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Glarus Nord kann mitreden

Der Gemeinderat gibt das Hochwasserschutz- und das Abfallreglement in die Vernehmlassung.

Südostschweiz
14.12.19 - 08:54 Uhr
Politik
Das Hochwasserschutzreglement wurde von der Gemeindeversammlung am 22. November 2019 zurückgewiesen.
Das Hochwasserschutzreglement wurde von der Gemeindeversammlung am 22. November 2019 zurückgewiesen.
ARCHIV/ PHILIPP BAER

Das Hochwasserschutzreglement sowie die Revision des Reglements über die Abfallbeseitigung und des Gebührentarifs gehen in die öffentliche Vernehmlassung, schreibt die Gemeinde Glarus Nord in einer Mitteilung. Bis zum 31. Januar 2020 haben alle Interessierten Zeit, zu den geplanten Regelwerken Stellung zu nehmen.

Das Hochwasserschutzreglement wurde von der Gemeindeversammlung am 22. November 2019 zurückgewiesen. Aus diesem Grund habe der Gemeinderat beschlossen, das Reglement einer breiten Vernehmlassung zu unterziehen. Dabei lege der Gemeinderat das Reglement zunächst unverändert zur Gemeindeversammlungsvorlage zur Diskussion vor. Allfällige Anpassungen würden demnach nach der Durchführung der Vernehmlassung erfolgen.

Unterlagen liegen auf

Der Gemeinderat Glarus Nord habe an seiner Sitzung vom 4. Dezember zudem beschlossen, die Revision des Reglements über die Abfallbeseitigung (Abfallreglement) und des Gebührentarifs für die Abfall-beseitigung ebenfalls in eine öffentliche Vernehmlassung zu geben. Die Zuständigkeit zum Erlass des Reglements liegt letztlich bei der Gemeindeversammlung. Die Revision soll per 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die Unterlagen der beiden Vernehmlassungen liegen bis 31. Januar während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Näfels zur Mitwirkung auf. Ebenfalls sind sie online einsehbar. Die Stellung- nahmen sind bis 31. Januar 2020 schriftlich beim Gemeinderat Glarus Nord, Schulstrasse 2, 8867 Niederurnen, einzureichen, wie es in der Mitteilung heisst.

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