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Ständerat verschärft Anti-Terror-Vorlagen des Bundesrats

Härtere Strafen für Terroristen, Hausarrest für terroristische Gefährder: Der Ständerat hat am Montag die Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus im zweiten Anlauf gutgeheissen. Er folgt in den Kernpunkten dem Bundesrat, verschärft aber das Strafmass.

Agentur
sda
09.03.20 - 20:09 Uhr
Politik
Daniel Jositsch (SP/ZH) führte als Kommissionssprecher durch die Anti-Terror-Vorlagen im Ständerat. Die kleine Kammer beschloss unter anderem eine Erhöhung des Strafmasses für kriminelle Organisationen und Terrorgruppen.
Daniel Jositsch (SP/ZH) führte als Kommissionssprecher durch die Anti-Terror-Vorlagen im Ständerat. Die kleine Kammer beschloss unter anderem eine Erhöhung des Strafmasses für kriminelle Organisationen und Terrorgruppen.
KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Die Regierung hat dem Parlament zwei Gesetzesvorlagen vorgelegt. Die eine soll die Verfolgung terroristischer Straftaten erleichtern. Die zweite Vorlage sieht präventive Massnahmen vor. Diese sollen zum einen dann greifen, wenn die Hinweise zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht ausreichen. Zum anderen sollen sie den Behörden ermöglichen, jemanden nach der Entlassung aus dem Gefängnis weiterhin unter Kontrolle zu haben.

Der Ruf nach neuen Regeln war unter anderem im Zusammenhang mit drei Irakern laut geworden, die aus der Haft entlassen werden mussten und weiterhin als gefährlich galten. Die Behörden konnten aber nichts tun, weil eine gesetzliche Grundlage fehlte. Der Bundesrat reagierte mit einem Paket von Massnahmen gegen Terrorismus.

Wenig Gehör für Rechtskommission

Die kleine Kammer hatte zwei dieser Vorlagen in der Wintersession an die Sicherheitspolitische Kommission (Sik) zurückgewiesen. Auftragsgemäss holte sie danach bei der Rechtskommission einen Mitbericht ein. Diese formulierte verschiedene Empfehlungen zu polizeilichen Massnahmen und zur Rechtshilfe.

Am Montag debattierte der Ständerat nun die Details der beiden Vorlagen und folgte dabei weitgehend seiner vorberatenden Kommission. Nur wenige Kritikpunkte der Rechtskommission fanden Eingang. In der Gesamtabstimmung wurden die Geschäfte mit 35 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen respektive 35 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Sie gehen nun an den Nationalrat.

Dschihadreisen im Fokus

Im Zentrum der ersten Vorlage steht eine neue Strafbestimmung, die das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke unter Strafe stellt. Finanzierungshandlungen fallen ebenfalls darunter. Heute gibt es Bestimmungen dazu in einem befristeten Gesetz. Nun sollen diese auf eine ständige Rechtsgrundlage gestellt und klarer gefasst werden.

«Wir überschreiten die Grenzen zum Gesinnungsstrafrecht», warnte Ständerat Mathias Zopfi (Grüne/GL) und forderte, die Vorlage auf das Wesentliche zu beschränken. Das Angeworbenwerden sei nicht strafbar, entgegnete Justizministerin Karin Keller-Sutter. Erst, wenn eine Person konkrete Schritte unternehme, greife das Gesetz. Der Rat folgte ihr mit 34 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung.

Keine Unterscheidung zwischen Mafia und IS

Bei der Strafhöhe geht der Ständerat weiter als der Bundesrat. Er sprach sich dafür aus, das Strafmass sowohl die Unterstützung oder Beteiligung an kriminellen und auch terroristischen Organisationen auf bis zu zehn Jahre festzulegen. Der Entwurf des Bundesrats sieht ein unterschiedliches Strafmass von fünf respektive zehn Jahren vor.

