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Haftstrafe für Sarkozy wegen illegaler Wahlkampffinanzierung

Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy ist wegen illegaler Wahlkampffinanzierung zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Das Gericht in Paris entschied am Donnerstag, dass der 66-Jährige die Strafe in Form eines elektronisch überwachten Hausarrests mit einer Fussfessel verbüssen darf.

Agentur
sda
30.09.21 - 13:26 Uhr
Politik
ARCHIV - Nicolas Sarkozy (M) kommt am 15. Juni 2021 in einem Pariser Gerichtsgebäude an. Foto: Rafael Yaghobzadeh/AP/dpa
ARCHIV - Nicolas Sarkozy (M) kommt am 15. Juni 2021 in einem Pariser Gerichtsgebäude an. Foto: Rafael Yaghobzadeh/AP/dpa
Keystone/AP/Rafael Yaghobzadeh

Dem Gericht zufolge überschritt Sarkozy 2012 die gedeckelten Wahlkampfkosten bei seiner letztlich gescheiterten Wiederwahlkampagne. Der Konservative regierte von 2007 bis 2012 im Élyséepalast.

In Frankreich sind die Ausgaben für einen Wahlkampf gedeckelt, um mehr Chancengleichheit zwischen den Kandidaten zu schaffen. 2012 lag die erlaubte Obergrenze bei 22,5 Millionen Euro. Tatsächlich sollen von Sarkozys Team mindestens 42,8 Millionen ausgegeben worden sein.

Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner Partei UMP - inzwischen in Republikaner umbenannt - getarnt worden sein. Erfunden haben soll Sarkozy das System zwar nicht, er habe wichtige Hinweise von Buchhaltern aber ignoriert. Sarkozy hatte die Vorwürfe vor Gericht zurückgewiesen und erklärt, man habe in dem Wahlkampf nicht finanziell über die Stränge geschlagen. Zum Urteilsspruch erschien er nicht persönlich vor Gericht.

Neben dem einstigen Hoffnungsträger der französischen bürgerlichen Rechten standen in dem Verfahren 13 Menschen wegen des Verdachts auf Betrug und Beihilfe vor Gericht. Das Gericht sprach sie alle schuldig und verhängte teils mehrjährige Haftstrafen, die in Teilen auf Bewährung ausgesetzt wurden und im übrigen im Hausarrest stattfinden sollen.

Für Sarkozy ist es nicht die erste Verurteilung. Im März wurde er in einer anderen Affäre wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Kein Präsident der 1958 gegründeten Fünften Republik Frankreichs wurde bisher so hart bestraft. Sarkozy hat angekündigt, Berufung einzulegen. Die französische Justiz ermittelt gegen ihn ausserdem wegen angeblicher Zahlungen Libyens im Wahlkampf 2007.

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Das entscheidende an diesem Urteil ist nicht die direkt aus diesem Urteil zu erwartende Strafe, sondern dass mit dieser erneuten Verurteilung die Strafe aus seinem ersten Prozess, in dem das Urteil bereits im März fiel, nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Im März wurde er zu drei Jahren Haft, davon zwei Jahre direkt zur Aussetzung auf Bewährung, verurteilt.
Wenn N. Sarkozy nicht doch noch Glück hat milde Berufungsrichter zu finden, dürfte er nun für mehr als zwei Jahre ins Gefängnis wandern und Bewährung dann erst bei guter Führung in der Haft beantragen können.
Und ein weiteres Verfahren wegen seiner Verwicklungen mit Libyen ist noch anhängig.

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