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Vierfachmörder Günther Tschanun seit über sechs Jahren tot

Günther Tschanun, wegen vierfachen Mordes verurteilter ehemaliger Chef der Zürcher Baupolizei, ist bereits vor über sechs Jahren bei einem Fahrradunfall im Tessin gestorben. Er hatte dort nach der Verbüssung seiner langen Gefängnisstrafe unter neuem Namen gelebt.

Agentur
sda
11.04.21 - 21:12 Uhr
Stars & Sternli

Dies hat die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger in einer aufwändigen Recherche herausgefunden. Der erste Teil wurde am Sonntag in der «Sonntagszeitung» publiziert. Sie sei vor zwei Jahren an einer Führung im Kriminalmuseum gewesen und habe dort erfahren, dass Tschanun bei einem Velounfall verstorben sein soll, sagte die Autorin in der «Tagesschau» von Schweizer Fernsehen SRF.

In der Folge habe sie die Akten aus dem Strafvollzug angefordert und zu recherchieren begonnen. Das bisher unveröffentlichte Dossier zum Fall hat die Zeitung gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip im Zürcher Amt für Justizvollzug erstmals einsehen können.

Demnach ist Tschanun am 25. Februar 2015 bei einem Velounfall am Ufer der Maggia bei Losone TI 73-jährig tödlich verunfallt. Auf dem Totenschein sei er als Claudio Trentinaglia ausgewiesen worden. Unter diesem Namen hatte Tschanun nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Jahr 2000 offenbar gelebt.

Vier Untergebene mit Kopfschüssen getötet

Am 16. April 1986 hatte Tschanun in seinem Büro im Amtshaus IV in Zürich vier seiner engsten Mitarbeiter mit gezielten Kopfschüssen hingerichtet und ein weiteres Opfer schwer verletzt. Der Amoklauf gehört zu den schwersten Verbrechen der Schweizer Kriminalgeschichte.

Am 29. Februar 1988 verurteilte das Zürcher Obergericht Tschanun wegen vierfacher vorsätzlicher Tötung erstinstanzlich zu einer Zuchthausstrafe von 17 Jahren. Der Staatsanwalt wollte jedoch einen Schuldspruch wegen Mordes und zog das Urteil weiter ans Bundesgericht.

Ende Januar 1990 hob der Kassationshof des Bundesgerichts das Urteil des Zürcher Obergerichts auf und verlangte einen Schuldspruch wegen Mordes. Das Zürcher Obergericht musste über die Bücher und verschärfte die Strafe gegen Tschanun am 31. August 1990 um drei Jahre auf 20 Jahre Zuchthaus.

«Genau überlegter Liquidationsplan»

Am Tage seines Amoklaufes realisierte Tschanun laut damaliger Anklageschrift einen «genau überlegten Plan zur Liquidation seiner beruflichen Gegner». Tschanun fasste demnach den Entschluss, «diejenigen ,kaputtzumachen', die ihn nach seiner Meinung , kaputtmachten», vermutlich schon am Vorabend seiner Tat.

Im Januar 2000 kam der Vierfachmörder 14 Jahre nach der Bluttat frei. Sein zweites Gesuch um vorzeitige Haftentlassung war bewilligt worden. Aufgrund mehrerer Gutachten sei davon auszugehen, dass bei Tschanun keine Rückfallgefahr bestehe, hatte es zur Begründung geheissen.

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Möge er in Frieden ruhen.
Alle Beteiligten haben schon viel durchgemacht.
Frau Michèle Binswanger sollte den Angehörigen mehr Respekt entgegenbringen.
In ihrem Artikel und ihrem TV-Auftritt ist nichts Neues.
Trotz Datenschutz erhält die Tamedia- die Journalistin Einsicht in einen Totenschein, neuer Name.
Gesetzliche Erben müssen sich schon durchsetzen um den Todesgrund zu erhalten.

Bin doch etwas verwundert:Muss man vier Menschen Tötern um dann unter falschem Namen und einer IV Rente im Tessin leben zu können. Vom Steuerzahler bezahlt.!

Fall Tschanun > Trentinaglia >> Einspruch! Es geht doch nicht um Rückfallgefahr bei so von selten-Fall-zu-Fall Weissekragenmörder, sondern auch um Sühnung = Bestrafung der Uebeltäter. Im Uebrigen gilt ein miss-glückter Mordversuch so schwerwiegend wie wenn er gelungen wäre! Somit gilt ein Menschenleben 14 Jahre x 12 Mte = 168 Monate : 5 Opfer = 33,6 Monate pro Opfer = nicht mal 3 Jahre Knast pro Opfer. Es ist ja ungehörig, dass man Haftentlassung nach 2/3 der Strafdauer beantragen kann. Und ''lang'' war diese sicher nicht. Diese Humanitätsduselei der Schweizer Justiz ist nicht fassbar. 11.04.21

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