×

Zürcher Handelsgericht: Manor darf neues Logo verwenden

Die Warenhauskette Manor kann ihr neues Logo auch weiterhin verwenden. Eine Firma aus dem Kanton St. Gallen beschwerte sich wegen Nachahmung ihres Signets. Das Zürcher Handelsgericht ist aber zum Schluss gekommen, dass die beiden Logos deutlich zu unterscheiden sind.

Agentur
sda
30.12.19 - 17:00 Uhr
Blaulicht

Im März 2016 präsentierte die Warenhauskette Manor ein neues Logo und einen neuen Schriftzug. Das Logo unterschied sich vom früheren deutlich. Während das alte an einen sechsteiligen Krustenkranz erinnerte, besteht das neue nur noch aus vier nicht zusammenhängenden Teilen und hat Ähnlichkeiten mit einem Kleeblatt.

Viel Glück brachte das neue Logo der Warenhauskette aber nicht. Die Firma Einkaufspartner AG mit Sitz in St. Gallenkappel erkannte im neuen Manor-Logo ihr eigenes Markenzeichen. Einkaufspartner AG ist eine Einkaufsplattform für Bodenbeläge, Innendekorationen und Möbel.

Das Logo von Einkaufspartner AG besteht ebenfalls aus vier nicht zusammenhängenden Teilen. Ihre Enden laufen allerdings spitz zusammen, im Gegensatz zu den runden Enden des neuen Manor-Logos.

Die Firma beauftragte ein auf Lizenzverwaltung spezialisiertes Unternehmen und klagte auf Markenrechtsverletzung. Ihr Vorwurf: Mit dem neuen Manor-Logo drohe eine unmittelbare Verwechslungsgefahr. Wenn Manor weiterhin das Kleeblätter-Logo verwende, könnten Kunden irrtümlicherweise davon ausgehen, dass die Firma Einkaufspartner AG von Manor übernommen worden sei.

Streit um Ähnlichkeiten zu einer Blume

Insgesamt dauerte der Schriftwechsel der beiden Parteien vor dem Zürcher Handelsgericht etwa eineinhalb Jahre. Manor argumentierte damit, dass ihr Logo Blütenblätter darstelle. Im Logo von Einkaufspartner AG würden dagegen nur vier Sechsecke dargestellt. Eine Verwechslung sei also nicht zu befürchten.

Einkaufspartner AG war damit nicht einverstanden. Die Firma stellte sich auf den Standpunkt, dass man auch in ihrem Logo ein Blumenmotiv erkennen kann. Das Handelsgericht kam allerdings zum Schluss, dass die beiden Logos zu unterschiedlich seien, um miteinander verwechselt zu werden.

Auch der Einwand von Einkaufspartner AG, Kunden und Geschäftspartner könnten davon ausgehen, dass sie von Manor übernommen wurden, teilte das Gericht nicht. Dazu seien die Geschäftsmodelle der beiden Parteien zu unterschiedlich, schrieb es in seinem Urteil.

Die Firma Einkaufspartner AG muss als unterlegene Partei nun die Gerichtskosten von 13«000 Franken tragen. Zudem muss sie Manor eine Entschädigung von 24»000 Franken für die Anwaltskosten zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Blaulicht MEHR