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Der Bundesrat informiert

Nach der heutigen Bundesratssitzung wird erneut eine Pressekonferenz abgehalten.

Südostschweiz
22.04.20 - 18:28 Uhr
Ereignisse
SCHWEIZ BUNDESRAT SITUATION CORONAVIRUS
Bundesrat Alain Berset am Ende einer Medienkonferenz des Bundesrates.
KEYSTONE/Peter Klaunzer

Die Entscheide des Bundesrats in Kürze

  • Auch Jungunternehmer sollen bald Corona-Notkredite erhalten. Bund und Kantone stellen Bürgschaften in Höhe von bis zu 154 Millionen Franken in Aussicht. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Bisher hatten Start-up-Unternehmen grosse Mühe, an Covid-19-Kredite zu kommen, weil die Vergabepolitik von Hilfskrediten auf den Umsätzen sowie den Lohnsummen beruht. Einige Kantone hatten in den vergangenen Wochen bereits ergänzende Massnahmen ergriffen. Diese reichen laut dem Bundesrat aber für viele Start-up-Unternehmen nicht, weil sich viele Investoren in der Corona-Krise zurückgezogen haben.
  • Der Lockdown soll nach und nach durch die konsequente Isolation von Coronavirus-Infizierten und deren Kontaktpersonen abgelöst werden. Damit die Fälle auch entdeckt werden, weitet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Tests aus. Dazu passt es die Testkriterien für Covid-19 an: Neu sollen alle Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung mit oder ohne Fieber, mit Muskelschmerzen oder Geruchs- oder Geschmacksverlust getestet werden. Man müsse breit testen können, um zu einer strikten Eindämmungsstrategie zurückzukommen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien.
  • Finanzminister Ueli Maurer hat erste Aussagen dazu gemacht, wie hoch das Defizit des Bundes Ende Jahr unter dem Strich ausfallen könnte. Er rechne wegen der Corona-Krise derzeit mit rund 80 Milliarden Franken. «Wir bewegen uns in der Grössenordnung eines Jahresbudgets.» Die Arbeitslosigkeit werde das Defizit am Ende des Jahres massiv beeinflussen, sagte Maurer vor den Bundeshausmedien. Wenn mehr Personen als befürchtet den Job verlören, habe das Folgen für den Bund. Offen sei, wie viel der Bund vom Defizit der Arbeitslosenversicherung übernehme. Eine genauere Analyse werde der Bund im dritten Quartal vornehmen, sagte Maurer.
  • Laut Finanzminister Ueli Maurer hat der Bund bisher 109'000 Bürgschaften im Umfang von 17 Milliarden Franken bewilligt. Ihm sei bisher kein konkreter Fall von Missbrauch bekannt. Der Bund rechne auch langfristig mit Missbräuchen «deutlich unter einem Prozent». Das Liquiditätsprogramm funktioniere, sagte Maurer vor den Bundeshausmedien. Er lobte die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten: «Wir sind weltweit das einziges Land, das nicht nur Kredite gesprochen hat, sondern diese auch an die Front gebracht hat.» Der Bund erhalte viele Medienanfragen aus Europa und auch den USA, welche nach dem Erfolgsmodell fragten.
  • Soldaten, die im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie im Einsatz stehen, können sich nun doch mehr als einen Wiederholungskurs anrechnen lassen. Die Finanzierung des Armeeeinsatzes dürfte gemäss Bundesrat über das reguläre Armeebudget erfolgen. Bisher hatte der Bundesrat lediglich die Anrechnung der Dauer eines ordentlichen Wiederholungskurses von 19 Tagen bewilligt. Doch «angesichts der besonderen Belastungen», denen die Truppe im laufenden Einsatz ausgesetzt sei, habe der Bundesrat beschlossen, dass auch ein längerer Einsatz im Assistenzdienst mit bis zu zwei WK angerechnet werden dürfe. Armeeangehörige sollen bei ihrem Einsatz den vollen Lohn erhalten. Die Differenz zwischen der Entschädigung aus der Erwerbsersatzordnung und dem regulären Lohn werde vom Bund übernommen. Diese Regelung gelte rückwirkend ab dem 6. März.
