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Bundesgericht gegen Wanderweg in der Rheinschlucht

Der durchgehende Wanderweg in der Talsohle der Rheinschlucht ist wohl Geschichte. Natur- und Tierschutzorganisationen hatten beim Bundesgericht erfolgreich Beschwerde eingereicht – sehr zum Ärger von Surselva Tourismus.

Südostschweiz
06.05.20 - 17:05 Uhr
Tourismus
Rhein Rheinschlucht Ruinaulta RhB
Ein durchgehender Wanderweg durch die Rheinschlucht ist gemäss Bundesgerichtsentscheid «kaum realisierbar».
YANIK BUERKLI

Von Bonaduz bis nach Ilanz sollte er reichen, der geplante Wanderweg in der Rheinschlucht, einem touristischen Aushängeschild der Surselva. Sein politischer Weg war fast ebenso lange – und endete nun abrupt mit einem Urteil des Bundesgerichts. Den Wanderweg ist aus Gründen des Umweltschutzes «kaum realisierbar», schreibt das Gericht in seinem Urteil.

Das sorgt bei Surselva Tourismus für rote Köpfe. In einer Mitteilung äussert sich Geschäftsführer Kevin Brunold enttäuscht über den Entscheid: Die Ruinaulta sei ein zentrales Element für die Entwicklung des Sommertourismus, ein Leuchturmprojekt. «Der Eingriff in die Natur wäre aus unserer Sicht vertretbar gewesen», so Brunold. «Wenn am Ende die Rahmenbedingungen selbst für den sanften Tourismus vom Bundesgericht gestaltet werden, dann ist die Politik gefordert, Gegensteuer zu geben.» 

Angefangen hatten die politischen Bemühungen mit der Anpassung des Richtplans der Region Surselva im März 2016 – von der Isla-Bella-Brücke bis zur Station Trin der Rhätischen Bahn (RhB) sollte der neue Teilabschnitt des Fussweges reichen. Die Gemeindeversammlung in Trin verabschiedete im Juni 2016 einen neuen Zonenplan, worin die bisherige Naturschutzzone verschoben wurde. Der Kanton Graubünden genehmigte diesen Zonenplan trotz Widerstand von den Umweltschutzverbänden Pro Natura, Bird Life Schweiz und dem WWF Schweiz.

Bedrohte Vogelart

Die Naturschutzorganisationen wehrten sich. Gemeinsam mit der Schweizerischen Greina-Stiftung (SGS) reichten sie eine Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht ein. Sie rügten, dass der vorgesehene Wanderweg ein Auengebiet von nationaler Bedeutung beeinträchtige. Zudem würden die rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten nicht eingehalten. Als die Beschwerde abgewiesen wurde, wandten sie sich ans Bundesgericht.

Im betroffenen Auengebiet brütet der vom Aussterben bedrohte Flussregenpfeifer, zu dessen Schutz verschiedene Massnahmen vorgesehen sind, wie nun aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Nur ein Projekt von nationalem Interesse würde einen Eingriff in das Auengebiet rechtfertigen. Ein solches liegt gemäss den Lausanner Richtern nicht vor.

In ihrem Urteil setzen sie sich intensiv mit dem Flussregenpfeifer und den Voraussetzungen für dessen Weiterbestand auseinander. So führt das Bundesgericht aus, dass der Flussregenpfeifer stark auf Störungen reagiere. Ein Wanderweg müsste deshalb mindestens 75 Meter von seinem Lebensraum entfernt liegen. Zusätzlich wären Massnahmen zur Besucherlenkung vorzusehen.

Unter diesen Umständen erachtet es das Bundesgericht als kaum möglich, einen Wanderweg so anzulegen, dass alle Vorgaben erfüllt werden könnten. Was nun mit dem Projekt geschehe, sei Sache der Gemeinde Trin und der Kantonsbehörden. Sie hätten über das weitere Vorgehen zu bestimmen. (jas/sda)

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Gut, hat das Bundesgericht den Tunnel im Bereich Ransun nicht bewilligt.

