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Dreistufiger Massnahmenplan für Events im Kanton Glarus

Der Kanton Glarus richtet sich in seinem Umgang mit grösseren Veranstaltungen im Rahmen des Coronavirus-Massnahmenplans an die Vorgaben des Bundes. Er setzt dabei auf einen 3-Stufen-Plan und richtet eine Info-Hotline für Veranstalter ein.

Südostschweiz
05.03.20 - 12:28 Uhr
Ereignisse
Der Kanton Glarus führt einen 3-Stufen-Plan ein und installiert eine Hotline für Veranstalter.
Der Kanton Glarus führt einen 3-Stufen-Plan ein und installiert eine Hotline für Veranstalter.
KANTON GLARUS/iSTOCK

Der Bund und die Kantone haben sich auf eine gemeinsame Praxis bei der Erteilung von Bewilligungen für Veranstaltungen geeinigt. Im Kanton Glarus wird ein übersichtliches, dreistufiges Verfahren angewendet, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt.

Neu müssen Veranstalter bei Anlässen ab einer Besucherzahl von 150 Personen zusammen mit dem Kanton eine Risikoabschätzung vornehmen. Organisationen sollen besonders gefährdete Personen von der Teilnahme abraten und auf Hygienemassnahmen hinweisen.

Der Kanton Glarus setzt diese Regeln in einem dreistufigen Verfahren um.

Stufe 1: Veranstaltungen unter 150 Personen

uneingeschränkt erlaubt (ohne weiteren Massnahmen). Selbstverständlich sind aber auch bei solchen Anlässen die allgemeinen Schutzmassnahmen wie Handhygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene zu beachten. 

Stufe 2: Veranstaltungen mit 150 bis 1000 Personen

erlaubt mit Meldepflicht an den Kanton, wenn der Veranstalter diese drei Bedingungen einhält:

  • besonders gefährdeten Personen (Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs) muss empfohlen werden, an der Veranstaltung nicht teilzunehmen.
  • An der Veranstaltung muss eine aktive Information der Teilnehmerinnen und Teilnehmer über allgemeine Schutzmassnahmen wie Handhygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene erfolgen (z.B. gut sichtbares Aufhängen der offiziellen BAG-Flyer und/oder mündliche Durchsagen).
  • Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, müssen aufgefordert werden, die Veranstaltung nicht zu besuchen bzw. zu verlassen.

Stufe 3: Veranstaltungen über 1000 Personen

sind verboten gemäss Anordnungen des Bundesrates.

Orientierungshilfen für Veranstalter

Eine kantonale Infoline für NICHT-medizinische Fragen wurde eingerichtet. Der Entscheid des Bundesrates und der Gesundheitsdirektorenkonferenz, grosse Veranstaltungen zu verbieten, und für Anlässe ab 150 Personen eine Meldepflicht einzuführen, hat Konsequenzen auf geplante Events im Kanton Glarus. Organisatorische Fragen rund um die Durchführbarkeit von Veranstaltungen können gestellt werden, auf folgender Infoline Telefon: +41 55 645 67 00 (8.00-18.00 Uhr).

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