×

Freiheitsstrafe von 13 Jahren für Tötung eines Kindes bestätigt

Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von 13 Jahren für einen Mann bestätigt, der das zweieinhalb Jahre alte Kind seiner Partnerin zu Tode schüttelte. Damit bleibt es bei der im September 2017 vom Bezirksgericht Baden ausgesprochenen Strafe.

Agentur
sda
04.12.20 - 12:00 Uhr
Politik
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen vorsätzlicher Tötung eines Kindes bestätigt. (Archivbild)
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen vorsätzlicher Tötung eines Kindes bestätigt. (Archivbild)
KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Der heute 42-jährige Mann wurde wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher einfacher Körperverletzung verurteilt. Er hatte das Kind über mehrere Monate hinweg misshandelt. Im Oktober 2014 schüttelte er es derart stark, dass das Kind an den Folgen des Schütteltraumas starb.

Das gerichtsmedizinische Gutachten zeigte zahlreiche weitere Verletzungen auf, darunter auch verheilte Knochenbrüche. Die Mutter des Kindes wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Das Bundesgericht hat nun in einem am Freitag veröffentlichten Urteil alle Rügen des Verurteilten in einem ausführlichen Urteil abgewiesen. Der Mann kritisierte im Wesentlichen die Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung. Er beantragte eine Qualifikation seiner Tat als fahrlässige Tötung. Zudem erachtete er die Strafe als überhöht.

Das Bundesgericht folgt jedoch der Sicht des Obergerichts des Kantons Aargau vom Juli 2019. Es führt nochmals aus, dass es sich um einen Indizienprozess gehandelt habe. Das Gesamtbild habe zur Verurteilung des Mannes geführt. Dieser habe den Tod des Kindes bewusst in Kauf genommen. (6B_1059/2019 vom 10.11.2020)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR