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Darüber stimmt Chur ab

Ende November wird in Chur über vier Vorlagen abgestimmt. Es geht um das Areal Türligarten, das Churer Polizeigesetz, die Bildungskommission und das Hochschulzentrum der FHGR.

Südostschweiz
20.10.20 - 16:30 Uhr
Politik

Gut zwei Monate nach dem letzten Abstimmungssonntag stehen am 29. November bereits die nächsten Vorlagen in der Pipeline: Die Stadt Chur stimmt nebst den beiden eidgenössischen Initiativen «Konzernverantwortungsinitiative» und «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» auch über vier kommunale Vorlagen ab. Es handelt sich bei allen um obligatorische Referenden, die bei Gesetzesrevisionen oder Verfassungsänderungen nötig werden. Das erwartet die Churerinnen und Churer an der Urne:

Kindertagesstätte und Aula im Türligarten

Im baufälligen Ökonomiegebäude «Türligarten» sollen eine Aula und eine Kindertagesstätte eingebaut werden. Zu diesem Zweck soll die Stadt der Bürgergemeinde ein Baurecht und ein Darlehen in Höhe von 2,8 Millionen Franken gewähren. Es ist vorgesehen, dass die Bürgergemeinde den Bau erstellt und diesen danach an die Stadt Chur vermietet. Gemäss einer Kostenschätzung werden die Mietkosten dereinst ungefähr 120'000 Franken pro Jahr betragen, wie es in der Botschaft der Stadt heisst.

Polizeigesetz, Nachtruhe und Bildüberwachung

Das aktuelle Polizeigesetz aus dem Jahr 2008 habe sich bewährt, heisst es von Seiten der Stadt. Änderungen des kantonalen Rechts würden jedoch Anpassungen erforderlich machen. Das Alkoholkonsumverbot auf öffentlichem Grund zwischen 00.30 Uhr und 07.00 Uhr soll aufgehoben werden. Das Verbot war eingeführt worden, um Jugendliche unter 18 Jahren vor übermässigem Alkoholkonsum zu bewahren.

Das neue Polizeigesetz soll zudem die Nachtruhe einheitlich regeln. Neu soll sie ganzjährig um 23.00 Uhr starten. Auf eine angeordnete Mittagsruhe soll verzichtet werden. Ein weiterer wichtiger Revisionspunkt ist die Bestimmung über die Bildüberwachung mit Personenidentifikation. Sie sei durch das kantonale Recht abschliessend geregelt. Das neue Polizeigesetz soll nun Zuständigkeiten, Organisation und Durchführung regeln.

Verkleinerung der Bildungskommission

An der Volksabstimmung im Februar 2014 wurde der Schulrat durch eine neunköpfige Bildungskommission abgelöst. Um Flexibilität und Handlungsfähigkeit der Bildungskommission zu erhöhen, soll diese von aktuell neun auf sieben Mitglieder verkleinert werden. Gestrichen werden soll zudem die Bestimmung, wonach zwei Mitglieder externe Fachpersonen sein müssen. Dies sei nicht nötig, da die Kommission jederzeit externe Fachleute beiziehen könne.

Bauland für die FHGR

Damit die Fachhochschule Graubünden (FHGR) ihr neues Hochschulzentrum am Standort Pulvermühle realisieren kann, ist eine Teilrevision der Grundordnung (Baugesetz, Zonenplan, genereller Gestaltungsplan und genereller Erschliessungsplan) notwendig. Zum gleichen Zweck soll die Stadt Chur dem Kanton 13'244 Quadratmeter Land im Baurecht abtreten. Der Kanton Graubünden bezahlt einen Baurechtszins von 105'952 Franken pro Jahr. (dje)

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Das Polizeigesetz (PG der Stadt Chur) sollte eher verschärft werden, zugunsten Umweltschutz, Gesundheitsschutz (den die Welt und die Krankenwesenleidenskostenexplosion benötigt), finde ich.
Dass nun im Gegenteil es sogar gelöchert werden soll – Nachtruhe erst ab 23 Uhr statt 22 Uhr (obwohl eine Leserbriefschreiberin im Beobachter Nachtruhe ab 19 Uhr sich wünschte) sowie Streichung Mittagsruhe (mit der Begründung, Zitat: "Nach den Erwägungen des Stadtrates wird mit der Aufhebung der allgemeinen Ruhezeiten über Mittag aber dem gesellschaftlichen und zeitlichen Wandel Rechnung getragen, wobei zum normalen Leben gehörendes Verhalten, wie spielende Kinder, als zumutbar beurteilt wird", während ich festhalte, dass physiologische Funktionen wie das Ruhebedürfnis des Organismus – insbesondere in einer Ära, die durch Stressfaktorenfülle geprägt ist – explizit NICHT der man-made Beliebigkeit des "Zeitwandels" (Mode) unterstehen, sondern dem Stammhirn bzw. Naturgesetz.
Was passiert, wenn die selbsternannten Schöpfungskronen als Zauberlehrling agieren, sehen wir ja weltweit zunehmend nicht nur punkto Klima, Artensterben und Gesundheitsrückgang.
Den Widerspruch zwischen natürlichem Ruhebedürfnis der einen, und Hyperaktivität (Prinzip: Remmidemmi around the clock) der anderen, würde ich beiden entgegenkommend, nicht via ein einheitliches, flächendeckendes Gesetz lösen, sondern intelligenterweise durch Melioration, Zonen – wie die heutige Unterscheidung zwischen Wohn- und Industrie/Gewerbe-Zone, die aber nicht richtig gehandhabt wird meines Wissens – das heisst: beispielsweise eine Lärmzone Obere Au, und eine Ruhe/Entstress-Zone Wohnen.
Das, was ich Ordnung nenne. So, wie es in einer Wohnung eine Küche gibt und ein WC. Das ist getrennt. Für unterschiedliche Funktionen.
Denn die Wünsche der Partypeople unterscheiden sich derart weit von den Bedürfnissen beispielsweise Chronischkranker, dass man das einfach nicht unter einen Hut bekommt mit bisherigen Methoden, auch nicht mit teuren und kräftezehrenden Rechtsverfahren teils bis vor Bundesgericht (was ich einen traurigen Leerlauf menschlichen Leids und Finanzaufwandes finde), vermeidbares Tauziehen.
Natur-GESETZE stelle ich über den Beizen-Gewinn (übriges, der Beizenumsatz war schon damals die Begründung, warum der Waffenplatz Chur nicht wegziehen solle, die Churer also nicht vor diesem Lärm verschont werden und sogar Aussicht auf einen See dort gehabt hätten, meines Wissens) und entsprechend willkürliche GESETZES-Entwürfe.
Deshalb am 29.11.2020:
Polizeigesetz NEIN.

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