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Bundesangestellte dürfen für kurze Strecken nicht mehr fliegen

Bei Reisezeiten unter sechs Stunden müssen Bundesangestellte künftig den Zug statt das Flugzeug nehmen. Und auf Langstreckenflügen sollen sie vermehrt in der Economy- statt in der Business-Klasse reisen. Das hat der Bundesrat beschlossen.

Agentur
sda
13.12.19 - 13:00 Uhr
Politik
Bundesangestellte dürfen nicht mehr fliegen, wenn die Zugreise weniger als sechs Stunden dauert. Das hat der Bundesrat festgelegt.
Bundesangestellte dürfen nicht mehr fliegen, wenn die Zugreise weniger als sechs Stunden dauert. Das hat der Bundesrat festgelegt.
KEYSTONE/CHRISTIAN MERZ

Er hat am Freitag den Aktionsplan Flugreisen verabschiedet. Das Ziel: Die CO2-Emissionen aus Flugreisen der Bundesverwaltung sollen bis 2030 um 30 Prozent gesenkt werden.

Der Aktionsplan ist Teil des Klimapakets Bundesverwaltung, das der Bundesrat im Juli verabschiedet hatte. Er will damit die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral machen. Die Treibhausgasemissionen sollen um 50 Prozent gegenüber 2006 reduziert werden. Der Rest wird durch Emissionszertifikate kompensiert.

Ab Sommer 2020

Der Aktionsplan Flugreisen wird ab Mitte 2020 von allen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung umgesetzt. Zur Massnahme «Zug statt Flugzeug» wird die Bundesreisezentrale zusammen mit dem Eidgenössischen Personalamt eine Liste jener Destinationen erstellen, zu denen grundsätzlich mit dem Zug angereist werden muss. Vorgeschrieben ist das bei einer Reisezeit von unter sechs Stunden.

Flüge in der Business-Klasse gibt es nur noch, wenn ein Direktflug neun Stunden und mehr oder ein Flug mit Zwischenstopp elf Stunden und mehr beträgt, wie der Bundesrat schreibt.

Kleinere Delegationen

Weiter sollen weniger Personen an internationale Konferenzen fliegen. Die Delegationsgrössen sollen konsequent «so klein wie möglich» sein. Die bestehenden Ausnahmeregelungen werden überprüft.

Als Alternative zu Dienstreisen sollen vermehrt Telefon- und Videokonferenzen genutzt werden. Dazu werden Kurse für Mitarbeitende angeboten und technische Anpassungen vorgenommen.

Ziele festgelegt

Der Bundesrat hat auch die Ziele der nächsten Jahre für das Ressourcen- und Umweltmanagementsystem Rumba festgelegt. Dieses dient dazu, die Umweltbelastung aus der Tätigkeit der Bundesverwaltung kontinuierlich zu reduzieren.

Bis 2023 soll die Umweltbelastung je Vollzeitäquivalent um 8 Prozent gegenüber 2020 reduziert werden, ohne Anrechnung von Treibhausgas-Kompensationen. Die absoluten Treibhausgasemissionen sollen bis Ende 2023 um insgesamt 9 Prozent gegenüber 2020 reduziert und die verbleibenden Treibhausgasemissionen vollständig mittels internationaler Bescheinigung kompensiert werden.

Neues Ziel für das VBS

Schliesslich hat der Bundesrat das im Klimapaket festgelegte CO2-Reduktionsziel für die Einheiten des Verteidigungsdepartements bis 2030 von 35 auf 40 Prozent verschärft.

Die Bundesverwaltung nehme mit diesen Massnahmen ihre Vorbildfunktion zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz wahr, schreibt der Bundesrat.

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