  • Bereits ab Anfang Mai sollen Sportaktivitäten ohne Körperkontakt wie Tennis oder Golf wieder stattfinden können. Das kündigte Verteidigungsministerin Viola Amherd vor den Bundeshausmedien an. Die grosse Bedeutung des Sports für die psychische und physische Gesundheit sei unbestritten, sagte Amherd. Das Bedürfnis nach einer raschen Umsetzung einer Exit-Strategie Sport sei sowohl in der Bevölkerung, als auch bei den Sportverbänden und Profi-Ligen gross. Entsprechend intensiv seien die Arbeiten an der Exit-Strategie. Seit Ende vergangener Woche arbeite eine Arbeitsgruppe ein Konzept aus. Bis Ende April werde das VBS dem Bundesrat eine entsprechende Änderung der Covid-Verordnung 2 beantragen. Wenn der Bundesrat das Konzept gutheisse, wäre dann ab Anfang Mai gewisses Sporttreiben wieder möglich.
  • Das Sortiment in Lebensmittelläden bleibt nun doch eingeschränkt. Das hat der Bundesrat entschieden. Er ist damit auf seinen Entscheid von vergangener Woche zurückgekommen. Grund ist laut Gesundheitsminister Alain Berset, dass die Lockerung zu Unsicherheiten geführt hat. Die Sortimentsbeschränkung bleibt damit bis voraussichtlich am 11. Mai im Kraft. An dem Datum sollen alle Verkaufsgeschäfte wieder öffnen dürfen. Berset stellte auch beschränkte Lockerungen in der Gastronomie, im Tourismus, im Kulturbetrieb und im Sport in Aussicht. Erste Entscheide will der Bundesrat nächste Woche fällen.
  • Der Bundesrat will nach wie vor keine allgemeine Maskentragpflicht einführen. Er befürchtet, dass das zur Vernachlässigung der Hygieneregeln verleiten könnte. Wichtiger sei nach wie vor, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Masken sollen aber in jenen Branchen zum Einsatz kommen, die den Betrieb nächste Woche wieder aufnehmen können. Die Branchenorganisationen müssen dafür Schutzkonzepte erarbeiten, der Bund gibt den Rahmen vor.
  • Der Bundesrat gewährt Selbständigerwerbenden, die ihren Betrieb in den nächsten Wochen wieder öffnen dürfen, eine Schonfrist. Sie haben bis am 16. Mai Anspruch auf Erwerbsersatz. Am 27. April öffnen Coiffeursalons, Massagepraxen oder Kosmetikinstitute ihre Türen, am 11. Mai sind Geschäfte und Märkte an der Reihe. Nach geltendem Recht würde der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz an diesem Tag enden. In der Praxis werde es jedoch so sein, dass die Selbständigen ihre Dienstleistungen nicht vom ersten Tag an wieder vollständig erbringen könnten, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
  • Am 11. Mai soll der Unterricht an obligatorischen Schulen wieder aufgenommen werden. Dieser Entscheid des Bundesrats hat zu einer Kontroverse über die Übertragung des Coronavirus durch Kinder geführt. Nach Ansicht der Bundesbehörden ist das Risiko vertretbar. Daniel Koch, Delegierter für Covid-19 beim Bundesamt für Gesundheit, verwies auf die Auskunft führender Schweizer Kinderinfektiologen. Diese hätten bestätigt, dass sich Kinder selten infizierten und dass sie das Virus selten übertrügen, sagte er vor den Bundeshausmedien. Erste Studien bestätigten das. «Die Kinder können zur Schule, ohne dass man Risiken eingeht», sagte Koch.
 
