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Bündner Kulturschaffende können Gesuche für Projekte einreichen

Das Kulturförderungskonzept des Kantons Graubünden legt die Ziele der Kulturpolitik für die Jahre 2021 bis 2024 fest. Kulturschaffende können ab sofort Gesuche für Projekte einreichen.

Südostschweiz
03.03.21 - 08:56 Uhr
Politik
Bündner Museen
Bündner Kulturschaffende und Kulturinstitutionen können ab sofort Gesuche beim Kanton einreichen.
PHILIPP BAER / PHILIPP BAER

Das erstmals vorliegende Kulturförderungskonzept des Kantons Graubünden wird umgesetzt. Der Grosse Rat hat für das Jahr 2021 drei Millionen Franken für die Kultur gesprochen. Kulturinstitutionen können Gesuche für Leistungsvereinbarungen und Projekte beim Amt für Kultur/Kulturförderung Graubünden ab sofort einreichen, wie es in einer Mitteilung heisst. 

Für Kulturschaffende ist eine Einreichung ausschliesslich für Projekte möglich. Alle Gesuche müssen inhaltlich den Förderschwerpunkten im Kulturförderungskonzept entsprechen, heisst es weiter. Weitere Informationen und Gesuchsformulare sind auf der Webseite der Kulturförderung Graubünden zu finden. 

Kulturförderungsgesetz ist die Grundlage

In der Februarsession 2017 hat der Grosse Rat das neue Kulturförderungsgesetz verabschiedet, das zusammen mit der entsprechenden Verordnung am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Im Gesetz sind die staatlichen Aufgaben in der Kulturförderung, -pflege und -vermittlung fest. Im Kulturförderungsgesetz wird explizit auch ein umfassendes Konzept zur Förderung der Kultur im Kanton erwähnt, welches der Grosse Rat auf Antrag der Regierung alle vier Jahre beschliesst. Und dieses Konzept hat der Grosse Rat in der Oktobersession das erste Mal für die Jahre 2021 bis 2014 beschlossen.

Gesuche müssen Förderschwerpunkte entsprechen

Das Konzept definiert konkrete Förderschwerpunkte für die drei Handlungsfelder Kulturförderung, Kulturpflege sowie Kulturvermittlung innerhalb der nächsten vier Jahre und zeigt konkrete Massnahmen zur Erreichung dieser Schwerpunkte auf.

Bewährtes solle grundsätzlich bestehen bleiben, heisst es in der Mitteilung. Die Verfassung des Kantons Graubünden, das Kulturförderungsgesetz sowie die Kulturförderungsverordnung geben inhaltlich den Handlungsrahmen vor. (can)

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