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Das Bündner Waldgesetz soll angepasst werden

Das seit 2017 gültige revidierte Bundesgesetz zum Wald erfordert auch eine Anpassung beim kantonalen Waldgesetz. Das revidierte Gesetz soll die integrale Zusammenarbeit bei Naturkatastrophen regeln und den Bündner Gemeinden erlauben, ein allgemeines Feuerverbot für geschützte Feuerstellen aufzuheben.

Südostschweiz
17.03.20 - 16:40 Uhr
Politik
Grillspass trotz Feuerverbot: Das revidierte Waldgesetz soll es Gemeinden ermöglichen, das Feuermachen dennoch zu erlauben.
Grillspass trotz Feuerverbot: Das revidierte Waldgesetz soll es Gemeinden ermöglichen, das Feuermachen dennoch zu erlauben.
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Der Umgang mit Naturgefahren habe in jüngster Zeit an Bedeutung gewonnen und gezeigt, dass die Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure gesetzlich besser geregelt werden müssen, teilt die Bündner Regierung mit. Zwar habe das integrale Risikomanagement bei verschiedenen Grossereignissen funktioniert – so zum Beispiel beim Bergsturz am Piz Cengalo und den Murgängen in der Val Parghera –, doch müsse es gesetzgeberisch auf fundierte rechtliche Grundlagen vervollständigt werden.

War der Umgang mit Naturgefahren im Kanton Graubünden vor dem Jahr 2000 vor allem durch die Erstellung von Schutzbauten wie beispielsweise Lawinenverbauungen und durch die Bestimmung von Gefahrenzonen bestimmt, so umfasst sie heute ein grösseres Aufgabenspektrum, wie die Regierung schreibt. Die Gesellschaft habe immer grössere Ansprüche auf Informationen zu Gefahren und auf Warnungen, ebenso seien Frage bezüglich Schuld und Haftung stärker in den Fokus gerückt. Organisatorische Massnahmen wie Notfallplanung und Interventionskarten werden deshalb mit dem reividierten Gesetz gleichwertig wie bauliche und planerische Massnahmen in das integrale Risikomanagement einbezogen.

Gemeinden mit mehr Kompetenz bei Feuerverboten

Weiter erhalten die Gemeinden mit dem revidierten Waldgesetz mehr Kompetenzen bei Feuerverboten wegen Waldbrandgefahr. Die Gemeinden sollen bestimmen können, dass fest eingerichtete Feuerstellen ausserhalb des Waldes trotz Feuerverbot betrieben werden können. Dazu müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein, so unter anderem Wasser in der Nähe, Entfernung von leicht entzündlichen Feuerquellen und die Organisation von Kontrollgängen. Die zuständigen kantonalen Amtsstellen würden die Gemeinden bei der Wahl von sicheren Feuerstellen beraten und unterstützen, schreibt die Regierung weiter.

Kantonales und Bundesgesetz auf Gleichstand bringen

Mit der geplanten Gesetzesrevision soll das kantonale Waldgesetz mit dem Bundesgesetz über den Wald in Übereinstimmung gebracht werden. Letzteres hat seit 2017 eine Teilrevision umgesetzt. Die kantonale Teilrevision biete schliesslich auch die Gelegenheit, weitere Regelungen anzupassen und deren Vollzug zu erleichtern, so die Regierung.

Der Grosse Rat wird voraussichtlich in der Junisession 2020 über die Vorlage befinden. (sz)

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