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Haltet den Dieb! Aber wie? Nicht alles ist erlaubt

Ein 19-jähriger Dieb wird in flagranti ertappt. Bis zum Eintreffen der Polizei darf er festgehalten werden.

Martin
Meier
18.01.20 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Tatort Garderobe: Hier lauert der Fussballtrainer dem Dieb auf.
Tatort Garderobe: Hier lauert der Fussballtrainer dem Dieb auf.
SASI SUBRAMANIAM

Über ein Dutzend Mal soll eine unbekannte Täterschaft in die Garderobe der Turnhalle Buchholz eingedrungen sein. Genug für den Trainer des Fussballclubs Netstal, dass er zum grossen Schlag ausholt. Der Coach verschanzt sich im dunklen Umkleideraum.

Um 20.45 Uhr geht dann das Licht an. Der Trainer sieht, wie sich ein jüngerer Mann an den Sachen der Spieler zu schaffen macht. Der Täter flüchtet. Der Coach stellt ihn schliesslich auf der Flucht. Mit mittelschweren Verletzungen wird der 19-Jährige ins Kantonsspital Glarus eingeliefert. In der Nacht auf Freitag muss er allerdings ins Universitätsspital nach Zürich überführt werden. Die Polizei klärt ab, wie es zu den Verletzungen kommen konnte.

Den Täter zurückzuhalten, ist bei Vergehen erlaubt

Einen Täter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten, sei nach einem Vergehen oder Verbrechen grundsätzlich erlaubt, sagt Polizeisprecher Daniel Menzi. «Nicht aber bei lediglich einer Übertretung.»

Zu beachten sei allerdings, dass die eigene Sicherheit immer höchste Priorität habe. «Man sollte sich nicht selber in Gefahr bringen. Das Zurückhalten, bis die Polizei eintrifft, soll immer auch verhältnismässig sein», ermahnt Menzi. «Manchmal ist es sinnvoller, sich einfach das Signalement zu merken oder mit dem Handy ein Foto zu schiessen.»

Auch die Zeitschrift «Beobachter» weiss Rat

Weil das Straf- und Gewaltmonopol beim Staat liegt, dürfen Privatpersonen nicht mit Gewalt und auf eigene Faust zum Rechten sehen. Doch es gibt Ausnahmen: Die Zeitschrift «Beobachter» sagt, wann man eingreifen oder auch Selbstjustiz ausüben darf. Beispielsweise dann, wenn einem vor den eigenen Augen das Velo gestohlen wird. In einem solchen Fall ist es laut «Beobachter» erlaubt, «dem verfolgten Täter die Sache sofort wieder abzunehmen». Aber aufgepasst: «Reissen Sie den flüchtenden Dieb vom Fahrrad und sollten Sie ihn dabei schwer verletzen, riskieren Sie ein Strafverfahren wegen Körperverletzung», warnt der «Beobachter».

Zu weit geht es auch, einen Sprayer, der die Hausfassade verschmiert hat, festzuhalten, bis dessen Eltern ausfindig gemacht sind. Man darf ihn aber an Ort und Stelle festhalten, bis man die Polizei gerufen hat.

Vorsicht selbst davor, eine Katze mit dem Schlauch abzuspritzen, nachdem sie ihr Geschäft im Garten verrichtet hat. «Das geht unter Tierquälerei», schreibt der «Beobachter».

 

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