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Lawinenwarnstufe Fünf

Eigentlich gehört sie zum Leben in den Bergen, und natürlich wünscht man sie sich nicht. Dennoch: Eine Lawinengefahrensituation kommt jeden Winter mindestens einmal vor. Da ist es wichtig, vorher schon zu wissen, wie die persönliche Gefährdungssituation ist, und sicherzustellen, dass die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen getroffen sind.

Barbara
Gassler
21.12.21 - 16:49 Uhr
Leben & Freizeit
Lawine im Sertig nach einer künstlichen Auslösung per Helikopter am Felahorn.
Lawine im Sertig nach einer künstlichen Auslösung per Helikopter am Felahorn.
zVg / zVg

Wenn es nicht mehr aufhören will zu schneien, tritt bald einmal der Lawinendienst der Gemeinde zusammen und ­informiert über eine eventuelle Gefahr. Diese Meldungen können ab Tonband abgehört und als SMS-Nachricht oder E-Mail empfangen werden. Die entsprechenden Dienste können über die Homepage der Gemeinde abonniert werden (www.gemeindedavos.ch). Warnmeldungen sind allerdings nur so nützlich, wie die persönlichen Vorbereitungen getroffen sind. Dazu gehört es, nachzuschauen, in welcher Gefahrenzone man wohnt und ob, um dahin zu gelangen, eventuell ­exponierte Verkehrswege benutzt werden müssen. Diese Informationen sind im Landinformationssystem der Gemeinde gesammelt und von jedermann einsehbar (https://www.lisdavos.ch Gefahrenzonen). Dort sind die roten (G1 = erhebliche Gefährdung) und blauen (G2 = mittlere Gefährdung) Zonen detailliert dargestellt. In der roten Zone sind bei Lawinengefahr Personen innerhalb wie ausserhalb von Gebäuden gefährdet. In der blauen in der Regel nur solche ausserhalb von Gebäuden. In beiden Zonen kann es passieren, dass der Lawinendienst Evakuationen oder «Hausarrest» anordnet. Das Zuhause nicht mehr verlassen kann unter Umständen aber auch jemand, der dazu einen lawinenexponierten Verkehrsweg benutzen muss. Ebenso muss, wer im Einzugsgebiet einer künstlichen Lawinenauslösung lebt, avisiert werden können. In allen Fällen ist es wichtig, dass man von den Behörden kontaktiert werden kann. Die Liste mit den Telefonnummern wird vom Sekretariat der Forstbetriebe geführt. Unter Telefonnummer 081 414 30 94 kann man sich da anmelden.

Pflicht zur Vorsorge

Grundsätzlich ist, wer in einem exponierten Gebiet lebt oder sich darin bewegt, von Gesetzes wegen verpflichtet, die elementaren und zumutbaren Vorsichtsmassnahmen selbst zu treffen. Dazu gehört es, dass ein persönlicher Notvorrat an Grundnahrungsmitteln und medizinischer Versorgung  für mehrere Tage ­angelegt wird. Weiter ist zu überprüfen, ob Türen und Fenster gesichert werden können, und sicherzustellen, dass im Unter- oder Kellergeschoss Räume bereitstehen, in denen notfalls einige Tage gewohnt werden kann. Eventuell kann abgeklärt werden, ob man bei recht­zeitiger Warnung für einige Tage bei Freunden oder Bekannten Unterschlupf finden kann. Wichtig ist in jedem Fall, dass man jederzeit erreichbar bleibt. Sprich, funktioniert Internet auch in den Behelfsräumen?

Merkblätter (auch zum Aushängen) auf www.gemeinde.davos.ch

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