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Wirtschaftshilfe in Corona-Zeiten

Es ist wichtig, dass in der aktuellen Situation harte Entscheide gefällt werden, um soziale Kontakte zu minimieren und die Hygienevorschriften des Bundes einzuhalten. Dass dies in der Schweiz mit Augenmass umgesetzt wird, ist ebenfalls richtig, sofern sich die Bevölkerung strikt an die Massnahmen hält. Wenn dies nicht mehr der Fall ist, drohen uns noch härtere und einschneidendere Massnahmen. Dies muss durch die Disziplin der Bevölkerung verhindert werden. Wir sind alle gefordert.
Durch die aktuell von Behörden beschlossenen Hilfspakete wird für viele Unternehmungen zwar das kurzfristige Überleben gesichert, der entstandene und noch kommende wirtschaftliche Schaden wird aber immens und nur schwer reparabel sein. Kredite müssen nämlich zurückgezahlt und Mitarbeiterlöhne auch langfristig gesichert sein. Mit jeder Woche, in welcher Betriebe geschlossen oder stark eingeschränkt sind, steigt das Risiko, dass diese sich nicht mehr vollumfänglich erholen und Arbeitsplätze vernichtet werden.
Die wichtigste Wirtschaftshilfe während der Corona-Krise ist, die Wirtschaft so gut wie möglich am Laufen zu halten. Der Gesundheitsschutz muss natürlich für die Arbeitnehmenden gewährleistet sein, das ist auch im ureigensten Interesse des Arbeitgebers.
Die Regierungen auf sämtlichen Stufen und insbesondere die Wirtschaftsakteure sind nun gefordert, möglichst rasch und unter Wahrung des Gesundheitsschutzes an Wegen zu arbeiten, wie heute geschlossene Betriebe wieder öffnen und ihre Dienstleistungen und Produkte dereinst wieder innovativ anbieten können. Wie Tourismus und Gastronomie in Graubünden mit geringstmöglichem Verlust wieder anlaufen können. Wie Investitionen angestossen und gefördert werden. Wie bei der Corona-Prävention ist auch hier der Schnellere im Vorteil vor den Langsamen und Trägen. Ich glaube an unsere Verantwortungsträger und sichere volle Unterstützung zu.
Oliver Hohl, Unternehmer und Grossrat

Oliver Hohl
01.04.20 - 08:12 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
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Miete bei Zwangsschließungen: Wenig Solidarität bei den Vermietern
Andrea Martel

Ein Großteil der vom Lockdown betroffene Lokale hat bei der Vermieterschaft um Mietzinserlässe nachgefragt. Abgesehen von Stundungen wollen diese von einem Entgegenkommen oft nichts wissen. Aber es gibt auch solidarische Vermieter.
Beatrix Ehmann hat die Krise relativ früh kommen sehen. Bereits am 4. März sei eine erste Annullationswelle über ihr Restaurant, Kaiser's Reblaube, geschwappt. «Die großen Caterings brachen weg, ebenso die internationalen Aufträge. Am 10. März folgten die Aufträge aus der Schweiz.» 65 000 Fr. Umsatz lösten sich innert weniger Tage in Luft auf. Am 11. März, fast eine Woche vor der verordneten Schliessung sämtlicher Restaurants in der Schweiz, wandte sich Ehmann deshalb an ihren Vermieter mit der Bitte um ein außerordentliches Meeting. Zwei Tage später fasste sie nach: «Die Situation ist ernst. Darf ich um Ihre Antwort bitten.»
Vergebliches Bitten Das Meeting kam nie zustande. Ein für die Folgewoche angesetzter Termin wurde von der Verwaltung wieder abgesagt mit dem Hinweis, man wechsle ins Home-Office, was ein Zusammenkommen verunmögliche. Als danach eine weitere E-Mail mit einer detaillierten Beschreibung der Probleme und der sofort eingeleiteten Maßnahmen zum Kosten sparen sowie der Bitte um eine sofortige Mietzinsbefreiung für die Dauer der Zwangsschließung unbeantwortet blieb, verfasste Ehmann einen eingeschriebenen Brief.
Wie von Gastrosuisse und anderen Branchen- und Mieterorganisationen vorgeschlagen, stellte sie darin ein formelles Gesuch für eine voll umfängliche Herabsetzung des Mietzinses. Dies mit der Begründung, die behördlich angeordnete Schließung sämtlicher Restaurants bewirke aus miet rechtlicher Sicht einen Mangel an der Mietsache. Ob man mit dieser Argumentation vor Gericht durchkommt, ist mangels einschlägiger Bundesgerichtsentscheide nicht geklärt. Aber es ist der einzige Weg, um einen Mietzinserlass nicht nur zu erbitten, sondern einzufordern. Die Antwort des Vermieters war sec: Diesem Gesuch müsse man nicht nachkommen; es bestehe kein Mangel. Ehmann könne ja ein Take-away oder einen Delivery-Betrieb aufmachen.

