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Wildfleisch muss zur Kontrolle

Das Fleisch von erlegtem Wild muss ab nächstem Jahr kontrolliert werden. Nun wird beraten, wie das geschehen soll.

Südostschweiz
16.06.17 - 12:38 Uhr
Politik
Fleischzentrum Klosters Wild Fleisch Jagd
Wildfleisch muss künftig kontrolliert werden.
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Bei Wildbret muss künftig geprüft werden, ob das Fleisch genusstauglich ist. «Die Fleischkontrolle bei Nutztieren war bereits so geregelt», erklärt Rolf Hanimann, Leiter des Bündner Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit. «Das revidierte Lebensmittelgesetz verlangt neu die Fleischkontrolle auch bei dem Jagdwild.» In Kraft ist das revidierte Lebensmittelrecht seit 1. Mai dieses Jahres. Die Fleischkontrolle für Jagdwild wird ab nächstem Jahr eingeführt.

Wie nun aber diese Fleischkontrolle von erlegtem Wild umgesetzt wird, darüber beraten zurzeit kantonale Stellen zusammen mit Branchenverbänden und dem Bündner Kantonalen Patentjägerverband.

Wenige Anpassungen

Die Fleischschau muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. So schreibt es der Gesetzestext vor. Das bedeutet voraussichtlich, dass sich die Jägerschaft fachkundig machen muss. «Denn für die Wildhut wird es unmöglich sein, alle erlegten Tiere anzuschauen», so Hanimann. Das Konzept, das momentan erarbeitet wird, werde die bestehenden Abläufe nutzen, meint er. «So möchten wir sicherstellen, dass die Umsetzung des neuen Lebensmittelrechts mit wenigen Anpassungen klappt.»

Der Kantonstierarzt im Interview mit RSO-Reporterin Bettina Cadotsch:

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