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Mann stalkt seine Frau und bedroht ihren neuen Freund

Das Paar lebt getrennt und hat Kinder. Fast 2500 SMS hat der Mann seiner Noch-Frau in einem knappen Jahr geschickt, obwohl sie keinen Kontakt wollte. Ihren neuen Partner hat er umzubringen gedroht.

Fridolin
Rast
06.12.19 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Drohungen per Smartphone: Ein Mann terrorisiert 2016 seine Noch-Frau mit Tausenden Textnachrichten.
Drohungen per Smartphone: Ein Mann terrorisiert 2016 seine Noch-Frau mit Tausenden Textnachrichten.
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die ersten Taten liegen knapp vier Jahre zurück. Nun kommt der Fall aus Glarus Nord nächste Woche vor Kantonsgericht. Der Beschuldigte, ein damals gut 40-jähriger Italiener, hat den Strafbefehl nicht akzeptiert, sodass das Gericht über Schuld oder Unschuld befinden muss.

Hätte er das Urteil im Schnellverfahren akzeptiert, so müsste er eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder 8100 Franken bezahlen, eine frühere Geldstrafe eingerechnet. Dazu wäre eine Busse von 300 Franken gekommen.

Stalking und ...

2474 SMS hat der Mann an die immer gleiche Telefonnummer geschickt vom 9. Januar bis zum 27. Dezember 2016. Das sind an jedem der 354 Tage sieben SMS pro Tag an seine Frau, von der er getrennt lebt. Sie aber wollte überhaupt keinen Kontakt, mit Ausnahmen nur dann, wenn es um Absprachen zum Besuchsrecht des Vaters für die zwei Söhne ging.

Er ist geständig, diese SMS geschickt zu haben, wie die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl schreibt. Dass es immer um Abklärungen wegen der zwei Söhne gegangen sei, das wertet sie als «Schutzbehauptung». Weniger juristisch ausgedrückt: als Ausrede. Warum, das zeigt sich am Inhalt, mit dem er nun vor Gericht auch der Drohung gegen seine Frau angeklagt ist.

... massive Drohungen

Von Anfang September bis Ende November 2016 schickte er ihr «von verschiedenen Orten unzählige bedrohliche SMS und Sprachnachrichten». Zum Beispiel, von der Staatsanwaltschaft aus dem Italienischen übersetzt: «Du terrorisierst die Kinder. Wenn du sie noch einmal jemandem zu Hause lässt und nicht mir gibst, dann mache ich etwas, wo ich mir das Leben kaputt mache.» Oder: «Das Stück Scheisse von Anwalt, er läuft nachher nur noch im Rollstuhl.» Oder: «Er ist tot.»

Seine Frau war entsetzt und fürchtete, ihr Mann werde sie umbringen. Auch hier: Er gesteht, was er angesichts des Beweises nicht leugnen kann, und «ist der Ansicht, er habe niemanden bedroht.» Es seien Worte aus Wut gewesen und her habe fragen wollen, was mit den Kindern los sei.

Dazu kommen Zwischenfälle bei Treffen mit seiner Frau. Einmal habe er ihre Autotür aufwuchten und sie gegen ihren Willen in ein Gespräch verwickeln wollen. Einmal habe er bei ihr Einlass in die Wohnung erzwingen wollen, habe sich dann aber von ihrer Mutter davon abbringen lassen.

Drohfahrt – mit dem Sohn im Auto

Das Stalking hörte offenbar auf. Doch nun wurde der neue Lebenspartner seiner Frau zum Hassobjekt. Der Mann suchte ihn im Oktober 2017 bei der Arbeit auf einer Baustelle auf. Laut Anklage drohte er, ihn zu erschiessen oder ihm eine Bombe unters Auto zu legen, wenn er sich nicht von seinen Kindern fernhalte. Auch hier: «Der Beschuldigte ist geständig, diese Aussagen gemacht zu haben.» Plus Ausrede.

Ende Januar 2018: Mit seinem minderjährigen Sohn im Auto fährt der Mann dem neuen Partner bis zu dessen Wohnort hinterher, mit Drängeln und Lichthupen. Steigt aus, bedroht ihn.

Anfang August 2018 bei einer Übergabe der Kinder vom Vater an die Mutter: Der Mann instrumentalisiert seine zwei 13 und knapp neun Jahre alten Söhne. Sie sollten dem Freund ihrer Mama ausrichten, er werde ihn zusammenschlagen, wenn er nicht verschwinde. Der Freund nimmt die Drohungen nicht auf die leichte Schulter. Er hatte mit ihr im Auto gewartet, der Mann beschimpfte ihn dort auch noch.

Das Gericht berät und urteilt

Mit der Einsprache ist der Strafbefehl zur normalen Anklage geworden, das Kantonsgericht führt damit ein ordentliches Verfahren durch. Auch über eine Vorstrafe wird damit neu entschieden. Ein halbes Jahr vor dem Beginn des SMS-Stalking wurde der Mann zu einer Busse von 980 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 2000 Franken verurteilt. Er war ohne Fahrausweis und mit einem nicht betriebssicheren Auto gefahren, dazu hatte er Verkehrsregeln verletzt. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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