Viele unnachgiebige Vermieter
Charlotte Engler und Daniel Leuthold vom Café Augustin in der Augustinergasse in Zürich haben dieselbe Erfahrung gemacht: null Entgegenkommen – und das, obschon sie das Lokal seit 25 Jahren mieten. Sie haben sogar versucht, sofort nach der Schließung einen Take-out- und Delivery-Betrieb auf die Beine zu stellen, den sie über Plakate, Flyer und spezialisierte Online-Plattformen vermarkteten. Aber als nach zehn Tagen gerade mal 3900 Fr. in der Kasse lagen, mussten sie einsehen, dass das nicht funktioniert.
Die beiden Restaurants sind keine Einzelfälle. Laut einer Umfrage von Gastro Zürich City haben rund 80% der Gastrobetriebe ihrem Vermieter eine Anfrage um Mietzinsreduktion geschickt. Die Hälfte der Restaurants hatte zum Zeitpunkt der Umfrage noch keine Antwort, und von jenen, die eine Rückmeldung erhielten, bekam nur rund ein Drittel tatsächlich eine Reduktion oder einen Erlass. Insgesamt gab es damit nur für rund 13% der Restaurants, Bars und Klubs eine Mietzinssenkung (zwischen 40% und 100%).
Aber nicht nur Restaurants sind betroffen: Zwangsgeschlossene Läden, Coiffeure oder Kosmetiksalons kämpften mit dem gleiche Problem, bei Physiotherapeuten oder Arztpraxen ist die Situation teilweise nur unwesentlich besser, weil sie nur noch Notfälle behandeln dürfen, aber gleichzeitig die volle Miete schulden.
Auch die Gewerkschaft Unia zeigt keine Solidarität
Zu den vergleichsweise wenig kooperationsbereiten Vermietern gehören unter anderem die großen Immobiliengesellschaften und Versicherungen. Eine Umfrage der NZZ unter den grössten privaten Liegenschaftsbesitzern zeigt, dass das Entgegenkommen sich in der Regel in einem einmonatigen Zahlungsaufschub für die Aprilmiete erschöpft. Mietzinserlässe werden keine gewährt.
Bemerkenswerterweise verhält sich auch die Gewerkschaft Unia zumindest in einem Fall wenig solidarisch als Liegenschaftsbesitzerin. Auf eine Anfrage des Restaurants Convivio kam von der Unia-Tochtergesellschaft Zivag (ihr Slogan lautet: «Die faire Immobilienverwaltung») die Antwort, man biete weder Hand zu einer Mietzinsherabsetzung noch zu einem Erlass. Vorgeschlagen wird stattdessen eine vorzeitige Vertragsauflösung. Diese hat allerdings keinen Bezug zur Notlage der Mieterin (die keineswegs ausziehen möchte), sondern entspricht dem Interesse der Vermieterin, die das Gebäude sanieren will.

