WWF und Pro Natura verzichten auf Beschwerde gegen Wolfsabschüsse
Die Abschussverfügung der vier Jungwölfe sei rechtlich zulässig, befinden der WWF und Pro Natura Graubünden. Deshalb verzichten die beiden Bündner Umweltorganisationen auf eine Beschwerde.
Die Abschussverfügung der vier Jungwölfe sei rechtlich zulässig, befinden der WWF und Pro Natura Graubünden. Deshalb verzichten die beiden Bündner Umweltorganisationen auf eine Beschwerde.
Am 5. und 6. Oktober wurden zwei Jungwölfe des Beverin-Rudels von der Wildhut erlegt. Dies, nachdem das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement vier Jungwölfe zum Abschuss freigegeben hat. «Wir haben die Mitteilung zur Abschussverfügung am 3. Oktober erhalten,» erklären der WWF und Pro Natura Graubünden in einer gemeinsamen Medienmitteilung.
Man habe die Abschussverfügung in der Zwischenzeit sorgfältig geprüft und komme zum Schluss, «dass die Regulierung des Wolfsrudels gemäss den Vorgaben der eidgenössischen Jagdverordnung und des Wolfskonzepts rechtlich zulässig ist». Damit werde auf eine Beschwerde verzichtet. (sz)
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Das hätte grad noch gefehlt,…
Das hätte grad noch gefehlt, dass die den Abschuss verhindern. Ich hoffe, dass diesen Verbänden mal der Prozess gemacht wird und die verantwortungslos verharmlosenden Wolfsbefürworter ins Gefängnis gesteckt werden. Lest mal das Schwarzbuch des WWF: Dunkle Geschäfte im Zeichen des Panda. Gütersloher Verlagshaus. Der WWF wollte die Herausgabe damals mit allen Mitteln verhindern....
Reporter Raymond Boner schreibt da: Es ist leichter, in die Geheimnisse des CIA einzudringen, als in die des WWF