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Überparteiliches Komitee wirbt für Ja zum Schutz vor Hass

Angriffen und Hass auf Homosexuelle klare Grenzen setzen: Das will das überparteiliche Komitee, das sich für die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm einsetzt. Am Donnerstag hat es seine Argumente für ein Ja in der Abstimmung vom 9. Februar dargelegt.

Agentur
sda
16.01.20 - 11:53 Uhr
Politik
Der Walliser SP-Nationalrat Mathias Reynard hat die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm auf schwule, lesbische und bisexuelle Menschen angestossen. Nun setzt er sich im Abstimmungskampf für ein Ja an der Urne ein. (Archivbild)
Der Walliser SP-Nationalrat Mathias Reynard hat die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm auf schwule, lesbische und bisexuelle Menschen angestossen. Nun setzt er sich im Abstimmungskampf für ein Ja an der Urne ein. (Archivbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Homophobie habe keinen Platz in der Gesellschaft, schreibt das Komitee in einer Mitteilung. Darum sei es richtig, die bewährte Anti-Rassismus-Strafnorm auf schwule, lesbische und bisexuelle Menschen auszuweiten. Die von allen grossen Parteien ausser der SVP unterstützte Vorlage bringe den dringend nötigen Schutz vor Hass.

Am 9. Februar habe die Bevölkerung die Gelegenheit, laut und deutlich für eine Schweiz der Toleranz und des Zusammenlebens einzustehen, sagte SP-Nationalrat Mathias Reynard (VS), der die Gesetzesänderung im Parlament angestossen hatte.

Weil Angriffe gegen Homosexuelle nicht statistisch erfasst würden, unterschätzten viele das Ausmass. Alles deute aber darauf hin, dass diese spezifische Gewalt weit über dem Durchschnitt liege. Eine 2016 lancierte Helpline registriere mehr als zwei Fälle pro Woche.

Der Keim der Gewalt

Den Boden für physische Gewalt bereiten aus Sicht des Komitees Hass und Hetze. Die geltende Antirassismus-Strafnorm sei vor dem Hintergrund des Holocaust entstanden, sagte GLP-Nationalrat Beat Flach (AG). An dessen Anfang seien nicht die Gaskammern gestanden, sondern eine Hetz- und Hasskampagne, die auf allen damals verfügbaren Kanälen verbreitet worden sei.

Heute sei der öffentliche Raum nicht mehr derselbe. Über die sozialen Medien sei er von jedem Handy aus erreichbar. Noch nie sei die Möglichkeit, gehört oder gelesen zu werden, so gross gewesen. Damit gehe aber auch eine grössere Verantwortung einher, denn leider hätten im Internet auch Hassreden zugenommen. Diese trügen den «Keim der Gewalt» in sich, sagte Flach. Die liberale Demokratie verlange danach, dagegen vorzugehen.

Gesetzeslücke schliessen

Aus Sicht des Komitees schliesst die Vorlage eine Gesetzeslücke. Die Gegnerinnen und Gegner der Änderungen betonten stets, dass sich Einzelpersonen und klar definierte Gruppen heute schon wehren könnten, sagte FDP-Nationalrat Damien Cottier (NE). Das treffe zu.

Würden «die Homosexuellen» als Gruppe herabgewürdigt, sei das nach geltendem Recht aber nicht strafbar. Die heutige Situation sei paradox. Man könne ohne Angst vor Bestrafung zum Hass gegen Homosexuelle aufrufen, während die gleichen Äusserungen gegenüber einer religiösen oder ethnischen Minderheit strafbar seien.

Grenzen der Freiheit

Die Meinungsäusserungsfreiheit werde bei einem Ja nicht eingeschränkt, betonten die Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen, FDP, CVP und GLP. Hass sei nämlich keine Meinung.

Die Meinungsäusserungsfreiheit sei ein hohes Gut, doch sie gelte nicht absolut, sagte CVP-Nationalrat Philipp Kutter (ZH). In der Verfassung stehe auch, dass die Würde des Menschen zu achten und zu schützen sei. «Man kann sich nicht auf die freie Meinungsäusserung berufen, um die Menschenwürde anderer anzugreifen.»

Nur öffentliche Aussagen

Kutter wies auch darauf hin, dass das Bundesgericht die Anti-Rassismus-Strafnorm zurückhaltend auslege. Das werde auch bei einer Erweiterung auf Lesben, Schwule und Bisexuelle so bleiben. Nur öffentliche Aussagen seien strafbar. Stammtischgespräche blieben erlaubt.

Ausserdem müssten die diskriminierenden Äusserungen vorsätzlich sein - und so heftig, dass sie den Kern der Menschenwürde tangierten. Durchschnittlich komme es zu lediglich 24 Verurteilungen pro Jahr wegen Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm, gab Kutter zu bedenken.

Präventive Wirkung

Das überparteiliche Komitee verspricht sich von der Erweiterung der Strafnorm auch eine präventive Wirkung. Im Fall von Rassismus habe die Strafnorm zu einem klaren Bekenntnis der Gesellschaft geführt, diesen nicht zu akzeptieren, argumentiert es.

Ausserdem sehen die Befürworterinnen und Befürworter die Erweiterung als Form der Suizidprävention. Aus der psychologischen Forschung sei bekannt, dass Ausschluss grossen seelischen Schmerz verursache, sagte Sibel Arslan, Nationalrätin der Grünen (BS).

Es sei daher nicht verwunderlich, dass die Suizidrate bei Homosexuellen, Bisexuellen und Transmenschen deutlich erhöht sei - bei Jugendlichen sogar um ein Mehrfaches. Die Gesetzesänderung sei damit auch wirksame Suizidprävention.

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