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Vom Vorwurf der Pornografie freigesprochen

Das Regionalgericht Plessur hat eine 54-jährige Irakerin vom Vorwurf der Pornografie freigesprochen.

Südostschweiz
18.06.20 - 09:43 Uhr
Ereignisse
Regionalgericht Plessur Gericht Chur
Im Zweifel für die Angeklagte. Das Regionalgericht hat entschieden.
THEO GSTÖHL

von Theo Gstöhl

Gemäss Anklageschrift soll die vor neun Jahren als Flüchtling in die Schweiz gekommene Irakerin am 8. Mai 2018 um 23.58 Uhr mittels der auf sie registrierten IP-Adresse über Facebook ein Video mit kinderpornografischem Inhalt an eine Bekannte geschickt haben. Dabei stützte sich die Anklage auf ein Dokument aus den USA, auf einen «Cyber Tipline Report», der vom FBI dem Schweizer Bundesamt für Polizei zugestellt und von diesem an die Kantonspolizei Graubünden weitergeleitet worden war.

Nie gesehen, nie verschickt

Wie schon bei der ersten Einvernahme, bestritt die Angeschuldigte die Vorwürfe auch gestern vor Gericht. Ihr Facebook-Konto sei Monate zuvor gehackt worden, sie habe das Video nie gesehen und nie weitergeleitet. Auch die angebliche Empfängerin des Videos bestritt in der Strafuntersuchung dieses je erhalten zu haben. Der Staatsanwalt wertete diese Aussagen als Schutzbehauptungen. Er beantragte die Angeklagte der Pornografie schuldig zu sprechen und mit einer bedingten Geldstrafe zu 35 Tagessätzen sowie 300 Franken Busse zu bestrafen. Da das Gesetz es so vorsieht, forderte der Ankläger auch eine Landesverweisung für die Dauer von fünf Jahren.

Freispruch beantragt

Der Verteidiger beantragte vollumfänglichen Freispruch. Es greife zu kurz, auf den Report aus den USA abzustellen. Es könnten auch irgendwelche Hacker gewesen sein, die das Video über die IP-Adresse und das Facebook-Konto seiner Mandantin verschickt hätten, hielt der Anwalt fest.

Nach einstündiger Beratung sprach das Regionalgericht Plessur die Angeklagte frei. Wie der Gerichtsvorsitzende in der Urteilsbegründung erklärte, kamen Zweifel auf und so wurde zu Gunsten der Angeklagten entschieden.

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