewilligten Abschüssen alle Jäger sich an der Wolfsjagd beteiligen können. Dadurch hofft man die Erfolgschance für einen Abschuss zu erhöhen. Im Kanton Graubünden zieht das Amt für Jagd und Fischerei eine solche Massnahme derzeit nicht in Betracht, wie Hannes Jenny, Wildbiologe beim Amt, gegenüber Radio-Südostschweiz-Reporter Dario Gruber erklärt.

«Wir sind der Ansicht, dass man für solche Einzelabschüsse vor allem die Wildhut einsetzen soll», so Jenny. Man wolle ganz bewusst, die Jagd nicht in die Wolfsthematik hineinziehen. Sicher gäbe es wohl Jäger, die gerne mitmachen würden, aber auch solche, die das lieber dem Amt überlassen. «Wir sind der Meinung, dass die Bündner Jagd nicht mit der Frage nach Wolfsabschüssen vermischt werden sollte. Wolfsabschüsse sind nicht überall sonderlich beliebt und würden wir die Jäger da mit hineinziehen, könnte das ein schlechtes Licht auf die Jagd im allgemeinen werfen», begründet Jenny die Haltung des Kantons.

Kaum Erfahrung mit Einzelabschüssen

Konkrete Erfahrung mit Einzelabschüssen habe man allerdings gar nicht, weil es bisher erst einen Abschuss durch die Wildhut gegeben habe. Das war 2001 und es gab im Kanton Graubünden einen einzigen Wolf. Damals wurde im Bergell auch die Jägerschaft eingesetzt, wie Jenny sagt. In der heutigen Situation mit 20 bis 25 Tieren auf Kantonsgebiet könne man nicht einfach die Jägerschaft einsetzen, um ein einzelnes Problemtier zu lokalisieren und abschiessen.

«Heute würden wir nur die Wildhut einsetzen, auch weil wir so Gerätschaften wie Zielfernrohr oder Wärmebildkameras anwenden können, um ein Tier zu schiessen», erklärt Jenny die Strategie des Amtes für Jagd und Fischerei. Bis es aber zu einer Abschussfreigabe für einen Wolf kommt, muss dieser nachweislich 25 Schafe in einem Monat oder 35 innert vier Monaten gerissen haben. Zudem müssen die gerissenen Tieren trotz aller ergriffenen Schutzmassnahmen Opfer des Wolfes geworden sein.

Kommt es schliesslich zu einer Freigabe hat die Wildhut eine Frist von 30 oder 60 Tagen Zeit, das Tier zu erlegen, wie Jenny erklärt. Weil Wölfe aber in der Lage sind innert kurzer Zeit grosse Strecken zurückzulegen, sei es sehr schwierig das richtige Tier zu lokalisieren und zu schiessen. Um die Chancen für einen Abschuss zu erhöhen, arbeiten die Kantone in regionalen Einheiten zusammen, so dass Abschussverfügungen über die Kantonsgrenzen hinaus gelten. (ofi)

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