×

Kirchensanierung wird unterstützt

Die Kirche in Mollis muss restauriert werden. Die Denkmalpflege unterstützt das.

Südostschweiz
22.02.21 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Beiträge von Bund, Kanton und Gemeinde: Der Innenraum der reformierten Kirche Mollis muss renoviert werden. Pressebild Jürg Riedl
Beiträge von Bund, Kanton und Gemeinde: Der Innenraum der reformierten Kirche Mollis muss renoviert werden. Pressebild Jürg Riedl

Nach Massnahmen gegen Schimmelbefall könnten nun Verbesserungen an der Raumhülle und am Dach sowie der Stuckdecke in der Kirche vorgenommen werden, schreibt die Glarner Regierung in einer Medienmitteilung. In dieser informiert sie über die Sanierung des Innern der reformierten Kirche in Mollis und den Beitrag der Denkmalpflege. Es seien statische Verbesserungen an der Raumhülle und am Dach notwendig. Auch die Festigung der Stuckdecke müsse verbessert werden.

Nachdem im letzten Jahr die Belüftung und Beheizung neu eingestellt wurden, könne nun eine restauratorische Reinigung des gesamten Kirchenraums erfolgen. Das sei aufgrund der ausserordentlich starken Schimmelbildung nötig. Das Vorhaben soll in zwei Etappen 2021 bis 2022 und 2024 bis 2025 umgesetzt und voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen werden.

1761 erbaut

Die reformierte Kirche in Mollis steht unter Schutz von Bund und Kanton. Sie wurde 1761 von Hans Ulrich Grubenmann gebaut, der für seine Zimmermannskunst bekannt war.

Um 1837 erfolgte der Einbau der Orgel-, Kanzel-, Denkmal- und Chorempore durch Carl Ferdinand von Ehrenfels. 1902 stattete das Architekturbüro Streiff & Schindler den Innenraum mit den neoklassizistischen Stuckaturen aus. Von Bedeutung für die Geschichte des Landes Glarus ist die Grabstätte der 55 in der Schlacht von Näfels gefallenen Glarner, welche unter der Orgelempore liegt.

Objekt ist regional bedeutend

Das Kirchengebäude wurde 1978 als Bundesobjekt von regionaler Bedeutung eingestuft. Das gesamte Renovationsprojekt kostet rund 778'000 Franken. Davon sind 523'000 Franken beitragsberechtigt.

Bund, Kanton und Gemeinde übernehmen zusammen 48 Prozent. Oder in gerundeten Zahlen ausgedrückt: Der Bund übernimmt gut 100'000 Franken (20 Prozent), der Kanton fast 88'000 Franken (16,8 Prozent) und die Gemeinde knapp 59 000 Franken (11,2 Prozent). (mitg/ckm)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Leben & Freizeit MEHR