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Lichterlöschen in der Glarner Corona-Kommandozentrale

Der kantonale Führungsstab im Kampf gegen das Coronavirus hat seine Arbeit eingestellt. Zudem beschloss die Glarner Regierung weitere Lockerungen der Covid-19-Verordnung.

Marco
Lüthi
03.06.20 - 04:30 Uhr
Politik
Der kantonale Führungsstab hat seine Arbeit eingestellt.
Der kantonale Führungsstab hat seine Arbeit eingestellt.
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Nach gut zweieinhalb Monaten ist Schluss: Der Glarner Regierungsrat hat die Arbeit der kantonalen Führungsorganisation (KFO) zur Bewältigung des Coronavirus eingestellt, wie er gestern mitteilte. Die KFO halte sich aber für einen erneuten Einsatz bereit.

Mitte März stufte der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» gemäss dem Epidemiengesetz ein und verschärfte die Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Es war der Beginn des Lockdowns in der Schweiz, wodurch das öffentliche Leben für mehrere Wochen fast komplett stillgelegt wurde.

Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Bundesratsbeschlusses am 17. März setzte die Glarner Regierung die KFO ein. Diese wirkte unter der Leitung von Stabschef Jürg Feldmann vom Zeughaus in Glarus aus und organisierte die notwendigen Massnahmen. Der KFO-Stab setzte sich aus Mitarbeitern verschiedener Teilbereichen des Kantons zusammen: Gesundheit, Militär, Zivilschutz, Wirtschaft, Soziales, Heime, Bildung und Kommunikation.

Mit dem auch im Kanton Glarus starken Abklingen der Ansteckraten hat der Regierungsrat die fachliche Verantwortung bereits per 6. Mai zurück an die Departemente delegiert.

Beiträge für Kinderkrippen

Nach einer ersten Lockerung der Schutzmassnahmen per 27. April und 11. Mai hat der Bundesrat weitere Lockerungen per 6. Juni beschlossen. Die Covid-19-Verordnung des Kantons Glarus wird daher in zwei Punkten angepasst, wie der Regierungsrat gestern weiter mitteilte.

Zum einen bei den Ausnahmebewilligungen an Schulen: Da der Präsenzunterricht generell wieder zulässig ist, entfällt die diesbezügliche Ausnahmebewilligung auf Bundesebene, für die auf kantonaler Stufe das Departement Bildung und Kultur zuständig war.

Und zum anderen bei der Kinderbetreuung: Die Kantone sind verpflichtet, den privaten Institutionen der fa- milienergänzenden Kinderbetreuung Ausfallentschädigungen zu gewähren. Die Ausfallentschädigungen decken hundert Prozent der entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern. Der Bund übernimmt einen Drittel der Kosten. Dafür hat das Parlament einen Kredit von 65 Millionen Franken bewilligt. Auf kantonaler Ebene hat der Glarner Regierungsrat Ende April 150 000 Franken für die Finanzierung der Ausfallentschädigung bereitgestellt.

Die Geltungsdauer der Covid-19-Verordnung hat der Regierungsrat bis zum 5. Juli verlängert.

Unterschiedliche Vorstellungen

Über weitere Lockerungsmassnahmen entscheidet der Bundesrat voraussichtlich am 24. Juni. Unter anderem wird derzeit über eine weitere Lockerung des Besuchsverbots in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen diskutiert. Doch die Vorstellungen des Bundes und des Kantons würden noch auseinander liegen, so die Glarner Regierung. Das Departement Finanzen und Gesundheit erarbeite deshalb zusammen mit den Institutionen für die Regierungsratssitzung vom 9. Juni einen entsprechenden Antrag.

Marco Lüthi ist Redaktor und Produzent bei den «Glarner Nachrichten» in Ennenda. Mehr Infos

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