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Bündner Altersheime sind wieder für Besucher geöffnet

Die Bündner Regierung hat das generelle Besuchsverbot innerhalb von Alters- und Pflegeheimen aufgehoben. Ausserdem nimmt der Kanton an einem Programm des Bundes teil, das Startups hilft, die wegen Corona in finanzielle Nöten geraten sind.

Südostschweiz
28.05.20 - 14:57 Uhr
Leben & Freizeit
Pflegeheim Tertianum Villa Sarona
Ältere Menschen dürfen sich wieder auf mehr Besuch freuen.
PHILIPP BAER

Viele Alters- und Pflegeheimbewohner und ihre Angehörige werden aufatmen: Am Donnerstag hat die Bündner Regierung bekannt gegeben, dass sie das generelle Besuchsverbot in Alters- und Pflegheimen sowie Wohneinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung per sofort aufhebt. Die Voraussetzung sei, dass die Institutionen über ein ausreichendes Schutzkonzept verfügen würden, heisst es in einer Mitteilung. Die Massnahme sei möglich, weil die Zahlen von Covid-19-Fällen stark rückläufig sind. Im Rahmen der Lockerungen werde aber der Schutz von gefährdeten Personen besonders wichtig.

Solidarbürgschaften zugunsten von Startups

Ebenso hat die Bündner Regierung entschieden, an einem Programm des Bundes teilzunehmen. Es unterstützt Startups, die aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Wie es heisst, wird den Startups dabei mit Bürgschaften unter die Arme gegriffen.

Als Startups gelten Gesellschaften, die im Handelsregister nach dem 1. Januar 2010, aber vor dem 1. März 2020 eingetragen wurden. Die Unterstützung ist dabei beschränkt auf Gesellschaften, die in Bereichen der Wissenschaft und Technologie tätig sind, wie es heisst.

Die Bürgschaft wird zu 65 Prozent vom Bund und zu 35 Prozent vom Kanton getragen. Auf diesem Weg verbürgen Bund und Kanton gemeinsam zu 100 Prozent einen Betrag von bis zu maximal einer Million Franken pro Startup. Die Rückzahlung der Kredite hat innerhalb von zehn Jahren, bei Schwierigkeiten bei der Amortisation innerhalb von 15 Jahren, zu erfolgen.

Für den Kanton Graubünden hat die Regierung beschlossen, Bürgschaften zugunsten Startups von insgesamt maximal drei Millionen Franken einzugehen. Startups können ab sofort auf der Webseite des Bundes einen Bürgschaftsantrag stellen. (rac)

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