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Leute aus dem Pflegebreich müssen sich melden

Der Kanton Graubünden hat neue Entscheidungen betreffend des Coronavirus getroffen. Alle Leute, die eine Ausbildung im Pflegebereich besitzen, müssen sich melden. Grund dafür sind die personellen Engpässe in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, mit denen der Kanton rechnet.

Südostschweiz
20.03.20 - 13:00 Uhr
Ereignisse
Der Kanton hat beschlossen, dass sich alle Leute mit einer Ausbildung im pflegerischen Bereich melden müssen.
Der Kanton hat beschlossen, dass sich alle Leute mit einer Ausbildung im pflegerischen Bereich melden müssen.
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Das Coronavirus ist in den letzten Tagen das dominierende Thema schlechthin gewesen. Im Kanton Graubünden wurde anfangs Woche der Lockdown beschlossen. Nun gibt es wieder Neuigkeiten. Wie es in einer Mitteilung heisst, verlangt der Kanton Graubünden, dass alle Personen, welche eine Ausbildung im pflegerischen Bereich haben, jedoch nicht auf diesem Beruf tätig sind und auch nicht der Risikogruppe angehören, sich melden. 

Gemeint sind Fachpersonen mit folgenden Abschlüssen:

  • Fachfrau/Fachmann Gesundheit (EFZ)
  • Fähigkeitsausweis in praktischer Krankenpflege des SRK
  • Pflegefachfrau DNI / Pflegefachmann DNI
  • Diplom: Krankenschwester/-pfleger AKP/GKP/KWS/PsyKP
  • Krankenschwester/-pfleger für Gesundheits- und Krankenpflege DNII
  • Diplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann HF
  • PHD Nursing Science
  • Master of Science in Nursing (MSN)
  • Master of Science in Pflege (MScN) FH
  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann FH (Bachelor of Science in Nursing [BScN])

Weitere Informationen sowie das Meldeformular findet Ihr hier.

Engpässe möglich

Die Entscheidung, so vorzugehen, sei wegen der momentanen Situation getroffen worden. Laut Kanton ist es unmöglich, dass es keine personellen Engpässe in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen geben wird.

Darum würden nun in der ersten Phase alle Leute, die den oben genannten Kriterien entsprechen, erfasst. Diese Personen könnten, wenn nötig, zu einem Einsatz verpflichtet werden. Dies ist gemäss Gesundheitsgesetz möglich.

Wie es weiter heisst, bedankt sich der Kanton beim Pflegepersonal und bei der Ärzteschaft für den grossen Einsatz, der schon bisher geleistet wurde, und der noch weiter nötig sein wird. (paa)

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Bedankt und entschuldigt sich der Kanton auch für seine Versäumnisse, siehe Bericht von Herrn Zeltner 2018!!! oder schweigt er auch hier, wenn ihm Fehler unterlaufen?

Arbeite im Pflegeheim .... Mitarbeiter die Symptome zeigen werden von den Aerzen nicht getestet. So lange sie kein Fieber haben Von 24 h bis 14 Tage zu Hause bleiben sind die Verordnungen .... super kein Wunder wenn fas Persona knapp wird...

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