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Fragen und Antworten zu Corona

Das Leben ist auf den Kopf gestellt: Dürfen wir uns noch mit Kollegen treffen? Wie schützen sich Angestellte der Pflege? Die «Linth-Zeitung» klärt die Fragen, die unser Alltags- und Berufsleben wegen der «ausserordentlichen Lage» verändern.

Fabio
Wyss
23.03.20 - 07:48 Uhr
Ereignisse
Wie können sich Angestellte der Pflege gegen Corona schützen?
Wie können sich Angestellte der Pflege gegen Corona schützen?
BILD KEYSTONE

Was dürfen, sollen und können wir tun, damit die Coronakrise nicht zu einem noch schlimmeren Desaster wird als es jetzt schon ist? Die «Linth-Zeitung» beantwortet in Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen und den Weisungen des Bundes dringende Fragen.

Personen treffen sich draussen zum gemeinsamen Feierabendbier. Ist das erlaubt? Menschenansammlungen bis zu fünf Personen sind möglich. Der Abstand von zwei Metern ist aber klar einzuhalten. Personen, die sich dem widersetzen, müssen mit einer Busse von 100 Franken rechnen. Das gilt für Spaziergänger oder Sporttreibende genauso. Damit weiterhin alle Altersgruppen nach draussen gehen können, müssen die Weisungen des Bundes eingehalten werden. Funktioniert die Eigenverantwortung nicht, könnten die Massnahmen verschärft werden.

Wie sieht das mit Treffen zuhause aus? Aufgrund der aktuellen Situation sollte wirklich jeder Kontakt, der nicht absolut notwendig ist, vermieden werden. Davon nicht betroffen sind Personen, die im gleichen Haushalt leben. Je näher und je länger Menschen beieinander sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, angesteckt zu werden.

Welche Läden haben noch geöffnet? Alle Lebensmittelläden bleiben offen, darunter auch Bäckereien und Metzgereien. Einige davon bieten in See-Gaster zusätzlich Lieferdienste an. Ebenso geöffnet bleiben Apotheken, die Post, Banken, Bahnhöfe, Kioske und Tankstellen. Zudem bleiben Arztpraxen, Autogaragen und Velowerkstätten offen. Der Bund hat den Kanton angewiesen, in den Lebensmittelläden und Betrieben, wie Baustellen, die Hygienevorschriften durchzusetzen. Jene Unternehmen, die sich nicht daran halten, werden geschlossen. In dieser Zeit sowieso nicht öffnen dürfen Läden, die keine Güter des täglichen Bedarfs verkaufen. Das sind zum Beispiel Kleiderläden, Floristikläden und Bau- und Hobby-Märkte für Privatkunden.

Was ist mit den Gemeinden? Die Gemeindeverwaltungen in der Region haben ihre Schalteröffnungszeiten teilweise beschränkt oder verlangen eine telefonische Voranmeldung.

Dürfen Risikogruppen, also Personen über 65 Jahre oder Vorerkrankte, noch selber einkaufen? Besonders gefährdeten Menschen wird geraten, zu Hause zu bleiben. Sie sollen sich beim Einkaufen helfen lassen. Beachten Sie die Empfehlungen des Bundes. Diese werden im Radio und Fernsehen regelmässig ausgestrahlt. Wenn Sie Hilfe brauchen, melden Sie sich bitte für Einkaufsdienste zum Beispiel bei corona.hilfe.linthgebiet@gmail.com oder kontaktieren Sie den Zivilschutz unter www.zso-zuerichseelinth.ch/helfen oder Telefon 055 225 70 77.

Gibt es bei eingekauften Produkten besonderes zu beachten? Eine Übertragung des neuen Coronavirus durch Lebensmittel auf den Menschen ist bis jetzt nicht bekannt. Wenn Sie ganz sicher sein wollen: Waschen und erhitzen Sie die Lebensmittel gut.

Und bei Essenslieferdiensten? Lieferdienste, die Post und Online-händler dürfen sieben Tage in der Woche ausliefern. Allerdings sollte man beim Empfang gut auf die Hygiene achten und auch die soziale Distanz unbedingt einhalten. Bei Lieferungen an Risikopersonen sollen Lieferanten an der Türe läuten und die Pizza vor die Haustüre stellen.

