Bündner Arbeitgeber wird in Italien verurteilt
In Italien wurde letzte Woche ein Bündner Arbeitgeber aus Brusio wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Bei einem Arbeitseinsatz in Grosio (Italien) wurden ein Forstarbeiter wegen einer defekten Seilbahn enthauptet, ein weiterer wurde schwer verletzt.
In Italien wurde letzte Woche ein Bündner Arbeitgeber aus Brusio wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Bei einem Arbeitseinsatz in Grosio (Italien) wurden ein Forstarbeiter wegen einer defekten Seilbahn enthauptet, ein weiterer wurde schwer verletzt.
Es geschah im Juni 2017: In Grosio (I) wird ein Waldhang bearbeitet, Holzbrocken werden von 1800 Metern über Meer ins Tal geschafft. Für den Transport liefert der Schweizer Arbeitgeber eine Seilbahn nach Italien. Eine Anleitung zum Aufbau der Seilbahn fehlt, ebenso wichtige Sicherheitsteile. Dies berichtet «blick.ch» am Dienstag.
An den Arbeiten beteiligt waren auch zwei Rumänen. Sie bauen das Gerät auf. Die Transport-Bahn hält im fehlerhaften Zustand die Last jedoch nicht. Das Seil reisst und verletzt die beiden Forstarbeiter. Wie «blick.ch» berichtet, wird der eine Arbeiter geradezu enthauptet. Ein weiterer wird schwer am Kopf verletzt und verbringt lange Zeit im Spital.
Fahrlässige Tötung
Damals wurden von der italienischen Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet. Am 21. November diesen Jahres wurde der Besitzer der defekten Seilbahn vor dem Gericht in Sondrio (I) verurteilt. Der Arbeitgeber sei eindeutig mitschuldig an der Tragödie, so der Richter. Der Bündner wird wegen fahrlässiger Tötung und Verstoss gegen die Einhaltung der Sicherheit von Material zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Ebenso wurde eine Busse von 6000 Euro verhängt.
Wie «blick.ch» weiter schreibt, erreichte sein Anwalt ein Schnellverfahren und konnte die Haftstrafe um ein Drittel verkürzen. Der Verurteilte muss jedoch rund 100'000 Euro Entschädigung an die Opferfamilien zahlen und die Gerichtskosten übernehmen. Der Bündner könne noch zweimal gegen das Urteil rekurrieren. Solange bleibe er auf freiem Fuss und darf weiter in seinem Betrieb arbeiten. (nua)
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