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Regierung unterstützt Spitäler finanziell

In den Spitälern werden seit einiger Zeit nur noch dringende Untersuchungen, Behandlungen und Therapien durchgeführt. Durch diese Anordnung des Bundesrats sind die Fallzahlen in den Bündner Spitälern komplett eingebrochen. Die Regierung hat deshalb eine Notverordnung beschlossen.

Südostschweiz
16.04.20 - 10:14 Uhr
Politik
Die Spitalbetten sind seit dem 21. März mehrheitlich leer.
Die Spitalbetten sind seit dem 21. März mehrheitlich leer.
PETER DE JONG

Seit dem 21.März besteht der Entschluss des Bundesrats, dass nur noch dringend notwendige medizinische Eingriffe durchgeführt werden dürfen. Mit diesem Entscheid beabsichtigt der Bundesrat die Vermeidung von unnötigen Menschenansammlungen. Ausserdem sollen keine Ressourcen durch nicht notwendige Eingriffe verbraucht werden, die gegebenenfalls zur Behandlung von an Covid-19 erkrankten Patienten benötigt werden.

Die Folgen dieses Entscheids für die Spitäler, sowohl in der Akutsomatik, Psychiatrie als auch in der Rehabilitation, sind gravierend. Um sicherzustellen, dass die Versorgung der Bevölkerung durch die Spitäler in der Coronakrise, aber insbesondere auch in Zukunft nachhaltig gewährleistet ist, hat die Bündner Regierung entschieden, finanzielle Mittel bereit zu stellen, wie diese in einer Medienmitteilung bekannt gibt.

Erste Massnahme

Leistung von Beiträgen für Aufwendungen in der Coronakrise: Die Spitäler im Kanton haben sich gut auf die Coronakrise eingestellt, wie es weiter heisst. Die Beschaffung von Material (Masken, Schutzkleidung, Handschuhe, etc.) und die Umstellung von den Abläufen und Arbeitsprozessen, führten zu erheblichem Mehraufwand.

Der Kanton und die Gemeinden übernehmen diese Mehrkosten in den öffentlichen akutsomatischen und psychiatrischen Spitälern, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Die Gemeinden der Spitalregion übernehmen zehn Prozent der Beiträge für die Aufwendungen des Regionalspitals.

Zweite Massnahme

Übernahme von Einnahmeausfällen: Die gravierenden Einnahmeausfälle der Spitäler im stationären und ambulanten Bereich werden ebenfalls zu grossen Teilen vom Kanton übernommen.

Die Regierung hat entschieden, Einnahmeausfälle aus Sozialversicherungen (KVG, UVG, MVG und IVG) in den ambulanten und stationären Bereichen der Spitäler zu 90 Prozent zu übernehmen. In der Medienmitteilung heisst es, dass die Regierung jedoch erwarte, dass die Übernahme der Einnahmeausfälle mindestens für den ambulanten Bereich auf Bundesebene thematisiert und mit den Krankenversicherern eine Lösung zu deren Beteiligung gefunden werde. In jedem Fall erwartet die Regierung eine Senkung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2021 im Umfang der durch die Covid-19-Pandemie entstandenen Einsparungen bei den Krankenversicherern.

Die Zahlungen werden während des laufenden Jahres alle zwei Monate vom Kanton an die Spitäler erfolgen. Eine definitive Festsetzung der Beiträge wird voraussichtlich erst gegen Ende 2021 möglich sein. «Insgesamt ist mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung des Kantons von netto maximal 59 Millionen Franken und der Gemeinden von netto 5,5 Millionen Franken zu rechnen», heisst es in der Medienmitteilung des Kantons. (abr)

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