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Bei den Glarner Jägern gibts Neuigkeiten

Die Glarner Regierung hat an einer Sitzung entschieden, dass die Jagdvorschriften 2020 leicht angepasst werden. Unter anderem müssen keine Treffsicherheitsnachweise mehr erbracht werden. Ebenfalls können Gastpatente ohne Waffenkontrollkarten bezogen werden.

Südostschweiz
24.06.20 - 16:02 Uhr
Leben & Freizeit
Jäger Jagd 2019 Hochjagd Hirsch
Die Glarner Jagdvorschriften werden unter anderem wegen der Coronakrise angepasst.
SYMBOLBILD/OLIVIA AEBLI-ITEM

Die Coronakrise hat sich in den letzten Wochen auch auf die Jagd in Glarus ausgewirkt. Darum werden nun die Jagdvorschriften angepasst, wie der Kanton Glarus schreibt.

Hauptgrund für diesen Entscheid sind die Bestände der verschiedenen Tiere. Denn beim Rot- und Rehwild gehen die Experten davon aus, dass sich die Bestände wieder vergrössert haben. Beim Gamswild ist der Bestand ebenfalls stabil und es gibt sogar einen Überschuss an Geissen.

Ähnlich sieht die Situation beim Steinwild aus, bei dem Regulationsabschüsse durchgeführt werden können, um die Konkurrenz zu den Gämsen zu reduzieren. Diese Ausgangslage sowie Anträge von verschiedenen Jagdvereinen in Glarus seien für die Anpassungen der Jagdvorschriften ausschlaggebend gewesen, heisst es im Schreiben an die Medien.

Leichte Anpassungen am Gesetz

Laut Kanton Glarus sind grundsätzlich drei Änderungen vorgesehen.  Zum einen müssen für Gastpatente keine Waffenkontrollkarten mehr vorgelegt werden. Es liege nämlich in der Verantwortung der Jäger, mit einer sicheren und funktionstüchtigen Waffe zu jagen. Zum anderen wird wegen der Glarner Covid-19-Verordnung auf das Erbringen eines Treffsicherheitsnachweises verzichtet.

Ebenfalls aufgrund der Coronakrise werden die Patente erst Mitte August versendet. Weiter bestehen bleibt aber die Zahlungsfrist des Patentes. Sprich, das Patent erlangt seine Gültigkeit nach vollständiger Bezahlung von Gebühren und Taxen. Dies trotz der Covid-Verordnung, welche Zahlungsfristen von 120 Tagen vorsieht. (paa)

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