Denn ob er zu einem einigermassen vertretbaren Preis hätte realisiert werden können, ist anzuzweifeln. Bereits die RhB hatte beim Bau "ihres" Tunnels durch den Abschnitt Ransun unerwartete geologische Schwierigkeiten: "Im Ransuntunnel, der unter dem ganz trockenen Plateau gleichen Namens durchführt, traf man auf eine grössere Länge Wasser, das den Fortgang der Arbeiten ebenfalls erschwerte." (P. Saluz: Die Bahn Reichenau-Ilanz. In: Schweizerische Bauzeitung, 41/42, 1903)

Hätte das Bundesgericht den Wander-Tunnel bewilligt, wäre damit wohl der "point of no return" für den Bau des Tunnels überschritten worden. Ist dieser Point of no return einmal überschritten, wird ein Tunnel um jeden Preis und mit allen Mitteln gebaut (Erkenntnis aus zweihundert Jahren Tunnelbau).

Gut, hat das Bundesgericht den Tunnel im Bereich Ransun nicht bewilligt.
Denn ob er zu einem einigermassen vertretbaren Preis realisierbar gewesen wäre, ist anzuzweifeln. Bereits die RhB hatte beim Bau "ihres" Tunnels durch den Abschnitt Ransun unerwartete geologische Schwierigkeiten:

"Im Ransuntunnel. der unter dem ganz trockenen Plateau gleichen Namens durchführt, traf man auf eine grössere Länge Wasser, das den Fortgang der Arbeiten ebenfalls erschwerte." (Die Bahn Reichenau-Ilanz. P. Saluz, Ingenieur.. In: Schweizerische Bauzeitung, Band (Jahr): 41/42 (1903)

Hätte das Bundesgericht den Wander-Tunnel bewilligt, wäre das Urteil wohl zum "point of no return" für den Bau des Tunnels geworden. Erkenntnis aus zweihundert Jahren Tunnelbau: Ist der Point of no return einmal überschritten, wird ein Tunnel um jeden Preis und mit jeden Mitteln gebaut.

GERADE jetzt wäre ein Entgegenkommen seitens der BUNDESRICHTER angebracht. Auch die Naturschutzverbände sollten mal einen Gang zurücksetzen. Aber man kann ja aus dem Vollen schöpfen, Ueli Maurer muss ja den Geldhahn offen lassen. Ein sanfter Tourismus zu Fuss sollte doch möglich sein. Solange auch die RHB durchfahren kann, um die Leute bis ins Wallis zu bringen, sollte es doch auch eine Möglichkeit für Wanderer geben, den Weg zu genießen. Aber solange ind Lausanne die Bundesrichter eher eine Linkstendenz haben, und den Weg der richterlichen Balance nicht mehr finden wollen und können, werden wir solche Urteile schlucken müssen. Eigentlich ist jeder Entscheid vorhersehbar, was eigentlich traurig ist. Naturschutz muss vereinbar sein mit Logik, wirtschaftlichen Interessen; und auch mal gegenseitiges Zuhören und Abwägen sollte für eine Kompromisslösung herhalten. Dauern nach Lausanne zu springen im Namen des Naturschutzes, ist ein fantasieloser Weg. Es muss nicht alles durchgestiert werden, aber hier ein Übel in dieser Kernfrage dieses wanderischen Hot Spots für die Survela zu suchen, ist eigentlich eher bösartig, und versteckt sich hinter dem Wort Naturschutz. Da gibt es wirklich Anderes das man bemängeln könnte auf dieser Welt!