Es geht auch anders
Selbstverständlich fahren nicht alle Vermieter die harte Linie. Diverse angefragte Gastrobetriebe berichten, ihnen würden die Mieten erlassen, manchmal nur für den April, manchmal auch gleich noch für den Mai. So hat etwa Jeannine Meili, die das Restaurant Pflugstein in Herrliberg und das Rössli in Zollikon führt, mit ihren beiden Vermietern (eine Erbengemeinschaft und ein Bürgerverband) gute Erfahrungen gemacht. Sie muss nun für zwei Monate keine Miete zahlen.
Neben Privatpersonen und Erbengemeinschaften gibt es auch Grosse, die sich solidarisch zeigen. Die Credit Suisse zum Beispiel kommt ihren Mietern sogar nicht nur in Reaktion auf konkrete Begehren entgegen, sondern aus eigener Initiative. Wie die Medienstelle bestätigt, gewährt die Credit Suisse Asset Management sämtlichen Mietern, die aufgrund des Beschlusses des Bundesrats ihr Ladenlokal schließen mussten, einen Erlass in der Höhe eines Monatsmietzinses inklusive Nebenkosten und hat dies auch allen so kommuniziert.
Ähnlich der Flughafen Zürich: «Als der Bundesratsentscheid kam, sind wir proaktiv auf unsere Mieter zugegangen und haben sie über unser Entgegenkommen während der Zwangsschliessung informiert», sagt Kommunikationschefin Manuela Staub auf Anfrage. Der Flughafen verzichtet bei sämtlichen Geschäften, die schließen mussten, auf die vertraglich geschuldete Mindestmiete während der Zeit der verordneten Schließung. Die Suva setzt zwar gemäß eigenen Angaben vor allem auf Stundung, aber hat auch schon Mietzinssenkungen gewährt.

Nicht zahlen ist riskant
Was aber tun als Mieter, wenn der Vermieter die Anfrage verneint – oder noch nicht geantwortet hat, obwohl die neue Miete bereits fällig ist? Nicht zahlen mag einfach tönen, doch ist das für viele Mieter vorläufig keine Option. Denn damit riskiert man eine Kündigungsandrohung wegen Zahlungsverzugs, was zwar keine unmittelbaren Folgen hat, aber für einen seriösen Mieter einen Tolggen im Reinheft darstellt, der später auch einmal gegen einen verwendet werden könnte.
Für Beat Leuthardt vom Basler Mieterverband ist dies eine Schwachstelle der Covid-19-Verordnung zu Miete und Pacht, die der Bundesrat am 27. März erlassen hat. Es handle sich nicht um eine Fristverlängerung beim Zahlen der Miete, sondern um eine Fristverlängerung bei Zahlungsrückständen. Das für Mieter bedrohliche Verfahren, das im Extremfall zu einer außerordentlichen Kündigung führt, beginnt also trotzdem sofort – es dauert einfach 60 Tage länger als bisher.

Aufforderung zum Schulden machen.
Engler vom Café Augustin hat ihren Dauerauftrag für die Miete vorsichtshalber gestoppt; aber vielleicht wird sie trotzdem zahlen, denn sie nimmt die Kündigungsandrohung wegen Zahlungsverzugs nicht auf die leichte Schulter. Dies obwohl bereits gewisse Verbände und Kommissionen ihren Mitgliedern empfohlen haben, ab 1. April die Zahlung von Mieten einzustellen, wenn bis dahin mit dem Vermieter keine einvernehmliche Lösung erzielt worden sei. Auch Ehmann will sich nichts zuschulden kommen lassen und hat die Miete für April – immerhin ein fünfstelliger Betrag – sicherheitshalber überwiesen, obschon ihr derzeit die Einkünfte fehlen. Das neuste Schreiben, das sie von ihrem Vermieter in Reaktion auf die Mietzinszahlung erhalten hat, spricht nun von einer «bedingten Bereitschaft», vorderhand den Mietzins für Mai für drei Monate zu stunden. Dies aber nur, wenn belegt werden könne, dass kein Notkredit aufgenommen werden könne und keine Möglichkeit bestehe, weitere Schaden mindernde Maßnahmen zu ergreifen, wie die Ausschöpfung sämtlicher Alternativen, um Umsatz zu erzielen.

