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Volk kann sich am 17. Mai zur Begrenzungsinitiative der SVP äussern

Die Schweizer Stimmberechtigen können am 17. Mai 2020 über die Begrenzungsinitiative der SVP abstimmen. Zudem kommen an diesem Tag das revidierte Jagdgesetz und die Erhöhung des Kinderabzugs bei den Steuern zur Abstimmung.

Agentur
sda
15.01.20 - 17:24 Uhr
Politik
Als Bundespräsidentin leitet Simonetta Sommaruga (Mitte) die Bundesratssitzungen. An der ersten Sitzung des Jahres hat die Landesregierung die Abstimmungsvorlagen für den Urnengang vom 17. Mai 2020 festgelegt.
Als Bundespräsidentin leitet Simonetta Sommaruga (Mitte) die Bundesratssitzungen. An der ersten Sitzung des Jahres hat die Landesregierung die Abstimmungsvorlagen für den Urnengang vom 17. Mai 2020 festgelegt.
KEYSTONE/PS

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Datum für diese Abstimmungen festgelegt, wie die Bundeskanzlei mitteilte.

Die Begrenzungsinitiative ist eine der wichtigsten europapolitischen Abstimmungen. Die SVP verlangt mit der Initiative die Kündigung der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU. Bei einem Ja müsste die Personenfreizügigkeit innerhalb eines Jahres neu verhandelt werden. Gelänge das nicht, müsste die Schweiz das Abkommen kündigen. Damit träten wegen der Guillotine-Klausel alle weiteren Verträge der Bilateralen I ausser Kraft.

Die Abstimmung über die Begrenzungsinitiative ist somit wegweisend für die weitere Beziehung mit der EU und dürfte Einfluss haben auf das weitere Vorgehen beim institutionellen Rahmenabkommen: Der Bundesrat wartet voraussichtlich den Ausgang der Abstimmung ab, ehe er über sein weiteres Vorgehen informieren wird. Mit Ausnahme der SVP lehnen alle Parteien die Initiative ab.

Abstimmung über «Abschussgesetz»

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden sich am 17. Mai auch zum Jagdgesetz äussern können. Das Parlament hat im vergangenen Jahr beschlossen, den Schutz der Wölfe und anderer Arten zu lockern. Gemäss revidiertem Jagdgesetz sollen die Behörden die Bestandesregulierung erlauben dürfen, ohne dass Wölfe Schaden angerichtet haben und ohne dass zuvor Schutzmassnahmen ergriffen werden müssen. Die Regulierungen müssen jedoch erforderlich sein, um Lebensräume und die Artenvielfalt zu schützen oder um Schaden zu verhüten.

Umwelt- und Tierschutzverbände haben das Referendum ergriffen. Aus ihrer Sicht kommt der Artenschutz zu kurz. Die Lockerung diene in einer Zeit von Biodiversitätsverlust und Artensterben einseitig Interessengruppen und schwäche den Schutz gefährdeter Tierarten statt ihn zu stärken, heisst es seitens des Referendumskomitees.

Mitbestimmen bei Drittbetreuungskosten

Ausserdem kann das Stimmvolk im Mai über Steuerabzüge abstimmen. Das Parlament hatte in der vergangenen Herbstsession die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs beschlossen.

Eigentlich war nur eine Erhöhung des maximalen Abzugs für die externe Betreuung von Kindern vorgesehen gewesen - von 10«100 Franken auf 25»000 Franken. Gekostet hätte dies 10 Millionen Franken. Der Bundesrat wollte damit erreichen, dass mehr Frauen mit Kindern - vor allem gut qualifizierte - einer Erwerbsarbeit nachgehen.

Das Parlament beschloss aber, auch den allgemeinen Kinderabzug zu erhöhen - von 6500 auf 10'000 Franken. Damit sollen jene Familien entlastet werden, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Das würde zu Steuerausfällen von 350 Millionen Franken führen. Die SP lancierte das Referendum. Aus ihrer Sicht profitierten vom höheren Abzug nur die Reichsten profitieren, auf Kosten aller anderen.

Die zwei letztgenannten Vorlagen kommen nur zur Abstimmung, wenn das eingereichte Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Unterschriften sind bereits eingereicht worden.

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