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18 Monate Gefängnis für Ex-Buchalter von Nestlé

Ein ehemaliger Buchhalter von Nestlé muss 18 Monate ins Gefängnis. Der 38-jährige Walliser hatte mit fünf Komplizen, darunter seine Ex-Freundin, rund 1,76 Millionen Franken des Nahrungsmittelmultis veruntreut.

Agentur
sda
26.06.20 - 19:38 Uhr
Blaulicht
Der Verurteilte benutzte Kreditkarten von ehemaligen im Ausland lebenden Nestlé-Mitarbeitern und leistete Zahlungen aufgrund fiktiver Mitarbeiterprofile, die er in einer Datenbank erstellt hatte. (Symbolbild)
Der Verurteilte benutzte Kreditkarten von ehemaligen im Ausland lebenden Nestlé-Mitarbeitern und leistete Zahlungen aufgrund fiktiver Mitarbeiterprofile, die er in einer Datenbank erstellt hatte. (Symbolbild)
Keystone/AP/KEITH SRAKOCIC

Das Gericht der Region Ost-Waadt in Vevey verurteilte den Buchhalter aus Monthey, der mittlerweile in Mexiko lebt, zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 36 Monaten Gefängnis mit einer Bewährungszeit von fünf Jahren.

Davon muss er 18 Monate als Strafe im Gefängnis absitzen. Dies entspricht exakt der Strafe, die Staatsanwalt Anton Rüsch am Donnerstag beantragt hatte. Der ehemalige Vize-Mister Schweiz wurde des gewerbsmässigen Betrugs, der Urkundenfälschung und der Geldwäscherei für schuldig befunden.

«Einfallsreich und skrupellos»

«Er handelte aus reiner Gier, einem Hang zum Luxus und manchmal aus Angst, von seiner Freundin verlassen zu werden, und dies mit Einfallsreichtum und Skrupellosigkeit», sagte der Gerichtspräsident. Sein Anwalt, Ludovic Tirelli, wird das Urteil wahrscheinlich vor dem Kantonsgericht anfechten.

Die Ex-Freundin und Komplizin des Buchhalters, eine 39-jährige Französin, verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zu Betrug, Hehlerei und Geldwäscherei zu einer Gefängnisstrafe von 30 Monaten. Davon wurden 15 Monate auf Bewährung von vier Jahren ausgesetzt.

Der Staatsanwalt hatte gegen die Frau gleiche Strafe wie gegen ihren Ex-Partner beantragt. Als das Urteil verkündet wurde, brach die Angeklagte in Tränen aus. Ihre Anwältin, die für eine bedingte Verurteilung plädiert hatte, wird gegen dieses Urteil Berufung einlegen. Die Verfahren gegen die vier Komplizen des Angeklagten werden getrennt geführt.

40'000 Franken zurückbezahlt

Weil der Angeklagte sich während des Verfahrens kooperativ gezeigt und rund 40'000 Franken zurückerstattet hat, zeigte sich der Staatsanwalt vergleichsweise milde. Der Mann bleibt für den Restbetrag der veruntreuten Summe verschuldet.

Der Mann hatte seine Taten und auch seine Vorgehensweise gestanden. Er benutzte Kreditkarten von ehemaligen, im Ausland lebenden Nestlé-Mitarbeitern und leistete Zahlungen aufgrund fiktiver Mitarbeiterprofile, die er in einer Datenbank erstellt hatte. Das Ganze verschleierten die Täter durch falsche Eingaben.

Leben in Saus und Braus

Während ihrer vierjährigen Beziehung lebten er und seine Freundin dank der veruntreuten Gelder auf grossem Fuss, reisten in alle Ecken der Welt, wohnten in Luxushotels und tätigten teure Einkäufe aller Art.

So wohnte der Buchhalter in einer Wohnung mit einer Monatsmiete von 3300 Franken. Das Paar besuchte Thailand, Polynesien, Marokko, Venedig, Mailand, Japan, China, Griechenland, Cannes, Monaco, die Malediven und Italien. Dabei übernachtete es manchmal für 1500 Franken die Nacht in Hotels.

Während eines Aufenthalts in Polynesien kam auf die Frau eine Telefonrechnung von etwa 7000 Franken. An einem anderen Tag kaufte sie Handtaschen im Wert von 6000 Franken.

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