Aus Sicht der Mehrheit würde diese Unterscheidung aber in der Auslegung zu Unklarheiten führen, wie Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) ausführte. «Kriminelle Organisationen wie die Mafia greifen oft zu denselben Mitteln wie terroristische Gruppen», sagte Thierry Burkart (FDP/AG). Eine unterschiedliche Behandlung der beiden Begriffe mache deshalb keinen Sinn. Der Entscheid fiel mit 30 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Strafbar ist schon die blosse Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Organisation sowie deren Unterstützung. Die Beteiligung muss sich durch eine Handlung manifestieren, die nicht kriminell zu sein braucht. Wichtig sei aber noch immer der Vorsatz, sagte Jositsch.

Rechtshilfe unter klaren Bedingungen

Weiter schafft der Ständerat für Bund und Kantone die Möglichkeit, eine grenzüberschreitende Ermittlungsgruppe einzusetzen. Zudem sollen die Schweizer Behörden unter bestimmten Bedingungen Informationen vorzeitig an ausländische Behörden übermitteln können. Durch den raschen Informationsfluss sollen schwere Straftaten verhindert werden können. «Wenn wir Terror bekämpfen wollen, dann müssen wir ihn nicht nur hier bekämpfen, sondern auch im Ausland», sagte Kommissionssprecher Jositsch.

Erfolg hatte ein Einzelantrag von Beat Rieder (CVP/VS), wonach die vorzeitige Übermittlung von Informationen und Beweismitteln insbesondere bei terroristischen Straftaten gelten soll. Rieder argumentierte, dass ohne Präzisierung das Rechtshilfegesetz auf den Kopf gestellt würde. Er warnte vor einem Präjudiz für den Austausch von weiteren Daten.

Gefährder auf dem Radar

Bei der zweiten Vorlage stehen rechtsstaatlich heikle Fragen zur Debatte. Was tun, wenn jemand als gefährlich eingestuft wird, aber die Hinweise nicht für ein Strafverfahren ausreichen? Oder wenn jemand seine Strafe abgesessen hat, aber immer noch als gefährlich gilt?

Als terroristische Gefährder gelten Personen gemäss dem Gesetz dann, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden.

Umstrittener Hausarrest

Für die Kontrolle dieser Personen soll die Polizei künftig zusätzliche Instrumente erhalten. Vorgesehen ist etwa, dass sich Gefährder regelmässig bei einer Behörde melden müssen, dass ihnen die Ausreise verweigert oder ein Rayonverbot verhängt wird.

Auch ein Hausarrest kann verhängt werden - indes nur mit einer richterlichen Genehmigung. Gegner einer solchen Massnahme sprachen von einer «Beugehaft», die nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention konform wäre.

Der Ständerat beschloss deshalb - im Einklang mit dem Bundesrat - verschiedene Ausnahmen, wann Gefährder das Haus trotzdem verlassen dürfen: nämlich für Erwerbs- und Bildungszwecke, die Ausübung der Glaubensfreiheit oder die Wahrnehmung von familiären Verpflichtungen.

Massnahmen auch gegen Kinder

Gemäss weiteren Beschlüssen des Ständerats sind die polizeilich-präventiven Massnahmen mit Ausnahme des Hausarrests auf sechs Monate begrenzt. Sie können nur einmalig um maximal sechs Monate verlängert werden.

Der Hausarrest soll nötigenfalls zwei Mal um jeweils maximal drei Monate verlängert werden können. Der Rat folgte in diesem Punkt dem Bundesrat. Seine vorberatende Kommission hatte noch eine Verlängerung der Massnahme ohne Begrenzung beantragt.

Der Hausarrest kann gegen Personen ab 15 Jahren verhängt werden, die anderen Massnahmen können die Behörden bereits bei Kindern ab 12 Jahren beschliessen. Eine Minderheit, welche für alle Massnahmen das Mindestalter 18 vorsah, scheiterte. «Wir müssen uns diesen Kindern annehmen, sonst tickt die Bombe weiter», sagte der Glarner Grüne Zopfi, fand jedoch keine Mehrheit.

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