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Kantonsrichter blitzt mit Beschwerde ab

Die Affäre rund um das Kantonsgericht Graubünden nimmt einen weiteren Schritt. Das Bündner Verwaltungsgericht trat nicht auf eine Beschwerde jenes Richters ein, der dem Kantonsparlament zur Nicht-Wiederwahl empfohlen wird.

Südostschweiz
18.08.20 - 13:10 Uhr
Ereignisse
Kantonsgericht Graubünden
Das Kantonsgericht Graubünden in Chur.
PHILIPP BAER

Das Verwaltungsgericht ist auf die Beschwerde von Kantonsrichter Peter Schnyder gegen einen Entscheid der Justizkommission des Grossen Rates nicht eingetreten. Dies schreibt die Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Dienstagmittag. Schnyder hat den Beschluss auf Nicht-Wiederwahl angefochten. Dies falle jedoch nicht unter den Katalog der anfechtbaren Entscheide, heisst es.

Schnyder könnte gegen dieses neue Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts beim Bundesgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde einlegen. Er erklärte auf Anfrage der Nachrichtenagentur, er wolle das Urteil zuerst mit seinem Anwalt besprechen und danach über einen allfälligen Weiterzug entscheiden.

Der Grosse Rat ist am Zug

Laut Keystone-SDA steht das Urteil im Zusammenhang mit den personellen Spannungen am Bündner Kantonsgericht. Schyder habe dem Gerichtspräsidenten vorgeworfen, ein Urteil über einen Erbstreit gefälscht zu haben. Der Gerichtspräsident reagierte auf den Vorwurf und stellte bei der Justizkommission des Grossen Rates  einen Antrag auf Amtsenthebung von Schnyder. Die Kommission kam zum Schluss, Schnyder zwar nicht des Amtes zu entheben, sondern dem Parlament zu empfehlen, ihn nicht mehr wieder zu wählen.

Vor Bundesgericht konnte Kantonsrichter Schnyder in der jüngsten Vergangenheit schon einen Erfolg feiern. Das Gericht in Lausanne hiess seine Beschwerde gut und urteilte, er sei zu Unrecht vom Erbteilungsverfahren ausgeschlossen und durch eine andere Person ersetzt worden, wie es weiter Nun ist der Grosse Rat am Zug. Er wählt in der Augustsession von kommender Woche die sechs Richter ans Kantonsgericht. (sda/so)

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