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Churer Schulmädchen unzüchtig angesprochen

In Chur sind zwei Schülerinnen von einer fremden Person unzüchtig angesprochen worden. Der Stadtrat möchte nun breit darüber informieren, um Kinder für solche Situationen zu sensibilisieren.

Südostschweiz
04.06.21 - 09:41 Uhr
Ereignisse
Der Stadtrat rät, dass Kinder möglichst in Gruppen oder zu zweit zur Schule oder zum Spielen gehen sollen. 
Der Stadtrat rät, dass Kinder möglichst in Gruppen oder zu zweit zur Schule oder zum Spielen gehen sollen. 
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Am Donnerstagmittag sind zwei Churer Schulmädchen auf dem Nachhauseweg von einer fremden Person aus einem Auto unzüchtig angesprochen worden. Dies teilte die Stadt Chur in einer Mitteilung mit. Dem Stadtrat sei es ein Anliegen, breit über den Vorfall zu informieren, damit einerseits die Kinder für solche Situationen sensibilisiert und geschult werden und um anderseits potenzielle Täterinnen und Täter abzuschrecken.

Die beiden betroffenen Schulmädchen hätten sich vorbildlich verhalten, heisst es weiter. Sie haben sich sofort vom Auto entfernt, sind nach Hause gegangen und haben den Eltern von dem Vorfall berichtet. Diese haben die Klassenlehrperson und die Polizei informiert.

«Das war die richtige Reaktion», sagt Markus Walser, Mediensprecher der Kantonspolizei Graubünden gegenüber Radio Südostschweiz. «Ganz wichtig ist in solchen Fällen ein Elternhaus oder Lehrpersonen, denen die Kinder alles erzählen können.» Man könne einen solchen Vorfall nicht zu sehr aufbauschen. Im Gegenteil: «Wenn man die Kinder ernst nimmt, können sie entsprechend Selbstvertrauen aufbauen.» Und für die richtige Reaktion in solchen Situationen sei ein gesundes Selbstvertrauen wichtig.

Im Zweifelsfall die Polizei informieren

Im besagten Fall hat die Schuldirektion alle Schulhäuser über den Vorfall informiert und Verhaltensanweisungen kommuniziert. Bis Freitagvormittag sollen auch die Eltern aller Schulkinder eine Information erhalten, wie es heisst. Ausserdem wird die Stadtpolizei die Kontrolle der Schulwege intensivieren und sichtbare Polizeipräsenz markieren. Eine eigentliche Begleitung der Kinder auf dem Weg zur Schule sei allerdings nicht möglich, sagt Kapo-Sprecher Markus Walser. 

In Graubünden kommt es gemäss Kantonspolizei «nicht oft» vor, dass Kinder auf diese Weise von Unbekannten angesprochen werden. Bei entsprechenden Meldungen kläre die Polizei die strafrechtlichen Komponenten ab. Grundsätzlich gelte: Im Zweifelsfall sollte man einen solchen Vorfall immer der Polizei melden.

Laut dem Stadtrat ist es zudem wichtig, dass Kinder immer wieder daran erinnert werden, dass sie ohne elterliche Erlaubnis nicht mit Fremden mitgehen oder in ein fremdes Auto steigen dürfen. Kinder sollten auch wissen, dass sie gegenüber Erwachsenen immer laut und deutlich Nein sagen können und das auch dürfen. Den Eltern rät der Stadtrat zusätzlich, konkrete Situationen zu besprechen, in denen ein Nein erlaubt ist, gleichzeitig dem Kind aber auch zu erklären, wann ein Nein nicht so gut ist wie beispielsweise beim Arztbesuch.

Weiter schreibt der Stadtrat, Kinder seien aber auch nicht verpflichtet, mit Fremden zu reden oder ihnen Auskünfte zu geben. Wenn möglich sollen Kinder in Gruppen oder zu zweit zur Schule oder zum Spielen gehen, so können sie gegenseitig aufeinander aufpassen und füreinander einstehen. (paa)

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