  • ENERGIE: Der Bundesrat hat die Vorschriften für die Energieeffizienz von Elektrogeräten wie Waschmaschinen, Geschirrspüler und Motoren verschärft. Die entsprechende Änderungen der Energieeffizienzverordnung (EnEV) ist eine Anpassung an EU-Recht. Bei den Kühl- und Gefriergeräten sind die schweizerischen Effizienzanforderungen weiterhin strenger als in der EU. Grund dafür sind die energietechnisch höheren Standards der Schweiz. Ein Teil der Änderungen tritt per 15. Mai 2020 in Kraft, ein anderer Teil zu Beginn oder im Verlauf des Jahres 2021. Mit der Revision übernimmt die Schweiz auch die neue Klassifizierung der Energieetikette der EU.
  • ARMEE: Künftig erhalten neben Offizieren und höheren Unteroffizieren auch Unteroffiziere eine Ausbildungsgutschrift für zivile Ausbildungen. Diese müssen ausserdem nicht mehr mit einem eidgenössischen oder kantonal anerkannten Abschluss enden. Die bisherigen Einschränkungen hätten dazu geführt, dass viele Gutschriften nicht ausbezahlt werden konnten, teilte das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit. In Zukunft würden deshalb alle zivilen Aus-und Weiterbildungen unterstützt, die beruflich orientiert seien, steht in der entsprechenden Verordnung. Dazu gehören auch Sprachausbildungen, wie der entsprechenden Verordnung zu entnehmen ist.
  • GESUNDHEITSPOLITIK: Der Bundesrat hat die Tarifverträge für Chiropraktiker und für die Transplantation von Organen und Stammzellen genehmigt. Diese waren von den Versicherern und den Leistungserbringern ausgehandelt worden. Auf den Tarifvertrag für die Einzelleistungstarifstruktur Chiropraktik hatten sich die Krankenversichererverbände santésuisse und Curafutura und die Schweizerische Chiropraktoren-Gesellschaft (ChiroSuisse) geeinigt, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte. Die Tarifverträge zwischen dem Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) und dem Spitalverband (H+) regeln die Leistungen bei der Transplantation von soliden Organen und hämatopoietischen Stammzellen.
  • INTERNATIONALES GENF: Der Bundesrat will den Abriss und Neubau eines Uno-Gebäudes am Sitz der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Genf mit einem Darlehen in Höhe von 95,6 Millionen Franken mitfinanzieren. Noch zustimmen muss das Parlament. Das Projekt soll im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Notwendig wird der Abriss und Neubau, weil das Gebäude nicht mehr den geltenden Normen im Bereich Brandschutz, Erdbebensicherheit und Wärmedämmung entspricht. Die 1865 gegründete ITU ist eine Uno-Sonderorganisation für Informations- und Kommunikationstechnologien. Die ITU teilt weltweit Funkfrequenzen zu und fördert die Verbesserung des IT-Zugangs für benachteiligte Bevölkerungsgruppen.
  • BÜROKRATIE: Der Bundesrat hat im Auftrag des Parlaments die Eckpunkte für die administrative Entlastung von Unternehmen festgelegt. Er hat den Auftrag erteilt, die entsprechenden Vernehmlassungsvorlagen zu erarbeiten. Der Bundesrat schlägt zur Umsetzung des verlangten Entlastungsgesetzes verschiedene Massnahmen vor. So soll etwa die Bundesverwaltung verpflichtet werden, die Kosten für neue Regulierungen konsequent zu schätzen und ein Monitoring über die Regulierungsbelastung zu entwickeln. Bei der Umsetzung der geforderten Regulierungsbremse will sich der Bundesrat an der Ausgabenbremse orientieren. Dem Bundesrat sei es aber wichtig, dass die staatspolitischen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Regulierungsbremse in der Vernehmlassung offen und transparent diskutiert würden, teilte er mit.
  • NACHHALTIGKEIT: Die Schweiz nimmt zusammen mit Costa Rica, Fidschi, Island, Neuseeland und Norwegen an den Verhandlungen für ein Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit teil. Das geplante Abkommen soll den Marktzugang für umweltfreundliche Güter und Dienstleistungen verbessern und umweltschädliche Marktverzerrungen abbauen. Das Abkommen «Agreement on Climate Change, Trade and Sustainability» (ACCTS) soll aufzeigen, wie Handel sowie Klima- und Umweltpolitik sich gegenseitig unterstützen und ergänzen können. Ziel sei, einen Beitrag zum Erreichen von globalen Klimazielen und der Uno-Ziele für nachhaltige Entwicklung zu leisten, teilte der Bundesrat mit.
  • STRAHLUNG: Der Bundesrat will die Grenzwerte für die Strahlenbelastung nicht lockern. Das hat er nach einer Diskussion zum weiteren Umgang mit der Mobilfunktechnik 5G beschlossen. Das Parlament hat es bereits zwei Mal abgelehnt, die Grenzwerte zu lockern. Der Bundesrat hat aber dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) den Auftrag erteilt, eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen zu erarbeiten. Zudem soll das Departement die Begleitmassnahmen umsetzen, welche die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in einem Bericht vorgeschlagen hat. Auf gemeinsame Empfehlungen hatte sich diese im vergangenen Jahr nicht einigen können.
  • PERSONENFREIZÜGIGKEIT: Ausländische Arbeitgeber, die Angestellte in die Schweiz entsenden, sollen diesen Mindestlöhne nach kantonalen Gesetzen zahlen müssen. Das schlägt der Bundesrat vor. Bedingung ist, dass das kantonale Mindestlohngesetz auch die Entsendebetriebe umfasst. Die Einhaltung soll durch die Kantone kontrolliert werden, dafür ist das entsprechende kantonale Recht anwendbar. Mit der Revision des Entsendegesetzes, das der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, wird ein Auftrag des Parlaments umgesetzt.
  • INNOVATION: Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung Innosuisse hat sich in der Projektförderung, ihrem Kerngeschäft, gemäss Bundesrat positiv entwickelt. Im Geschäftsjahr 2019 gab es deutlich mehr Projekteingaben. Das Fördergeschäft 2019 im Bereich Innovationsprojekte habe sich wieder normalisiert, schreibt der Bundesrat. Die Anzahl eingegangener und bewilligter Gesuche als auch die Zusprachen in der Höhe von 165 Millionen Franken seien wieder vergleichbar mit der Vorgängerorganisation KTI. 2018 erfolgte der Übergang zur öffentlich-rechtlichen Anstalt. Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) wurde damals zur Innosuisse transformiert. Der Bundesrat hat den Bericht der Innosuisse über die Erreichung der strategischen Ziele im Geschäftsjahr 2019 zur Kenntnis genommen und den Geschäftsbericht 2019 genehmigt.
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