Nestor Wildhaber, gut, sind Sie nicht Bundesrichter. Denn GERADE jetzt sollte sich das Volk besinnen, dass es so wie die ganzen Dekaden nicht weitergehen kann. Warum pochen Sie denn auf das GERADE jetzt? Weil es für Sie dringend nötig ist, das Zinseszinssystem wieder zu füttern statt die Zukunftsfähigkeit des Planeten? Ein weiterer Grundsatz: Ohne Gesundheit ist alles nichts. Im Kanton des angeblichen Gesundheitstourismus könnte man das mal auf die Agenda setzen, während ich in der Zeitung las, seit über fünf Jahren propagiere man das Thema, aber der Inhalt sei irgendwie immer noch praktisch null? Ich kritisiere die kantonale Definition, deshalb empfehle ich meinen «Gesundheitstourismus auch für Einheimische».

Sie befinden: «Ein sanfter Tourismus zu Fuss sollte doch möglich sein. Solange auch die RHB durchfahren kann, um die Leute bis ins Wallis zu bringen, sollte es doch auch eine Möglichkeit für Wanderer geben, den Weg zu genießen.»

Ich befunde: Von «sollte» ist in GR gern die Rede, bloss in der Realität sehe ich tendenziell das Gegenteil dessen. Und dass es für Sie keinen Unterschied macht, ob ein Zug dort Transit  fährt oder ob Wanderer, Horden der Unwägbarkeit samt Holdrio oder Abfallkonfettis und vor allem Hunden (!) schwärmen, vor denen nicht nur achtsamen Wanderern grauen dürfte: ich finde, diese Ihre Einschätzung sagt schon etwas über Ihre Kompetenz aus, da wissen Sie schon besser Bescheid als die "linkslastigen" Bundesrichter.

Ich finde, lösen wir erstmal die zugrundeliegenden Daumenschrauben: Kappen wir das Zinseszins-System, denn das war bis ins Mittelalter von der Kirche verboten (und im Islam heute noch), und es ging auch. Denn: Unendliches Wachstum in der endlichen Natur ist unmöglich, das ist NICHT mit Naturschutz vereinbar, sondern das muss eine irr(ational)e Religion bzw. Sekte sein (verbotenes Schneeballsystem). Henry Ford sagte: «Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.»

Turnarounden Sie die Surselva zum Gesundheitstourismus, endlich! So hätten Sie das einzige Essential, das zählt: Gemäss meiner Prognose – und ich könnte Ihnen einige Referenzen über Entwicklungen liefern, die nicht nur die Welt sondern sogar die ferne Surselva betreffen – würde ich alle Kapazitäten in den Jungbrunnenmarkt lenken. Dass der Kanton für 2021 bis '24 allein 783 Millionen im Strassenbau verplant (das, was dann auf und neben diesen Strassen passiert, finde ich aber noch schlimmer), das finde ICH einen "rechtslastigen" Kopfstand wider die Vernunft, stattdessen fordere ich Rückbau der bestehenden Strassen; Infrastruktur durch besonders leise Bahnen und Seilbahnen: dann geht man gesundheitsfördernderweise – Stichwort: Schrittzähler – wieder mehr zu Fuss (auf tausenden Wander-Wegen; es muss eben nicht ausgerechnet dort sein, wo jetzt das Bundesgericht andere Prioritäten bestätigte) und freut sich über weniger Leid, denn die Kostenexplosion im Krankheitswesen betrifft eben nicht nur Kosten, sondern primär Leid. Corona sollte zur Besinnung, Erkenntnis, beitragen: «Ohne Gesundheit (insbesondere von Mutter Erde) ist alles nichts.»  

 

 

Kein Wanderer träumt wirklich von einem Tunnel im Naturparadies der Rheinschlucht. Vorschlag: wie auf der Arosabahn der "Bären-Wagen" könnte zwischen Chur und Disentis ein "Ruinaulta-Wagen" in die RhB Komposition aufgenommen werden. Das schafft zusätzliche Werbung für die Rheinschlucht. Nimmt man die für den unnötigen Tunnel eingesparten Millionen, können die Rheinschlucht-Wanderer womöglich jahrelang gratis zwischen Trin und Versam fahren. Umsetzung bei gutem Willen in einem Jahr...

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