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Heute heulen die Sirenen wieder

Am Mittwoch finden in der ganzen Schweiz die jährlichen Sirenentests statt. Dabei werden die Sirenen des «Allgemeinen Alarm» und des «Wasseralarm» getestet.

Südostschweiz
26.01.22 - 10:35 Uhr
Ereignisse
Empfindliche Ohren aufgepasst: Am 2. Februar wird unser Alarmierungssystem getestet.
Empfindliche Ohren aufgepasst: Am 2. Februar wird unser Alarmierungssystem getestet.
Bild Archiv

Immer am ersten Mittwoch im Februar heulen zwischen 13.30 und 15 Uhr in der ganzen Schweiz die Sirenen. Da es sich um einen jährlichen Test handelt, sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Gemäss einer Mitteilung dienen diese Sirenentests einerseits der Überprüfung der technischen Funktionsbereitschaft der Sirenen. Andererseits soll die Bevölkerung dadurch unterschiedliche Alarmsignale, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird, kennenlernen.

Der «Allgemeine Alarm»

Der «Allgemeine Alarm» wird um 13.30 Uhr ausgelöst. Die Auslösung der Sirenen erfolgt über eine Fernsteuerung der Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei in Chur. Beim «Allgemeinen Alarm» handelt es sich um einen regelmässigen auf- und absteigenden Ton von einer Minute Dauer. Dieser Alarm wiederholt sich innerhalb von fünf Minuten ein zweites Mal.

Um 13.45 Uhr werden sämtliche Sirenen nochmals von den Gemeinden per Handauslösung vor Ort ausgelöst.

So klingt der «Allgemeine Alarm»:

Der Wasseralarm

Während der «Allgemeine Alarm» in jeder Gemeinde zu hören ist, wird der «Wasseralarm» nur im Einzugsgebiet von Stauanlagen ausgelöst. Dieser Alarm wird um 14.15 und um 15.00 Uhr getestet. Es handelt sich um einen regelmässigen unterbrochenen tiefen Ton von sechs Minuten. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Fluchtpläne bei Wasseralarm sind bei den Gemeinden, die sich im Abflussgebiet von Stauanlagen befinden, einsehbar.

So klingt der «Wasseralarm»:

Was tun im Ernstfall?

Wenn der «Allgemeine Alarm» ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass die Bevölkerung möglicherweise in Gefahr ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. (jac)

Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS, auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681.

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