Ein neues Pflichtfach für Glarner Jäger
Auf Bundesstufe wurde ein Lebensmittelgesetz geändert. Dies wirkt sich auf die Glarner Jagd und die Jagdausbildung aus. Wer Wildfleisch nicht für den Eigengebrauch vorsieht, muss das Fleisch neu von einer Fachperson überprüfen lassen.
Auf Bundesstufe wurde ein Lebensmittelgesetz geändert. Dies wirkt sich auf die Glarner Jagd und die Jagdausbildung aus. Wer Wildfleisch nicht für den Eigengebrauch vorsieht, muss das Fleisch neu von einer Fachperson überprüfen lassen.
Ein angepasstes Lebensmittelgesetz auf Bundesstufe schreibt neu vor, dass eine Fachperson Wildfleisch überprüfen muss, das nicht für den Eigengebrauch des Jägers vorgesehen ist. Der Regierungsrat genehmigt eine Änderung der Verordnung über die Jagdausbildung.
Wenn eine Fachperson lebensmittelrelevante Veränderungen am erlegten Wild feststellt, muss eine Amtstierärztin oder ein Amtstierarzt den Wildkörper beurteilen, bevor das Wildfleisch in den Verkehr kommt.
Wie der Regierungsrat in einer Mitteilung schreibt, kommt daher in der Glarner Jagdausbildung somit ein weiteres Pflichtfach dazu. Als Fachpersonen werden Jägerinnen und Jäger anerkannt, welche entsprechende Kenntnisse im Rahmen der Jagdausbildung erworben haben. Deshalb werde der Ausbildungsblock «Wildbrethygiene» obligatorisch für die Zulassung zur Jägerprüfung. (nua)
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