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Zehn Fragen und Antworten zur ausgeweiteten Covid-Zertifikatspflicht

Rudolf Leuthold, Leiter des Gesundheitsamts Graubünden, und die Homepage des Bundesamts für Gesundheit (BAG) haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Ausweitung der Zertifikatspflicht.

10.09.21 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Ab Montag wird es für viele Bereiche des Alltags unumgänglich: das Covid-Zertifikat. 
Ab Montag wird es für viele Bereiche des Alltags unumgänglich: das Covid-Zertifikat. 
Bild Christian Beutler/Keystone

Für wen gilt ab kommendem Montag eine Zertifikatspflicht?

BAG: Für Personen ab 16 Jahren, welche einen jener Orte aufsuchen, welche vom Bund als zertifikatspflichtig definiert wurden. Dies sind neu unter anderem Innenbereiche von Bars und Restaurants, Theater und Kinos sowie Schwimmbäder und Zoos. Bereits seit Anfang Juli gilt die Zertifikatspflicht für Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen sowie für Clubs, Diskotheken und Tanzveranstaltungen. Diese Regelung besteht auch weiterhin.

Wie werden die Covid-Zertifikate überprüft?

BAG: Damit die Echtheit und Gültigkeit des Covid-Zertifikats überprüft werden kann, steht die «COVID Certificate Check»-App kostenlos zur Verfügung. Zusätzlich wird ein Identifikationsdokument (Pass oder ID) verlangt. Die App ist ohne Anmeldung für jede Person auf dem Smartphone installierbar.

Müssen zertifikatspflichtige Betriebe neu Tests vor Ort anbieten?

BAG: Nein. Die Betriebe müssen einzig das Zertifikat überprüfen. Wer freiwillig Tests vor Ort anbietet, muss aber auch das entsprechende Zertifikat ausstellen können.

Wie lange gilt die Zertifikatspflicht?

BAG: Konkret gilt, dass die ausgeweitete Zertifikatspflicht so lange in Kraft ist, wie es die epidemiologische Lage erfordert. Aktuell hat der Bund die Regelung bis und mit 24. Januar 2022 vorgesehen.

Wer übernimmt die Kosten für das Zertifikat?

BAG: Das Covid-Zertifikat sowie die dazugehörige App sind kostenlos. Ab dem 1. Oktober sind Coronatests, die zur Ausstellung eines Zertifikats und nicht aufgrund von Symptomen gemacht werden, kostenpflichtig. Es können auch keine Gratis-Selbsttests mehr bezogen werden. Die Impfung bleibt kostenlos.

Was passiert, wenn sich jemand nicht an die Zertifikatspflicht hält?

BAG: Gäste ohne Zertifikat können mit einer Busse von 100 Franken bestraft werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, können ebenfalls gebüsst werden. Ausserdem droht ihnen eine Schliessung des Betriebs. Es liegt in der Verantwortung der Kantone, dies zu kontrollieren.

Wie kommen Personen, die bereits doppelt geimpft sind, aber nie ein Zertifikat angefordert haben, bis am Montag zu ihrem Zertifikat?

Rudolf Leuthold: Bis am Montag noch ein Zertifikat zu erhalten, wird schwierig. Alle Personen, die bereits doppelt geimpft sind, haben die Möglichkeit, das Zertifikat elektronisch anzufordern. Sollten sie dabei Hilfe benötigen und niemanden haben, der ihnen helfen kann, dürfen sie guten Gewissens auch die Corona-Hotline des Kantons anrufen (Tel.  081 254 16 00). Wichtig ist: Das Zertifikat muss in dem Kanton beantragt werden, in dem man sich hat impfen lassen. Wie schnell das Covid-Zertifikat nach der Anforderung zugestellt wird, ist abhängig davon, wie gross der Ansturm und die Nachfrage nun sein werden. Es ist möglich, dass es zu kurzen Wartezeiten kommt.

Rechnen Sie mit einem Ansturm auf die Impfcenter? Wie lange sind die Wartezeiten dort aktuell?

Leuthold: Aktuell sind die Wartezeiten sehr kurz. Bei den «Walk-in»-Impfzentren ist es schwer abzuschätzen, wie viele Menschen kommen. Dementsprechend variieren auch die Wartezeiten. Wer sichergehen will, meldet sich über die Homepage des Kantons für eine Impfung an. Dies ist seit Januar möglich und unverändert. Wie lange die Wartezeiten für einen Termin sind, ist aber vom Standort abhängig.

Wie gehen jene Menschen, die sich nicht impfen lassen können, in Zukunft vor?

Leuthold: Für diese Personen ändert sich nichts. Sie wurden bereits informiert, bei Fragen oder Unklarheiten finden sich auf der Homepage des BAG die entsprechenden Informationen. Wenn der Hausarzt mit dem Thema vertraut ist, kann auch er weiterhelfen. Klar ist: Für diese Personen werden die Tests auch nach dem 1. Oktober gratis bleiben.

Werden gefälschte Zertifikate nun immer mehr ein Problem?

Leuthold: Der Bund hat die App ausgiebig getestet. Es wurden nur kleinere Mängel festgestellt. Ich gehe nicht davon aus, dass der Markt für Fälschungen gross ist. Ein funktionierendes elektronisches Zertifikat zu fälschen ist schwieriger, als wenn es sich nur um ein Dokument auf Papier handeln würde. Allenfalls könnte es sein, dass Zertifikate an Leute ausgestellt werden, die keines erhalten sollten. Das wäre aber menschliches Versagen und kein technisches. Wer hingegen bewusst ein falsches Zertifikat ausstellt, begeht eine Straftat. Das ist Urkundenfälschung.

Mara Schlumpf ist Redaktorin und Chefin vom Dienst bei «suedostschweiz.ch». Ursprünglich kommt sie aus dem Aargau, hat ihr Herz aber vor einigen Jahren an Chur verschenkt. Mehr Infos

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