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Entlassen wegen Pornos am Arbeitsplatz: «Hose war doch immer zu»

Ein Mitarbeiter der Lenzerheide Bergbahnen AG musste am eigenen Leib erfahren, was geschieht, wenn man sich nicht auf seine Arbeit konzentriert. Aufgrund von Porno-Konsum im Pausenraum erhielt er die fristlose Kündigung.

Südostschweiz
15.01.20 - 11:09 Uhr
Ereignisse
Die Lenzerheide Bergbahnen AG hat ihrem Mitarbeiter fristlos gekündigt. (Szene gestellt)
Die Lenzerheide Bergbahnen AG hat ihrem Mitarbeiter fristlos gekündigt. (Szene gestellt)
SUEDOSTSCHWEIZ.CH

Die Lenzerheide Bergbahnen AG (LBB) hat ab sofort einen Mitarbeiter weniger. Minnas G., Saisonmitarbeiter und Betriebsangestellter bei den Lenzerheide Bergbahnen AG, erhielt vor ein paar Tagen die fristlose Kündigung. Grund dafür ist der Vorwurf, er habe während der Arbeit Pornos geschaut, wie «blick.ch» erklärt.

Der Entlassene selbst bestätigt den Vorwurf. Jedoch kann er das Vorgehen seitens der LBB nicht nachvollziehen. Gegenüber «blick.ch» meint er: «Ja ich habe im Pausenraum Pornos geschaut. Die fristlose Kündigung finde ich aber übertrieben. Meine Hose war ja immer zu.» Der 30-Jährige ist sauer, schliesslich seien alle Kollegen im Team erwachsen. Solche Konsequenzen seien übertrieben.

Aufgrund der Kündigung ist G. zurzeit arbeitslos. Gegenüber «blick.ch» erklärt er, dass er niemandem auf der Tasche sitzen will und versuche Geld zu sparen. Zurzeit wohnt er in einem Wohnwagen. «Ich stelle sogar die Gasheizung ab».

Kein Verständnis

Die Bergbahnen haben eine andere Sicht auf die Geschichte. Mehrmals sei der Angestellte in der Vergangenheit schon verwarnt worden. Von einem Einzelfall könne nicht die Rede sein. Andere Mitarbeiter fühlten sich durch sein Konsumieren von pornografischen Filmen gestört, wie die Arbeitgeberin «blick.ch» sagte.

Im Kündigungsschreiben wird erwähnt, dass ein solches Verhalten des Mitarbeiters inakzeptabel sei und man sich als Arbeitgeber davon distanziere. Die Folge, das Arbeitsverhältnis wird per sofort aufgelöst. Die Lenzerheide Bergbahnen AG erklärt «blick.ch»: «Die Kündigung ist gerechtfertigt. Herr G. hat in mehreren Punkten gegen das Personalreglement verstossen».

Denn: Das Lesen von Zeitschriften, Zeitungen, Büchern etc. während der Arbeit ist untersagt. Private Telefonate sowie das Versenden von privaten SMS, E-Mails etc. während der Arbeitszeit sind nur im Notfällen gestattet, heisst es im LBB-Personalreglement. Eine explizite Vorschrift, die den Konsum von (Porno-)Filmen regelt, ist zurzeit noch nicht im Personalrecht festgehalten. Die LBB nehmen den Vorfall zum Anlass, um das Reglement zu ändern. Neu soll ein Porno-Passus Bestandteil werden. Somit wäre in Zukunft das Konsumieren von Filmen mit pornografischem Inhalt während der Arbeits- und Pausenzeit verboten. (paa)

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Einsichtig scheint der gute Mann nicht kennen, er hat glück das ihn sein Ex Arbeitgeber oder ein Angestellter in nicht noch Anzeigt. Pornos wärend der Pausenzeit in der Firma vor Personal reinzuziehen ist schon etwas dreist. Anstand scheint der Entlassene Mann nicht zu kennen, der Mann hat glück das in noch niemand Angezeigt hat.Ich möchte nicht wissen was der zu Hause noch für Schweinereien reinzieht. !

SO-Reporter

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