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Es gibt ihn doch, den guten Diktator

Andrea
Masüger
03.05.20 - 04:30 Uhr
SOMEDIA
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In seiner Kolumne «Masüger sagts» widmet sich Andrea Masüger aktuellen Themen, welche die Schweiz und die Welt bewegen (oder bewegen sollten). Der heutige Publizist arbeitete über 40 Jahre bei Somedia, zuerst als Journalist, dann als Chefredaktor, Publizistischer Direktor und zuletzt als CEO.

Alle die Obrigkeitsgefrusteten und Bundesratsenttäuschten können nun aufatmen: Am Montag übernimmt in Bern das Parlament wieder das Ruder. Nach sieben Wochen Notrechtsregime und Ausnahmezustand herrscht in Helvetien wieder annähernd Normal- zustand. Das Volk und seine Vertreter entwinden den Usurpatoren das Zepter.

Obwohl die gegenwärtige aussergewöhnliche Corona- Lage und die Massnahmen dagegen alle mehr oder minder sauber auf die Bundesverfassung und auf das Epidemiengesetz abgestützt sind, konnte man in den vergangenen Tagen meinen, eine lateinamerikanische Militärclique habe in der Schweiz die Macht übernommen. Alle Arten von Staatsrechtlern und Verfassungs- hütern wagten sich aus der Deckung ihrer Schreibstuben und veröffentlichten gescheite Aufsätze über das nahende Ende der Demokratie.

So war unter anderem von eigentlichen Notrechts-Exzessen zu lesen, die in Bern ablaufen würden. Der Bundesrat habe mit den Corona-Massnahmen zu viele Kompetenzen an sich gerissen, die nicht oder nur notdürftig rechtlich abgestützt seien. In diesen Tagen herrsche eine erschreckende Exekutivgläubigkeit. Epidemien würden seit den alten Römern immer dazu genutzt, den Staat zu stärken. Corona bringe uns dem totalen Überwachungsstaat einen grossen Schritt näher. – Tatsächlich: Ich glaube, mich hat kürzlich ein Polizist in Zivil beobachtet, als ich den Briefkasten leerte!

Die allgemeine Paranoia gipfelt in der Frage: Wer kontrolliert die Kontrolleure? Und in der Forderung: Jetzt muss endlich wieder das Parlament ran! Der ganze Prozess muss wieder politisch werden.

Entstanden sind auch neue Ideen, dem Bundesrat bisher unbekannte Aufpasser mitzugeben. So steht der Vorschlag zur Debatte, eine Rechts- delegation des Parlaments zu bestimmen. Dieser Ausschuss aus National- und Ständeräten soll in Krisenzeiten die Notrechtsverordnungen des Bundesrates absegnen müssen. Die Grünen haben das Bundesgericht ins Spiel gebracht, das diese Überprüfungsrolle übernehmen könnte. Doch das riecht schon bedrohlich nach verfassungsgerichtlichen Kompetenzen, die in der Schweiz einen schweren Stand haben.

Es ist nur natürlich, dass es hierzulande grosse Abwehr- reflexe gegen eine zu grosse Exekutivgewalt gibt. Dennoch haben alle Vorschläge, diese auch in Notzeiten stark zu beschränken, einen grossen Haken. Sie würden notwendige Entscheide nicht demokratisieren, sondern verwässern oder gar verunmöglichen.

Vieles, was der Bundesrat heute beurteilen muss, steht auf stark polarisierten Grundlagen. Überall gibt es prinzipiell zwei sich widersprechende Lehrmeinungen: Bei den Virologen gibt es das Lager derjenigen, die Corona als bösere Grippe betrachten und die Herdenimmunisierung anstreben, und jenes, das Ansteckungen mit einem unbekannten und höchst gefährlichen Erreger möglichst vermeiden will. Bei den Ökonomen sieht man die grundsätzlichen Konzepte der Schonung der Wirtschaft mit Inkaufnahme vieler Toter, oder des Lockdowns mit einer flachen Ansteckungskurve und relativ grossen ökonomischen Blessuren.

Ein Gremium von sieben Menschen kann sich in solch kontroversen Ausgangslagen noch einigermassen zu einer Strategie durchringen. Was aber, wenn die zu entscheidenden Massnahmen in das grosse Getriebe eines Parlaments oder entsprechender Spezialausschüsse geraten würden? Die Diskussionen wären endlos und von Parteipolitik dominiert. Es käme zu krisenuntauglichen Kompromissen, zu verspäteten Entscheidungen und zu Pattsituationen.

Man stelle sich vor, das Parlament hätte in der Märzsession über einen Lockdown entscheiden müssen. Wahrscheinlich würden wir heute, 2. Mai, gerade etwa die zweite Sitzung einer Einigungskommission erleben. Was Parteipolitik in Krisensituationen bringt, haben wir in den letzten Tagen gesehen.

Lassen wir dem Bundesrat einmal in hundert Jahren das Privileg, Diktator zu sein.

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Dass der Bundesrat die Kompetenz hat in einer Notsituation zu entscheiden, ist wohl richtig. Zudem kann er im Detail die Kantone entscheiden lassen.
Der Beraterstab sollte aber breiter zusammengesetzt sein und nicht nur mehrheitlich vom BAG beraten werden.