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Wohneigentum mit Vorsorgegeldern finanzieren?

Der Kauf eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung ist ein emotionaler und bedeutender Schritt. Eine der wichtigsten Entscheidungen ist die Wahl der optimalen Finanzierungsstrategie. Immer häufiger werden dafür Gelder aus der Pensionskasse und der gebundenen Säule 3a verwendet. Doch was spricht für den Vorbezug dieser Gelder und was dagegen?

Wohnen
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03.06.19 - 17:43 Uhr
Vorsorgegelder
Vorsorgegelder
PIXABAY / QUINCEMEDIA

 von Remo Casutt, Leiter Finanz- und Vorsorgeplanung bei der Graubündner Kantonalbank 

Ob der Vorbezug von gebundenen Vorsorgegeldern für die Finanzierung von dauernd selbstbewohntem Eigentum Sinn macht, ist jeweils individuell zu prüfen.

Dabei bilden folgende fünf finanziellen Grössen die zentralen Kriterien für eine Beurteilung:

  • Vermögen
  • Budget
  • Risikoabsicherung
  • Rendite/Risiko
  • Steuern

Ergänzend muss zwingend die aktuelle Lebensphase und Lebenssituation für die definitive Entscheidungsfindung mitberücksichtigt werden.

Vorbezug Vorsorgegeld: Ja oder Nein?

Eine junge Familie mit noch bescheidenen Eigenmitteln ist vielfach darauf angewiesen Vorsorgegelder zu beziehen, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Bei einem Vorbezug zum Zwecke der Wohneigentumsförderung (WEF) muss eine kleinere Hypothek aufgenommen werden. Das führt zu tieferen Kreditkosten und entlastet das Familienbudget. Priorität hat in dieser Konstellation die Absicherung der Familie bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall.

Dieser Umstand sollte mit einer Vorsorgeanalyse überprüft werden. Auf diese Weise können Vorsorgelücken aufgezeigt und gezielt geschlossen werden. Infolge der frühen Erwerbsphase steht ein längerfristiger Zeithorizont zur Verfügung, um die entstandene Lücke bei der Altersvorsorge über die Jahre wieder zu vermindern oder gar ganz zu schliessen. Rendite- und Steuerüberlegungen spielen in dieser Situation eine untergeordnete Rolle.

Überschuldung vermeiden

Grundsätzlich gilt eine Finanzierungsregel von mindestens zwanzig Prozent Eigenkapital. Im Jahr 2012 verschärfte die Finanzmarktaufsicht (Finma) die Finanzierungsvorgaben. Zehn Prozent des Kaufpreises müssen «echte» Eigenmittel wie Bauland, Bargeld oder die Säule 3a sein. Erst wenn diese Eigenmittel zur Finanzierung des gewünschten Objekts nicht ausreichen, drängt sich die Überlegung auf, Gelder aus der Pensionskasse zu beziehen. Bei einem Pensionskassenbezug sind zusätzliche Einschränkungen zu beachten, damit jemand bei Erreichen des Pensionsalters nicht mit zu geringen Vorsorgegeldern dasteht. Weitere Bedingungen sind abhängig vom Pensionskassenreglement und daher vor einem Bezug eingehend zu prüfen.

WEF-Vorbezug und Steuern

Beim Kapitalbezug wird eine Kapitalleistungssteuer fällig. Diese privilegierte Besteuerung erfolgt getrennt von den ordentlichen Einkommenssteuern. Bei einer allfälligen späteren Rückzahlung des WEF-Vorbezugs kann diese Kapitalleistungssteuer zurückgefordert werden. Unabhängig davon, in welcher Lebensphase und Lebenssituation man sich befindet – der Entscheid, ob Vorsorgegelder für die Finanzierung des Eigenheims eingesetzt werden sollen, ist reiflich zu überlegen. Eine kompetente Beratung kann dabei helfen, dass der Traum vom Eigenheim nicht zum Albtraum wird.

WEF - Wohneigentumsförderung

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