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Gute Nachrichten für alle Mieterinnen und Mieter: Weil der Referenzzinssatz für Mieten sinkt, dürfen sie mit Mietzinsreduktionen rechnen. Wir haben für unsere Serie #ThrowbackThursday Mietzinsen aufgrund alter Immobilieninserate verglichen. Und gestaunt!

Philipp
Wyss
01.06.17 - 16:38 Uhr
Leben & Freizeit
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Neu beträgt der Referenzzinssatz rekordtiefe 1,5 Prozent. Seit der Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er immer weiter. Seit Juni 2015 galt der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent.

Der Internetvergleichsdienst Comparis hat auf seiner Website Miet-Inserate der grössten Immobilienportale zusammengefasst. Darin sind Preisentwicklungen für Wohnungen und Häuser der letzten fünf Jahren aufgelistet. Wir haben für Euch eine Auswahl von verschiedenen Wohnungen in der ganzen Südostschweiz getroffen. Schaut Euch an, wo sich die Preise verändert haben, und wo nicht.

Wegen der Senkung ergibt sich für Mieter im Grundsatz, dass sie eine Reduktion der Mieten um 2,91 Prozent verlangen können. Im Einzelfall hängt die Anpassung davon ab, wann die letzte Mietzinsreduktion vorgenommen wurde.

Wenn auch Ihr prüfen wollt, ob Euer Mietzins angepasst wird, könnt Ihr beim Mieterinnen und Mieterverband ein Musterbrief Mietzins-Senkungsbegehren erstellen lassen.

Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich. Mehr Infos

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