Restaurants sind seit einer Woche zu, Hotels bleiben aber offen. Kann man nun einfach in die Hotelbar gehen? Nein, es dürfen nur die im Hotel wohnenden Gäste bewirtet werden. Die Hygiene- und Distanzvorschriften sind selbstverständlich einzuhalten.

Gerade wegen der Schulschliessungen koordinieren nun verschiedene Familien gemeinsam den Heimunterricht. Ist das unbedenklich? Auch sie sind angewiesen, Hygienemassnahmen einzuhalten. Neben Hände waschen sollen schulische Hilfsmittel regelmässig desinfiziert werden – und natürlich gilt auch für die Kinder der Abstand von zwei Metern einzuhalten.

Wie merkt man bei Kindern, dass sie infiziert sind? Falls Kinder Symptome zeigen, so sind diese kaum von einer gewöhnlichen Erkältung zu unterscheiden, wie etwa Husten, Schnupfen, Fieber. Die Infektion verläuft meistens leicht oder gar unbemerkt. Schwere Krankheitsverläufe, wie bei älteren Erwachsenen, sind bei Kindern extrem selten. Dennoch können sie das Virus weitergeben.

Im Gegensatz zu den Schulen bleiben Kindertagesstätten geöffnet, wieso? Um zu vermeiden, dass Kinder nun zu den Grosseltern in die Pflege kommen, weil diese besonders geschützt werden sollen.

Wann sollten Kinder nicht in der Kindertagesstätte betreut werden? Kranke Kinder mit Fieber und weiteren Krankheitssymptomen dürfen die Kindertagesstätte nicht besuchen. Sie müssen von den Eltern abgeholt werden und müssen solange zuhause bleiben, bis sie mindestens einen Tag ohne Krankheitssymptome sind. Da die Symptomatik bei der Corona-Infektion bei den Kindern nicht typisch ist, sind keine eindeutigen Aussagen möglich, bei welchen Krankheitsanzeichen, ausser Fieber, besondere Vorsicht geboten ist. Es braucht hier den gesunden Menschenverstand des Kita-Personals – und natürlich auch der Eltern. Symptome, wie Husten oder Schnupfen, sind eher Zeichen für gewöhnliche Erkältungen. Sind die Symptome unklar und der Husten tritt neu auf, so sollte das Kind zuhause bleiben.

Wenn die Erwerbsarbeit unter der Kinderbetreuung leidet, wird man dann entschädigt? Ja, wenn sie aufgrund der Schulschliessungen Ihre Erwerbsarbeit unterbrechen müssen, erhalten Sie ein Taggeld. Das gilt auch für einen Erwerbsunterbruch aufgrund einer ärztlich verordneten Quarantäne. Das Taggeld entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Entschädigung ist für Personen in Quarantänemassnahmen auf zehn Taggelder begrenzt.

Was sollen Erwachsene tun, wenn sie sich krank fühlen? Bleiben Sie ab Auftreten von Symptomen wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden bis 24 Stunden nach deren Abklingen zuhause in Selbstisolation. Wenn sich die Symptome verschlimmern, rufen Sie Ihren Arzt an. Insbesondere, wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören oder unter zunehmender Atemnot leiden. Einen Arzt spontan aufsuchen sollte man nicht. Er kann Sie auch telefonisch beraten und weitere Anweisungen geben.

 

Was ist mit bereits geplanten Arztterminen, beispielsweise auch solche beim Zahnarzt, beim Alternativmediziner oder Physiotherapeuten? Der behandelnde Arzt, die Zahnärztin, der Tierarzt oder die Psychiaterin dürfen nur noch die unaufschiebbaren Behandlungen vornehmen. Alle anderen Termine dürfen nicht mehr stattfinden. Gesundheitsfachpersonen wie Alternativmediziner oder Physiotherapeuten dürfen gemäss neuesten Erläuterungen des Bundes nicht mehr tätig sein, sofern die Behandlung nicht ärztlich angeordnet wurde. Dies ebenfalls, um alle unnötigen Kontakte zu verhindern. Ob es sich um einen unaufschiebbaren Termin handelt, ist am besten mit der behandelnden Person abzuklären.

