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Wer darf Abstimmungsergebnisse unterzeichnen – und wer nicht?

Genauso wie viele Politiker Mandate in Vereinen, Stiftungen oder privaten Unternehmen haben, sind auch die meisten Gemeindepräsidenten berufstätig oder in Vereinen oder Verbänden engagiert. Dass dabei mutmassliche Interessenskonflikte entstehen können, zeigt sich anhand der vergangenen Abstimmung zur Sonderjagd.

24.05.19 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Habt Ihr Euch schon mal gefragt, wer Abstimmungsergebnisse unterzeichnen darf?
Habt Ihr Euch schon mal gefragt, wer Abstimmungsergebnisse unterzeichnen darf?
ARCHIV/SYMBOLBILD

In der Redaktion von «suedostschweiz.ch» ist via Email eine Reklamation zur Abstimmung über die Sonderjagd-Initiative eingegangen. Konkret geht es um die Abstimmung in der Oberengadiner Gemeinde S-chanf. In Anbetracht dessen, dass der Gemeindepräsident auch Wildhüter ist, sei es skandalös, dass er das Abstimmungsergebnis eigenhändig unterzeichnet habe, heisst es.

Auch wenn sich das Amt für Jagd und Fischerei im Voraus in der Öffentlichkeit gegen die Initiative stellte, handelte die Gemeinde nicht widerrechtlich. Eine Person, welche im Stimmbüro das Protokoll unterzeichnet, muss lediglich stimmberechtigt sein. Ausserdem darf das Protokoll nicht nur von einer Person unterzeichnet werden. Ein Blick auf das Abstimmungsergebnis der betreffenden Gemeinde zeigt, dass auch der Aktuar unterzeichnet hat. Weiter ist das Resultat der Gemeinde mit 156 Nein- zu 115 Ja-Stimmen deutlich ausgefallen. Auf Anfrage beim Gemeindepräsidenten von S-chanf, Gian F. Largiadér ist bei der Gemeinde direkt keine Reklamation eingegangen. Er habe das Ergebnis als Gemeindepräsident unterzeichnet und fertig.

Interessenskonflikte eher selten

Bei der Standeskanzlei sieht es ähnlich aus. Auch hier sind keine weiteren Reklamationen zum Abstimmungsergebnis oder zum Vorgehen eingegangen, wie es auf Anfrage heisst. Allgemein seien Interessenskonflikte im Kanton Graubünden kaum problematisch, wie Mirco Frepp, Mediensprecher der Standeskanzlei Graubünden erklärt. Es könne natürlich vorkommen, dass ein Miglied von Pro Natura auch Befürworter einer Umweltinitiative sei. «Aber – in einem Stimmbüro sind immer mehrere Menschen», so Frepp. Ausserdem ist bei kantonalen Wahlen zu berücksichtigen, dass eine einzelne Gemeinde sich bei Abstimmungen kaum auswirke.

Sache der Gemeinden

Die Standeskanzlei hat weder bei der kantonalen, noch bei den kommunalen Abstimmungen eine Übersicht von den anwesenden Personen im Abstimmungsbüro. Eine Ausnahme bestehe bei den National-und Ständeratswahlen. Dort verfüge die Standeskanzlei über eine Liste mit einer Ansprechperson, falls Fragen oder Unsicherheiten aufkommen, so Frepp. Die kommunalen Wahlen seien aber immer Sache der Gemeinde. Geregelt sei aber beispielsweise, wenn eine Wiederwahl eines Gemeindepräsidenten anstehe. Hier dürfe der Gemeindepräsident das Abstimmungsergebnis nicht unterzeichnen. (can)

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