Leben vom Ersparten
Diese Forderung, sich zuerst um einen Notkredit zu bewerben, gehört in den Antwortschreiben der Vermieter schon fast zum Standard. Aber Geld aufzunehmen, ist für Ehmann, wie für viele andere, kein Thema, weil sie schlicht keine Schulden machen will. Sie habe alles getan, um die Kosten ihres Betriebs sofort runterzufahren, und für ihre Mitarbeiter habe sie immerhin Kurzarbeit beantragen können.
Wie sie selbst mit der für Teilhaber von Gesellschaften vorgesehenen Pauschale von monatlich 3320 Fr. über die Runden kommen soll, ist Ehmann schleierhaft. Schließlich ist mit diesem Betrag auch die besagte Restaurant-miete zu zahlen sowie eine Wohnungsmiete. «Und während mein Erspartes zusammenschmilzt, unterrichte ich unter anderem meine zwei Kinder zu Hause.»

Meine persönliche Meinung dazu:
Die Schweiz unterstützt die KMU's mit 42 Mrd. Franken!
Jedes KMU bekommt innerhalb von 30 Min. bis zu 500'000 Franken, dh. jeweils bis zu 10% des Jahresumsatzes. Diese Kredite werden unbürokratisch innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100% vom Bund abgesichert. Der Zinssatz ist auf null Prozent festgelegt.

Nur jetzt kommt das Dilemma; diese Bürgschaft muss man zurückzahlen…

Wer ist eigentlich der Schuldige in dieser Angelegenheit, abgesehen von diesem Virus und Schlussendlich wer ist der Gewinner?

Ich frage mich allen Ernstes, wer ist eigentlich auf eine solche Schnapsidee gekommen? Warum hat man in einer so schlimmen Situation den Imobilienheinis nicht die Auflage gemacht, dass sie während dieser Zeit solidarisch den Mietern entgegenkommen und keine Mieten verlangen dürfen? Dann wäre schon manchem wesentlich besser geholfen!
Ich meine wenn man schon den KMU’s den Restaurationsbetrieben, den Hotels etc. den Laden dichtmacht, warum hat man nicht dem Vermieter solchen Lokalitäten, ebenfalls die Miet-Einnahmen mit einer vorübergehenden Aufhebung verordnet? Wäre nur Gerecht, oder? Aber da zeigen sich die Vermieter wenig kooperativ, siehe oben; „Wenig Solidarität bei den Vermietern.“ Eigentlich unglaublich beschämend!

Jetzt müsste Bern ein Machtwort sprechen, bevor es vor allem im Kleingewerbe und den übrigen KMU zu bedingten Geschäftsschliessungen kommt!

Ein Leben danach…
Die Sorgen bleiben: Wenn die Unternehmen nicht mehr produzieren, weil Zulieferteile fehlen, weil die Aufträge wegbrechen, fehlen natürlich die Einnahmen. Um finanzielle Engpässe zu verhindern, werden Arbeitgeber versuchen, ihre Kosten zu reduzieren. Das könnten sie tun, indem sie sich von Mitarbeitern trennen. Die Folge wäre ein drastischer Anstieg der Arbeitslosigkeit und weiter: Wer nichts mehr verdient, konsumiert auch weniger - die Nachfrage bricht ein. Ein Teufelskreis.
Ich möchte die Corona-Krise nicht kleinreden, zumal mir die derzeitige Situation auch Angst macht und mir Respekt abnötigt. Aber ich glaube dennoch, dass wir derzeit jede Menge über die heutige Welt lernen. Wir lernen, dass irgendwas schief läuft mit der Art des Kapitalismus. Wir lernen, dass wir eben doch eine globale Welt sind, in der Länder zusammenarbeiten müssen und auch können. Wir erkennen, wie viel wir Menschen aushalten können, wie solidarisch wir sein können und dass wir imstande sind, unsere Leben umzustellen. Es ist nur ein frommer Wunsch, aber ich glaube tatsächlich fest daran, dass man mit dieser gemeinsamen Kraft auch die anderen großen Probleme dieser Welt angehen kann — aber das wichtigste zur Zeit ist die Gesundheit. Das traurige ist, es bleibt nichts anderes übrig, als passiv abzuwarten in der Hoffnung, das so schnell wie möglich der richtige Impfstoff gefunden wird.

MfG Giacumin Bass 7537 Müstair