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Glarus führt Messpflicht für zentrale Holzheizungen ein

Zentrale Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt müssen sich im Kanton Glarus ab der kommenden Heizperiode einer regelmässigen Kohlenmonoxid-Messung unterziehen.

Südostschweiz
17.05.21 - 13:44 Uhr
Leben & Freizeit
Messpflichtige zentrale Holzfeuerung mit einer Leistung von weniger als 70 kW und mit einem Speicher.
Messpflichtige zentrale Holzfeuerung mit einer Leistung von weniger als 70 kW und mit einem Speicher.
PRESSEBILD

Im Kanton Glarus sind rund 560 Heizungen mit Holzfeuerung im Einsatz. Auf die diesjährige Heizperiode, die im Herbst beginnt, führt der Kanton Glarus die Emissionsmesspflicht für zentrale Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt ein, wie der Kanton auf seiner Website mitteilt. Damit wird die bisherige visuelle Kontrolle mit der Messung der Emissionen von Kohlenmonoxid (CO) der Anlage ergänzt. Bei neuen Anlagen muss nach der Inbetriebnahme eine Messung der CO–Emissionen sowie derjenigen von Feststoffen gemacht werden.

Gestaffelte Einführung ab September

Die Umsetzung der Emissionsmesspflicht der entsprechenden Anlagen erfolge gestaffelt. Zwischen September und Ende Dezember 2024 wird in jeder Heizperiode (Herbst bis Frühling) ein Teil der betroffenen Anlagen im Kanton kontrolliert. Damit die Messtermine effizient koordiniert werden können, erhalten alle Besitzer einer entsprechenden Anlage in den kommenden Tagen ein Informationsschreiben und weitere Informationen zum Messablauf. Über den Messtermin werden die Anlagenbetreiber vorgängig durch die von den Gemeinden beauftragten Kontrolleure schriftlich informiert.

Erste Messungen durch beauftragte Fachleuchte

In der ersten Phase werden die periodischen Messungen nur von Feuerungskontrollpersonen durchgeführt, die von den Gemeinden beauftragt wurden. Fachleute und Firmen, die diese Messung ebenfalls anbieten möchten, können danach die Zulassung bei den Gemeinden beantragen.

Hersteller- und Installationsfirmen, die für ihre Anlagen eine Abnahmemessung von Kohlenmonoxid und Feststoffen anbieten wollen, können sich für eine Zulassung bei der Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons Glarus melden. Das von den Gemeinden beauftragten Kontrollpersonal werde die Abnahmemessung von neu installierten zentralen Holzfeuerungen für Kohlenmonoxid und Feststoffen nicht anbieten.

Kachelöfen sind ausgenommen

Die neue Emissionsmesspflicht gilt nicht für Kachelöfen sowie andere Zimmeröfen oder Holzkochherde, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Diese sollen wie bisher durch den beauftragten Kaminfeger im Rahmen der bekannten Holzfeuerungskontrolle geprüft werden. Alternativ könne aber auch die zuständigen Feuerungskontrollpersonen dazu aufgeboten werden. Die Holzfeuerungskontrolle wird als Sichtkontrolle gemeinsam mit dem Termin für Reinigungsarbeiten ausgeführt.

Schäden am Ofen und an der Umwelt verhindern

Bei der Kontrolle werden Asche, Anlagenbestandteile und Brennstofflager geprüft. Dadurch soll die illegale Abfallverbrennung verhindert und ein zuverlässiger Betrieb der Feuerung sichergestellt werden. Unsachgemässe Betreibung von Feuerungsstätten und die Verwendung von qualitativ schlechtem Holz können gravierende Schäden an der Feuerungsanlage auslösen und hohe Geruchs- oder Rauchemissionen verursachen. Die Nutzung von trockenem Holz und einer Anfeuerhilfe helfen zudem, die Feinstaubemissionen zu verringern. Durch die regelmässige Wartung der Anlagen leiste man einen aktiven Beitrag zur schadstoffarmen Atemluft und zum Umweltschutz. (dje)

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