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Die Maskenpflicht an Bündner Schulen wird verlängert

Angesichts der angespannten Situation verlängert die Bündner Regierung die aktuell bestehende Maskenpflicht in Schulen.

Südostschweiz
19.01.22 - 11:03 Uhr
Leben & Freizeit
Unterricht mit Maske: Das Tragen einer Hygienemaske gehört für viele Kinder und Jugendliche noch weiterhin zum Schulalltag.
Unterricht mit Maske: Das Tragen einer Hygienemaske gehört für viele Kinder und Jugendliche noch weiterhin zum Schulalltag.
Bild Archiv

Seit Anfang Dezember gilt in den Bündner Schulen ab der 3. Klasse bis und mit Oberstufe eine Maskenpflicht. Die kantonalen Behörden gehen davon aus, dass die Fallzahlen in den kommenden Wochen weiterhin zunehmen werden.

Die Regierung hat deshalb entschieden, die seit 9. Dezember des vergangenen Jahres geltende Maskenpflicht ab der 3. Klasse bis und mit Oberstufe für alle Personen bis zum 5. März zu verlängern. Ursprünglich war die Pflicht bis zum 23. Januar angesetzt worden. Betroffen sind auch Berufsfachschulen, überbetriebliche Kurszentren, Lehrwerkstätten, Brückenangebote, Mittelschulen sowie Wohn- und Verpflegungsbetriebe und das Untergymnasium.

Die Maskenpflicht an den Bündner Schulen trage dazu bei, dass der Präsenzunterricht weitergeführt und so die Bildung für alle Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden könne, heisst es in einer Mitteilung des Kantons.

 Von der Maskenpflicht ausgenommen sind weiterhin:

  • Schülerinnen und Schüler im ersten Zyklus (Kindergarten bis einschliesslich 2. Primarklasse).
  • Situationen, in denen das Tragen einer Maske den Unterricht wesentlich erschwert (Abstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden)
  • Lektionen im Bereich Sport, Musik, Gesang und Theater, sofern der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  • Institutionen der Sonderschulung können begründete Ausnahmen festlegen.
  • In den Verpflegungsstätten der Bildungseinrichtungen (wie zum Beispiel Mensen, Kantinen, Cafeterias, Wohn- und Verpflegungsbetriebe) gelten die eigenen Schutzkonzepte.
  • Bei Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen (insbesondere medizinischen) keine Gesichtsmaske tragen können, sind andere geeignete Massnahmen zum Schutz vor Ansteckung zu treffen.

Die Lage werde laufend beurteilt, teilt der Kanton mit. Sollte sich die Situation vor dem 5. März 2022 verbessern, werden die Massnahmen entsprechend angepasst. (so)

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