×

Die drei Irrtümer des Rahmenabkommens

Andrea
Masüger
13.06.20 - 04:30 Uhr
UNSPLASH

In seiner Kolumne «Masüger sagts» widmet sich Andrea Masüger aktuellen Themen, welche die Schweiz und die Welt bewegen (oder bewegen sollten). Der heutige Publizist arbeitete über 40 Jahre bei Somedia, zuerst als Journalist, dann als Chefredaktor, Publizistischer Direktor und zuletzt als CEO.

Mit der Abstimmung über die Begrenzungsinitiative vom 27. September kommt auch das Rahmenabkommen mit der EU wieder in den Fokus der helvetischen Politik. Sagt nämlich das Volk Ja zu einer faktischen Kündigung der bilateralen Verträge, ist ein engeres Verhältnis mit der EU vom Tisch.

Um das Abkommen herrschte in den letzten Monaten Totenstille. Die offizielle Politik wollte den 27. September abwarten, um überhaupt eine Idee zu bekommen, wie es mit dem umstrittenen Vertragswerk weitergehen könnte. Denn immer mehr zeigt sich, dass es schwierig ist, dessen Sinn und Geist dem Volk zu vermitteln. Dabei schwirren allerhand Irrmeinungen und Vorurteile durch die Diskussionen.

Irrtum Nummer eins: Das Rahmenabkommen wurde uns durch die EU aufgezwungen. Mit diesem Argument untermauern dessen Gegner die These vom bösen Vogt EU, der die Schweiz knechten will. In einem soeben erschienenen interessanten Büchlein über die Geschichte des Rahmenabkommens* weist der ehemalige Chefredaktor der «NZZ am Sonntag» nun aber detailliert nach, dass es gerade umgekehrt war: Die Idee für einen Vertrag, der die bisherigen Vereinbarungen mit Europa quasi ummantelt, kam aus dem Ständerat. Vor 15 Jahren wurde dies in einem Postulat gefordert und 2008 verlangte das Parlament gegen den Willen des Bundesrates dieses Vorgehen. Brüssel schwenkte erst danach mehr oder weniger widerstrebend auf Verhandlungen mit der Schweiz ein.

Irrtum Nummer zwei: Das Rahmenabkommen soll das Bestehende ordnen. Von diesem Projekt ist man abgewichen. Ursprünglich wollte man wirklich die sehr unterschiedlichen bilateralen Abkommen mit einem über- geordneten Korsett strukturieren und absichern. Doch im Verlaufe der Verhandlungen kam so viel Beigemüse dazu, dass nun auch inhaltlich Neues entstanden ist. Wohl deshalb heisst es jetzt offiziell auch nicht mehr «Rahmen»-Abkommen, sondern «Institutionelles Abkommen». Dies ist nicht zuletzt auf die innerschweizerischen Irrungen und Wirrungen zurückzuführen, auf einen unentschlossenen und zerstrittenen Bundesrat und auf oft wechselnde Verhandlungsführer.

Irrtum Nummer drei: Es geht jetzt nur noch um die drei vom Bundesrat umschriebenen kleinen Problemfelder flankierende Massnahmen, Unionsbürgerrichtlinie und staatliche Beihilfen. Auch wenn man hier wirklich noch Präzisierungen erreicht, ist noch lange nicht alles in Butter. Denn die nun in seltsamer Weise verdeckte Frage der «fremden Richter» hängt weiter wie ein Damoklesschwert über der Vorlage. Irgendwann wird die vom Bundesrat sorgsam vermiedene Diskussion um diesen Punkt wieder losbrechen.

Man erinnert sich: Die EU wollte den Europäischen Gerichtshof beiziehen, falls es künftig einen Streit mit der Schweiz über die bilateralen Verträge geben würde. Hier hätten also tatsächlich ausländische Instanzen entschieden. Nach langem Hin und Her einigte man sich auf ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht, was das Problem entschärfen sollte. Pikanterweise hat diese Idee vor drei Jahren Kommissionspräsident Juncker aus dem Hut gezaubert. Einmal mehr ist also die EU der Schweiz entgegengekommen.

Dieses Schiedsgericht hat aber einen Haken: Es muss sich bindend an Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs halten. Experten bezeichnen es deshalb als «Scheinschiedsgericht» und als verlängerten Arm der EU-Justiz. Es ist völlig klar, dass sich die Gegner des Rahmenabkommens mit Verve auf diesen Punkt stürzen werden – es ist bloss eine Frage der Zeit.

Das Rahmenabkommen wird also, sofern Bundesrat und Parlament den Mut haben, es in die Volksabstimmung zu bringen, zum grossen Zank um die helvetische Selbstbestimmung werden. Der Abstimmungskampf vom 27. September über die Begrenzungsinitiative wird dagegen ein laues Lüftchen sein.

* Felix E. Müller: Kleine Geschichte des Rahmenabkommens. Verlag NZZ Libro.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.