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Wenn Fotos das eigene Leben gefährden

Für das perfekte Foto am Landwasserviadukt begeben sich Touristen und Einheimische sogar in Lebensgefahr. Denn die Aufnahmen entstehen direkt auf den Gleisen der Rhätischen Bahn. Diese prüft nun rechtliche Schritte.

Südostschweiz
08.01.19 - 04:30 Uhr
Ereignisse

Blogger – oder jene, die es werden wollen – begeben sich in waghalsige Situationen, um das perfekte Foto zu schiessen. So geschehen auch vergangene Woche. Jan van Marjan aus Holland beobachtete auf der Webcam der Rhätischen Bahn, wie sich zwei Touristen auf die Gleise vor dem Landwasserviadukt begaben, um ein Foto zu schiessen. Einen Screenshot dieser Szene stellte er auf das soziale Netzwerk Twitter und kontaktierte die Rhätische Bahn mit der Frage, ob dies denn überhaupt erlaubt sei.

Die RhB distanzierte sich sofort vor diesem Vorfall und erklärte, dass das Betreten der Gleise nicht nur verboten, sondern auch lebensgefährlich sei. «Auf den Sozialen Netzwerken gibt es mehr Likes, Kommentare und Follower, je skurriler und gefährlicher die Situation auf dem Foto ist.» Nur so, kann sich Simon Rageth, Mediensprecher der RhB, einen solchen Vorfall erklären.

Ball liegt bei Staatsanwaltschaft

Gleise zu betreten ist höchst gefährlich, wie Rageth erklärt: «Das kann tödlich enden! Die Leute haben das Gefühl, sie wüssten, wann die Züge fahren. Und das nur, weil sie sich den Fahrplan angeschaut haben. Doch sie vergessen, dass nicht alle Fahrten auf dem Fahrplan ersichtlich sind.» So war auch der Zug, der auf dem Screenshot zu sehen ist, nicht auf dem Fahrplan aufgeführt gewesen. Denn dieser Zug absolvierte eine Inbetriebsetzungs-Fahrt, wie Rageth erklärt. Des Weiteren würden auch Güterzüge oder Dienstfahrten nicht im Fahrplan festgehalten.

Der Urheber dieses Fotos hat das Foto vom Sozialen Netzwerk Instagram inzwischen wieder gelöscht.
Der Urheber dieses Fotos hat das Foto vom Sozialen Netzwerk Instagram inzwischen wieder gelöscht.

Es ist also nicht umsonst verboten, Gleise zu betreten. Am Bahnhof und auch sonst irgendwo entlang des Streckennetzes. Wer gegen dieses Verbot verstösst, kann rechtlich belangt werden. Wie Rageth erklärt, kann die RhB diese Leute nicht strafen, da es sich um ein Offizialdelikt handelt. Sie kann den Vorfall aber der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese müsste dann gegen die betroffenen Personen vorgehen. «Wir müssen aber erst einmal herausfinden, ob wir diese Personen ausfindig machen können – in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei», erklärt Rageth.

Foto wieder gelöscht

Und genau da liegt die Schwierigkeit: Personen ausfindig zu machen, die Gleise betreten und Fotos schiessen. Daran sei die RhB auch in der Vergangenheit bereits gescheitert. 

Ein Schweizer, der eine ähnliche Aufnahme vor dem Landwasserviadukt gemacht hat, hat sein Foto inzwischen vom Sozialen Netzwerk Instagram gelöscht. Er hat wohl verstanden, dass es verboten – und auch nicht vorbildlich ist – solche Fotos zu schiessen.

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