 

Wie können sich denn Pflegepersonen schützen, die selbst einer Risikogruppe angehören oder privat enge Kontakte mit solchen haben? Pflegepersonen, welche einer Risikogruppe angehören, sollten nicht mehr arbeiten und zuhause bleiben. Soweit Pflegepersonen privat engen Kontakt mit Risikopersonen haben, sind diese auf das absolute Minimum zu beschränken oder bestenfalls vorläufig ganz zu unterlassen. Dies gilt auch für alle anderen Personen, die Kontakt zu Risikopersonen pflegen.

 

Wer wird auf das Coronavirus überhaupt getestet? Zur Zeit werden nur Patienten mit schweren Atemwegsymptomen getestet. Dazu kommen Patienten mit Fieber, sofern diese hospitalisiert werden müssen, sie einer Risikogruppe angehören oder die kranke Person einen Pflegeberuf im Spital oder Altersheim ausübt. Alle leichten und mittleren Fälle werden im Moment nicht getestet. Da die verfügbaren Tests knapp sind, erfolgt diese Einschränkung.

Bisher haben wir nur über Menschen gesprochen, was ist eigentlich mit Tieren? Zurzeit gibt es zu dieser Frage keine vollständigen Informationen. Wissenschaftler schätzen das Risiko aber als sehr gering ein. Wenn ein Haustier zusammen mit einer am Coronavirus erkrankten Person in derselben Wohnung lebt, kann es sich möglicherweise mit dem Virus anstecken. Die Tiere selber zeigen keine Krankheitssymptome, das heisst sie erkranken nicht.

Wie verhält man sich gegenüber eines Haustiers, wenn man wegen des Coronavirus in Quarantäne ist? Solche Tierhalter müssen den Kontakt zu ihren Haustieren möglichst vermeiden. Eine gesunde Person soll ihre Tiere betreuen. Müssen Hunde nach draussen, dann nur angeleint und für kurze Zeit. Einen Kontakt zu anderen Menschen und Tieren müssen die Betreuer möglichst vermeiden. Hunde und Katzen aus einem Quarantänehaushalt müssen aber nicht speziell gebadet oder desinfiziert werden. Für alle gilt: Hände waschen nach dem Kontakt mit einem Tier.

Das gilt auch, wenn Türklinken angefasst werden, demnach können Viren auf allen Oberflächen haften bleiben? Ja, momentan liegen aber keine exakten Erkenntnisse vor, wie lange die Viren auf verschiedenen Oberflächen ansteckend bleiben. Wichtig ist trotzdem: Reinigen Sie regelmässig Gegenstände oder Oberflächen, die Sie häufig berühren. Verwenden Sie dazu ein normales Reinigungsmittel.

Was kann unternommen werden, wenn man das Gefühl hat, dass der Arbeitgeber sich nicht an die Weisungen des Bundes hält? Wenden Sie sich an die Standortgemeinde des Unternehmens. Diese wird anschliessend Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen. Besonders gefährdete Personen sollen im Homeoffice arbeiten können. Ist dies nicht möglich, beurlaubt der Arbeitgeber diesen Angestellten. Der Arbeitgeber bezahlt den Lohn weiter. Zudem soll er kulant bei der Einforderung eines Arztzeugnisses sein. Frühestens ab dem fünften Tag soll dieses eingefordert werden, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Gerade für Handwerker ist «Social Distancing» nur schwierig einzuhalten, was gilt für sie? Die Kontaktzeit soll möglichst kurz gehalten werden – maximal 15 Minuten. Dafür müssen Arbeitsabläufe geändert werden. Gestaffelte Arbeitszeiten sind dafür ein Mittel. Bei Gruppentransporten sollten mehrere Fahrten gemacht werden, um die Anzahl Personen zu verringern.

Was ist mit Werkzeugen oder sonstigen Arbeitsmitteln? Wird Arbeitswerkzeug gemeinsam von mehreren Mitarbeitern gebraucht, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass diese Arbeiten oder das Arbeitswerkzeug einer Person zugeteilt werden oder das Arbeitswerkzeug vor dem Weiterreichen desinfiziert wird. Andere Arbeitsmittel, zum Beispiel ein Drucker, sollen regelmässig desinfiziert werden.

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