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QR-Code statt Einzahlungsschein bei Bussen

In unserem Nachbarkanton St. Gallen wird im März eine neue Art von Bussen eingeführt. Der Einzahlungsschein wird durch einen QR-Code ersetzt. Durch das Einlesen des Codes erfährt man die Höhe und den Grund der Busse. Auch in Graubünden ist das ein Thema. Jedoch gibt es einige Punkte, die noch abgeklärt werden müssen.

Anna
Panier
19.02.20 - 11:16 Uhr
Leben & Freizeit
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Bisher erhielt Gesetzesbrecher eine Busse mit Einzahlungsschein. Dies soll durch QR-Codes ersetzt werden.
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Man parkiert sein Auto, geht in einen Laden, kommt zurück und sieht einen kleinen weissen Zettel hinter seinen Scheibenwischern. Erfreut ist man wahrlich nicht darüber. Trotzdem muss die Busse beglichen werden. Meist über den dazugehörigen Einzahlungsschein oder online. Das war die Lage in St. Gallen bisher. Neu ist es bei unserem Nachbarn aber so, dass die Bussen einen QR-Code enthalten. Erst wenn man diesen scannt, erfährt man den Grund für die Busse und wie viel man bezahlen muss.

In Graubünden gibt es diese Art von Bussen noch nicht. Zurzeit werden Bussen mit Quittungen in Papierform abgegeben, wie Markus Walser, Mediensprecher Kantonspolizei Graubünden (Kapo) erklärt. Die Sicherheitsassistenten der Kapo und einzelner Gemeinden besitzen ein elektronisches Gerät. Mit diesem lassen sich die Zettel ausdrucken. Dort stehen Grund und Höhe der Busse drauf.

Das Interesse ist da

Die Kantonspolizei ist jedoch aktiv dabei, die modernere Variante mit dem QR-Code zu untersuchen. Zusammen mit anderen Kantonen hat sie eine Projektgruppe ins Leben gerufen. «Wir prüfen im Moment die Erfassung von einem QR-Code-Busssystem, befinden uns aber noch in der Begutachtungsphase», so Walser.

Ein neues System bedinge auch einige Anpassungen, etwa Software-Erneuerungen. «In diesem Bereich sind wir stetig am Abklären, was es bereits auf dem Markt gibt und was kompatibel mit unserem bisherigen System ist.»

Abklären muss die Kapo auch noch andere Punkte. Dazu gehört eine Lösung für alle, die kein QR-taugliches Gerät besitzen. «Es ist natürlich klar, dass man entsprechende elektronische Geräte braucht, um so einen QR-Code zu lesen.» Wer den Code also nicht scannen kann, weiss nicht, wofür und in welcher Höhe er gebüsst wurde. Personen in dieser Situation müssten auf den Polizeiposten, so Walser. Dort würden sie mündliche Auskunft erhalten.

Das hört sich zunächst aufwendiger und umständlicher als die aktuelle Zahlungsvariante an. Walser verneint aber: «Der administrative Aufwand nimmt für Polizei und für Bürger ab. Alle, die beispielsweise ein Smartphone besitzen, mit dem ein QR-Code eingelesen werden kann, haben sämtliche Informationen elektronisch auf dem eigenen Gerät.» Falls auf dem gleichen Gerät auch ein Online-Banking-System installiert oder eine Kreditkarte hinterlegt sei, könne die Busse direkt beglichen werden. Der Zahlungsablauf sei schneller.

Wer ein Gerät besitzt, dass QR-Codes scannen kann, ist klar im Vorteil.
Wer ein Gerät besitzt, dass QR-Codes scannen kann, ist klar im Vorteil.
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Keine Verankerung im Gesetz

Walser betont, dass vom Gesetz her wahrscheinlich alles beim Alten bleibt. «Im Moment hat man 30 Tage Zeit, um eine Busse zu begleichen. Nachher wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet. Das wird im Moment sicher nicht geändert.» Dies hat vor allem damit zu tun, dass diese Angaben im Ordnungsgesetz festgehalten sind. Dementsprechend müsste das Gesetz geändert werden, was nicht von heute auf morgen gemacht werden kann und darf.

Ganz allgemein sieht die Kapo QR-Bussen sowieso nur als Ergänzung. «Zurzeit kann die Bevölkerung Bussen bereits online bezahlen, dadurch sind wir schon recht flexibel. Die QR-Codes wären in diesem Bereich nur eine weitere Möglichkeit, um Bussen zu begleichen.»

dazugehöriger Beitrag auf Radio Südostschweiz

Anna Panier arbeitet als Redaktorin bei Online/Zeitung. Sie absolvierte ein Praktikum in der Medienfamilie Südostschweiz und studiert aktuell Multimedia Production im Bachelor an der Fachhochschule Graubünden in Chur. Mehr Infos

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