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Stoffel soll über 36 Millionen Franken Steuern nachzahlen

Remo Stoffel habe in den Jahren 2003 bis 2008 in grossem Umfang steuerbare Einkünfte und Vermögen nicht deklariert, sagt die eidgenössische Steuerverwaltung. Nun soll der Unternehmer 36,6 Millionen Franken Steuern nachzahlen.

Südostschweiz
28.02.20 - 16:09 Uhr
Ereignisse
Remo Stoffel
Der Fall von Remo Stoffel ist nun vor Bundesgericht.
MARCO HARTMANN

Im Dezember 2019 lehnte das Bündner Verwaltungsgericht eine Beschwerde des Unternehmers Remo Stoffel ab. Dieser hatte 2005 in seiner Steuererklärung angegeben, dass er über kein steuerbares Einkommen und Vermögen verfüge. Die Steuerverwaltung und das Gericht sehen dies allerdings anders. Aufgrund einer «verdeckten Gewinnausschüttung» müsse Stoffel nun 36,6 Millionen Franken Steuern zahlen. Der Unternehmer, der seit dem letzten Jahr in Dubai wohnt, hat den Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen.

Auf über 100 Seiten werden im Urteil die verschiedenen Geschäfte mit Aktien und Immobilien ausführlich beschrieben. Dabei geht es vor allem darum festzustellen, ob Stoffel bei diesen Geschäften Gewinn erzielt hat, wie SRF schreibt. Das Gericht kommt zum selben Entschluss, wie die Steuerverwaltung und ist der Meinung, dass dies der Fall war.

Der Fall sei sehr komplex. Ein Fünfer-Team des Bündner Verwaltungsgerichts habe ihn innerhalb von einem Jahr entschieden. Das ist Rekordzeit. «Wir haben eine Aktuarin während eines halben Jahres nur auf diesen Fall angesetzt», wird Gerichtspräsident Urs Meisser von SRF zitiert. Denn die Zeit eile. Bereits Ende 2020 verjähre die Steuerforderung. Der Fall liegt nun vor Bundesgericht.

Nicht der erste Fall

Vor einigen Jahren gab es bereits ein Urteil gegen Stoffel. Auch dieses zog er weiter bis ihm 2018 das Bundesgericht teilweise recht gab. Statt den ursprünglichen acht Millionen Franken musste er für das Jahr 2003 noch vier Millionen zahlen, so SRF. Auslöser für diese beiden Entscheide ist eine mehrjährige Untersuchung der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Diese kam 2014 zum Schluss, «dass Stoffel in den Jahren 2003 bis 2008 in grossem Umfang steuerbare Einkünfte und Vermögen nicht deklariert habe», zitiert SRF. Die Steuerverwaltung hat damals dem Kanton empfohlen Stoffel wegen Steuerbetrugs anzuzeigen. Dies sei gemäss Verwaltungsgericht bisher nicht passiert. (hin)

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